Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 31.03.2011 - 20 O 393/09 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 31.03.2011 - 20 O 393/09
- OLG Frankfurt, 09.01.2012 - 16 U 126/11
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 09.01.2012 - 16 U 126/11
Beratungs- und Aufklärungspflichten bei Abschluss von Zinsswap-Geschäften
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31.3.2011 (2-20 O 393/09) wird zurückgewiesen.Rn. 9 das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - Az. 2-20 O 393/09 - vom 31.3.2011 aufzuheben und die Klage abzuweisen und auf die Widerklage hin den Kläger zu verurteilen, an die Beklagte 37.945,28 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.545,72 EUR seit 19.2.2009 und aus 34.399,86 EUR seit 29.5.2009 zu bezahlen.
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