Rechtsprechung
| LG Köln, 23.02.2005 - 20 O 534/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweiserleichterungen für den Versicherungsnehmer beim Nachweis einer Fahrzeugentwendung; Nachweis der Kausalität eines grob fahrlässigen Verhaltens für den Eintritt des Diebstahls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- AG Bad Segeberg, 29.12.2011 - 17 C 294/10
Versicherungsnehmer muss für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer …
Beweist der Versicherungsnehmer einen solchen Sachverhalt, ist es an dem Versicherer, Tatsachen vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Versicherungsfall von dem Versicherungsnehmer lediglich vorgetäuscht worden oder aufgrund anderer Ursachen eingetreten ist (…s. zum Ganzen BGH, Urt. v. 17.05.1995 - IV ZR 279/94, BGHZ 130, 1, 3;… BGH, Urt. v. 20.12.2006 - IV ZR 233/05, NJW-RR 2007, 466 f.;… OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640; LG Köln, Urt. v. 23.02.2005 - 20 O 534/04, SP 2005, 391). - AG Bad Segeberg, 22.12.2011 - 17 C 116/11
Eingefriedetes Versicherungsgrundstück erfordert einen durch Schutzvorrichtungen …
Beweist der Versicherungsnehmer einen solchen Sachverhalt, ist es an dem Versicherer, Tatsachen vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Versicherungsfall von dem Versicherungsnehmer lediglich vorgetäuscht worden ist (…s. zum Ganzen BGH, Urt. v. 17.05.1995 - IV ZR 279/94, BGHZ 130, 1, 3;… BGH, Urt. v. 20.12.2006 - IV ZR 233/05, NJW-RR 2007, 466 f.;… OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640; LG Köln, Urt. v. 23.02.2005 - 20 O 534/04, SP 2005, 391). - AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09
Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels und einer anschließenden Weiterbenutzung des …
Beweist der Versicherungsnehmer einen solchen Sachverhalt, ist es an dem Versicherer, Tatsachen vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Versicherungsfall von dem Versicherungsnehmer lediglich vorgetäuscht worden ist (…s. zum Ganzen BGH, Urt. v. 17.05.1995 - IV ZR 279/94, BGHZ 130, 1, 3;… OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640; LG Köln, Urt. v. 23.02.2005 - 20 O 534/04, SP 2005, 391).
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