Rechtsprechung
| LSG Bayern, 07.03.2012 - L 20 R 121/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichterfüllung der rentenrechtlichen Pflichtbeitragszeit bei Unterbrechung der Tätigkeit in DDR durch Aspirantur in der Sowjetunion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 09.01.2008 - S 3 R 4048/04
- LSG Bayern, 07.03.2012 - L 20 R 121/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 40/02 R
Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystem - Auslandsstudium in Sowjetunion
Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2012 - L 20 R 121/08
Wenn nach den Gegebenheiten des Einzelfalles oder tatsächlich nach den allgemeinen Vorgaben in der DDR die Zahlungen von dritter Seite nicht die Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber bewirken oder ersetzen sollten, sondern anderen Zwecken als denen des Arbeitsentgelts dienten, waren sie kein Entgelt im Sinne von § 5 AAÜG, also kein Arbeitsverdientst aus der Systembeschäftigung (BSG Urteil vom 24.07.2003 B 4 RA 40/02 R).Rn. 47 3. ihrer Art nach von einem Vorsorgungssystem erfasst war (vgl. BSG Urteil vom 24.07.2003, B 4 RA 40/02 R, veröffentlicht in juris).
Rn. 48 Bei der Frage, ob eine Beschäftigung vorliegt (BSG vom 24.07.2003, aaO), ist bei Sachverhalten, die sich historisch während und nach Maßgabe der Geltung von Bundesrecht entwickelt haben, das Vorliegen einer Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) zu beurteilen.
Zwar ist eine Gleichstellung von DDR-Beschäftigung mit Auslandsberührung auch dann gegeben, wenn zwar die Arbeit im Ausland erfolgte, wenn sie aber vom DDR-Arbeitgeber im Voraus zeitlich begrenzbar war, dessen Weisungsgewalt jedenfalls iS eines Rückholrechts fortbestand, die Arbeitsleistung im Ausland vom DDR-Arbeitgeber also in seinem Interesse liegend zumindest anerkannt war, wenn eine Rückkehr des Arbeitnehmers nach Beendigung des Auslandseinsatzes auf seinen früheren Arbeitsplatz oder eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu diesem Zeitpunkt rechtlich geregelt war und wenn die mit dem Bestand des Arbeitsverhältnisses in der DDR verbundenen Nebenberechtigungen und Pflichten grundsätzlich erhalten blieben (vgl. insoweit BSG Urteil vom 24.07.2003 aaO).
Wenn aber nach den Gegebenheiten des Einzelfalles oder tatsächlich nach den allgemeinen Vorgaben in der DDR die Zahlungen von dritter Seite nicht die Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber bewirken oder ersetzen sollten, sondern anderen Zwecken als denen des Arbeitsentgelts dienten, waren sie kein Entgelt iS von § 5 AAÜG, also kein Arbeitsverdienst aus der Systembeschäftigung (vgl. insoweit BSG vom 24.07.2003 aaO).
Soweit es sich aber bei Zahlungen um Stipendien handelte, unterlagen diese nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung (BSG vom 24.07.2003 aaO unter Bezugnahme auf die Anordnung über die Gewährung von Stipendien an Direktstudenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen der DDR vom 04.07.1968 - GBl. II S. 527, § 16; LSG Baden-Württemberg vom 24.01.2012, L 13 R 5065 /09, veröffentlicht in juris.).
- BSG, 24.10.1996 - 4 RA 121/95
Planmäßige wissenschaftliche Aspirantur als rentenrechtliche Zeit
Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2012 - L 20 R 121/08
Dies gelte auch in Anbetracht dessen, dass solche Ausbildungszeiten in der früheren DDR als beitragspflichtige Versicherungszeiten im Sozialversicherungsausweis (von der Bildungseinrichtung) eingetragen worden seien (Hinweis auf BSG Urteil vom 24.10.1996 Az: 4 RA 121/95).Das Arbeitsverhältnis zwischen einem delegierenden Betrieb und dem Aspiranten ruhte für die Dauer der Aspirantur (vgl. insgesamt BSG Urteil vom 24.06.1993, 11 RAr 77/92; BSG Urteil vom 23.03.1999, B 4 RA 18/98 R; BSG Urteil vom 24.10.1996, 4 RA 121/95, veröffentlicht in juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2007 - L 8 RA 83/04
Zugehörigkeitszeiten; Beschäftigung; Auslandsstudium in Moskau
Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2012 - L 20 R 121/08
Nach Abschnitt IV Nr. 2 der Arbeitsrichtlinie waren promovierte Hoch- und Fachschulkader, die ab 01.09.1962 zur einem Zusatzstudium ins Ausland delegiert wurden, weiterhin auf der Grundlage der Anweisung vom 01.10.1959 materiell zu versorgen sodass entsprechend der Ziffer 1 dieser im Übrigen nicht mehr anzuwendenden Anweisung vom 01.10.1959 den angesprochenen Personen " neben dem in der jeweiligen Währung des Gastlandes auf der Grundlage bestehender Abkommen bezahlten Stipendium ein Teil ihres bisherigen Gehaltes als Stipendium in Mark der Deutschen Notenbank weiter" zu zahlen war (vgl. insoweit LSG B. Brandenburg Urteil vom 06.12.2007, L 8 RA 83/04, veröffentlicht in juris). - BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 18/98 R
Forschungsstudium im Beitrittsgebiet keine gleichgestellte Beitragszeit
Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2012 - L 20 R 121/08
Das Arbeitsverhältnis zwischen einem delegierenden Betrieb und dem Aspiranten ruhte für die Dauer der Aspirantur (vgl. insgesamt BSG Urteil vom 24.06.1993, 11 RAr 77/92; BSG Urteil vom 23.03.1999, B 4 RA 18/98 R; BSG Urteil vom 24.10.1996, 4 RA 121/95, veröffentlicht in juris). - BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 77/92
Dienstverhältnis - Aspiranten - Stipendium
Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2012 - L 20 R 121/08
Das Arbeitsverhältnis zwischen einem delegierenden Betrieb und dem Aspiranten ruhte für die Dauer der Aspirantur (vgl. insgesamt BSG Urteil vom 24.06.1993, 11 RAr 77/92; BSG Urteil vom 23.03.1999, B 4 RA 18/98 R; BSG Urteil vom 24.10.1996, 4 RA 121/95, veröffentlicht in juris).
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2023 - L 4 R 236/14
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der Pädagogen in Einrichtungen …
Für die Dauer einer planmäßigen Aspirantur iS der §§ 9 bis 11 der Anordnung über die wissenschaftliche Aspirantur vom 22.9.1972, GBl DDR II 1972, 648 (Aspirantenordnung, juris: WissAspAnO) ruhte das Arbeitsverhältnis zwischen dem delegierenden Betrieb und dem Aspiranten (vgl BSG vom 24.6.1993 - 11 RAr 77/92 = SozR 3-4100 § 134 Nr. 11, vom 23.3.1999 - B 4 RA 18/98 R = SozR 3-2600 § 248 Nr. 4, vom 24.10.1996 - 4 RA 121/95 = SozR 3-2600 § 248 Nr. 1 sowie LSG München vom 7.3.2012 - L 20 R 121/08 RdNr 50).Das Arbeitsverhältnis zwischen dem delegierenden Betrieb und dem Aspiranten ruhte für die Dauer der planmäßigen Aspirantur (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 1993 -11 RAr 77/92; Urteil vom 23. März 1999 - B 4 RA 18/98 R; Urteil vom 24. Oktober 1996 - 4 RA121/95; Bayerisches LSG, Urteil vom 7. März 2012 - L 20 R 121/08 Rn. 50).
- LSG Sachsen, 15.03.2016 - L 5 RS 762/13
Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Geltendmachung …
Da der Rechtsbegriff der Arbeitsverhältnisse im rechtlichen (nicht ideologischen) Kern übereinstimmte, ist die Feststellung, der früher Versorgungsberechtigte habe eine "Beschäftigung" ausgeübt, in der Regel unproblematisch zu treffen, wenn in der DDR ein Arbeitsverhältnis bestand, wobei es auch hier nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen und sozialen Inhalt ankommt (vgl. BSG…, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 40/02 R -, juris Rn. 42 f.; Bayerisches LSG, Urteil vom 7. März 2012 - L 20 R 121/08 -, juris Rn. 48).
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