Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 25.05.2016 - 20 S 11/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
Schadensersatzanspruch bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Höhe der Kosten des Sachverständigengutachtens
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
LG Karlsruhe ändert mit Berufungsurteil vom 25.5.2016 - 20 S 11/16 - das angefochtene Urteil des AG Bruchsal ab und verurteilt zur Zahlung restlicher, abgetretenener Sachverständigenkosten im Schadensersatzprozess mit durchaus lesenswerter Begründung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
LG Karlsruhe ändert mit Berufungsurteil vom 25.5.2016 - 20 S 11/16 - das angefochtene Urteil des AG Bruchsal ab und verurteilt zur Zahlung restlicher, abgetretenener Sachverständigenkosten im Schadensersatzprozess mit durchaus lesenswerter Begründung.
Verfahrensgang
- AG Bruchsal, 12.01.2016 - 4 C 286/15
- LG Karlsruhe, 25.05.2016 - 20 S 11/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus LG Karlsruhe, 25.05.2016 - 20 S 11/16
Zu diesen Kosten gehören grundsätzlich die Kosten für ein Schadensgutachten, sofern das Gutachten zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (BGH NJW 2014, 3151).Rn. 47 Entgegen dem Vortrag der Beklagten in der Berufungsinstanz und anders als es der BGH in einer Entscheidung vom 22.07.2014 (VI ZR 357/13; NJW 2014, 3151) unbeanstandet hingenommen hat, kann nicht angenommen werden, dass die vereinbarte Vergütung, insbesondere die vereinbarten Nebenkosten, für die Geschädigte deutlich erkennbar erheblich über den üblichen Preisen lagen.
Es kann dahin stehen, ob (insbesondere) die Nebenkosten überhaupt oberhalb der üblichen Vergütung lagen, falls ja, ob dies in erheblicher Weise der Fall war und ob die BVSK-Befragung eine geeignete Schätzgrundlage hierfür darstellt (verneinend BGH NJW 2014, 3151).
Dabei kann offen bleiben, ob der geschlossene Vertrag dahin ausgelegt werden kann, dass die Ingenieurtätigkeit des Gutachters allein durch die Grundgebühr abgedeckt werden sollte, während die Nebenkosten allein zum Ersatz tatsächlich angefallener Aufwendungen dienten (hierzu BGH NJW 2014, 3151).
Zutreffend ist freilich, dass der Bundesgerichtshof die Indizwirkung sowohl in der Entscheidung vom 11.02.2014 (NJW 2014, 1947, s.o.) als auch in einer weiteren Entscheidung vom 22.07.2014 (NJW 2014, 3151) an die Zahlung der Rechnung geknüpft hat.
- LG Mannheim, 05.02.2016 - 1 S 119/15
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger …
Auszug aus LG Karlsruhe, 25.05.2016 - 20 S 11/16
In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist dies umstritten (bejahend etwa Landgericht Mannheim Urteil vom 05.02.2016, 1 S 119/15 , zitiert nach Juris; verneinend z.B. Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2015, 22 S 325/15).Legt man mit dem Bundesgerichtshof zu Grunde, dass der Geschädigte sich damit begnügen darf, den ihm in seiner Lage ohne weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen, ohne eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben zu müssen, es sei denn, dessen Preise liegen deutlich erkennbar erheblich über den üblichen Preisen, so ergibt sich bereits aus der Auftragserteilung an sich die Erforderlichkeit der hierdurch veranlassten Kosten, ohne dass auf die spätere Rechnung abgestellt zu werden braucht (vgl. auch Landgericht Mannheim, Urteil vom 05.02.2016, 1 S 119/15 , zitiert nach Juris).
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus LG Karlsruhe, 25.05.2016 - 20 S 11/16
Er braucht keine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen zu betreiben (vgl. zum Ganzen BGH NJW 2014, 1947).Zutreffend ist freilich, dass der Bundesgerichtshof die Indizwirkung sowohl in der Entscheidung vom 11.02.2014 (NJW 2014, 1947, s.o.) als auch in einer weiteren Entscheidung vom 22.07.2014 (NJW 2014, 3151) an die Zahlung der Rechnung geknüpft hat.
- OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15
Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall
Auszug aus LG Karlsruhe, 25.05.2016 - 20 S 11/16
Sie hätte hierzu vortragen müssen, und zwar bezogen auf das nähere örtliche Umfeld, welche niedrigeren Sätze für das Grundhonorar und insbesondere die Nebenkosten bei welchem Sachverständigen angefallen wären und auf welchem Wege dies für die Geschädigte ohne Marktanalyse und Einholung von Kostenvoranschlägen erkennbar gewesen wäre (hierzu OLG München, Beschluss vom 12.03.2015, 10 U 579/15, zitiert nach Juris). - LG Wuppertal, 10.12.2015 - 9 S 189/15
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall; …
Auszug aus LG Karlsruhe, 25.05.2016 - 20 S 11/16
Auch diese Frage ist in der Rechtsprechung der Instanzgerichte umstritten (bejahend etwa Landgericht Wuppertal, Urteil vom 10.12.2015, 9 S 189/15, zitiert nach Juris; verneinend etwa Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2015, 22 S 325/15 mit ausführlicher Begründung). - BGH, 21.10.2014 - VI ZR 507/13
Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Wirksamkeit der Abtretung eines Anspruchs auf …
- AG Bruchsal, 12.01.2016 - 4 C 286/15
Auszug aus LG Karlsruhe, 25.05.2016 - 20 S 11/16
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bruchsal vom 12.01.2016 ( 4 C 286/15 ) unter Aufhebung im Kostenpunkt abgeändert:.
- LG Karlsruhe, 23.12.2016 - 19 S 8/16
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten; …
Zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes ist er grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13, NJW 2014, 1947; LG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2016 - 20 S 11/16).Ob die Kosten daher überhöht waren, kann nicht aus einem bloßen Vergleich mit den tatsächlichen Sachkosten abgeleitet werden, sondern hängt von der konkreten Kalkulation ab (so auch LG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2016 - 20 S 11/16).
Von einem juristisch nicht vorgebildeten Geschädigten können Überlegungen dazu, ob die Ingenieurtätigkeit des Gutachters allein durch die Grundgebühr abgedeckt werden sollte, während die Nebenkosten allein zum Ersatz tatsächlich angefallener Aufwendungen dienen, jedenfalls nicht verlangt werden (ebenso LG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2016 - 20 S 11/16).
- LG Karlsruhe, 10.05.2017 - 19 S 44/16 Zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes ist er grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13, NJW 2014, 1947; LG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2016 - 20 S 11/16).
Ob die Kosten daher überhöht waren, kann nicht aus einem bloßen Vergleich mit den tatsächlichen Sachkosten abgeleitet werden, sondern hängt von der konkreten Kalkulation ab (so auch LG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2016 - 20 S 11/16).
Von einem juristisch nicht vorgebildeten Geschädigten können Überlegungen dazu, ob die Ingenieurtätigkeit des Gutachters allein durch die Grundgebühr abgedeckt werden sollte, während die Nebenkosten allein zum Ersatz tatsächlich angefallener Aufwendungen dienen, jedenfalls nicht verlangt werden (ebenso LG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2016 - 20 S 11/16).
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