Rechtsprechung
| OLG Celle, 01.11.2000 - 20 U 11/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Tierhalter und Tieraufseherhaftung: Eigenverschulden des Eigentümers von Tibet-Doggen bei Handverletzung während einer Beißerei mit einem Eurasier
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 834 BGB
Tieraufseherhaftung; Bissverletzung ; Übertragung der Aufsichtsführung; Führen eines Hundes ; Tiergefahr ; Verschulden - Judicialis
BGB § 834
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 834
Tierhalterhaftung - Übergang der Aufsichtsführung - Hundeführung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tieraufseherhaftung; Bissverletzung ; Übertragung der Aufsichtsführung; Führen eines Hundes ; Tiergefahr ; Verschulden
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- LG Gießen, 11.01.1995 - 1 S 437/94
Auszug aus OLG Celle, 01.11.2000 - 20 U 11/00
In einem solchen Fall muss auch die mitwirkende Tiergefahr des Hundes der Beklagten zurücktreten, die sich darin realisiert hat, dass der Eurasier durch Bellen erst auf sich aufmerksam gemacht hatte (OLG Hamm, NJW-RR 1995, 600).
- LG Stade, 06.04.2004 - 4 O 90/03
Grenzen der Tierhalterhaftung: Eigenverschulden eines Hundehalters bei …
Er hat sich selbst in Gefahr begeben und somit auf eigenes Risiko gehandelt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 1. November 2000, Az. 20 U 11/00, Fundstelle juris; OLG Koblenz, VersR 1986, 247; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 8. August 1996, Fundstelle u.a. ZfSch 1997, 171: jeweils zu ähnlich gelagerten Fällen). - OLG Hamm, 25.11.2011 - 9 U 38/11
Darlegungs- und Beweislast bei einem Reitunfall
Familienangehörige, die nur tatsächlich die Beaufsichtigung von Tieren für den Tierhalter übernehmen, sind mangels einer vertraglichen Beauftragung hierzu durch den Tierhalter nach herrschender Meinung grundsätzlich nicht als Tierhüter i. S. des § 834 BGB anzusehen (OLG Nürnberg, NJW-RR 1991, 1500, 1501; OLG Celle, Urt. vom 01.11.2000 - 20 U 11/00 - Palandt/Sprau, 70. Aufl., § 834 BGB Rn. 2;… Moritz in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 834 BGB Rn. 3;… anderer Ansicht: MünchKomm/Wagner, 5. Aufl., § 834 BGB Rn. 5). - LG Köln, 24.01.2008 - 37 O 610/07 Dabei gilt u.a., dass derjenige, der in den Kampfbereich zweier Hunde eingreiftt, sich selbst in Gefahr bringt, was je nach den Umständen des Einzelfalls zu einem Haftungsausschluss des Tierhalters führen kann (vgl LG Stade Urteil vom 06.04.2004, Az 4 O 90/03; OLG Celle Urteil vom 01.11.2000 Az 20 U 11/00; OLG Koblenz NJW-RR 1986, 704).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.08.2000 - 20 U 11/00 |
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Haftung des VV, Beratungsverschulden, Beratungspflicht des VV, Befragungspflicht des VV, Verletzung der Aufklärungspflicht
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