Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.01.2000 - 20 U 147/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AHB 69/81 § 4 II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AHB 69/81 § 4 II
Versicherungsschutz für Enkelkinder des Versicherten; Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers wegen unzureichender Beratung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftpflichtversicherung; Enkelkinder; Versicherungsnehmer; Versicherungsschutz; Schadensersatz; Beratungspflicht; Schaden; Umstellung
Verfahrensgang
- LG Münster, 16.05.1999 - 15 O 112/99
- OLG Hamm, 21.01.2000 - 20 U 147/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 982
- NJW-RR 2002, 1440 (Ls.)
- VersR 2000, 1231
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Saarbrücken, 25.11.1987 - 5 U 35/87
Haftpflichtansprüche aus Schadensfällen Angehöriger; Jeweilig geltende Fassung …
Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2000 - 20 U 147/99
Die höhere Prämie ist bei der Bewertung, ob neuere Versicherungsbedingungen gegenüber den älteren "günstiger" sind, zu berücksichtigen, gerade auch im Verhältnis der AHB 69 zwischen AHB 81 (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 89, 245). - OLG Hamm, 17.03.1993 - 20 U 360/92
Pflicht des Versicherers zur Einbeziehung neuer AVB
Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2000 - 20 U 147/99
Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist, daß die nicht einbezogenen neueren Versicherungsbedingungen nicht nur per Saldo günstiger sind (Senat, VersR 94, 37).
- OLG Hamm, 23.01.2019 - 20 U 160/18
Voraussetzungen der Einbeziehung neuer Versicherungsbedingungen in einen …
Rn. 41 Sollen im Zuge einer Vertragsänderung geänderte Vertragsbedingungen eingeführt werden, die für den Versicherungsnehmer teils günstiger, teils ungünstiger sind, so besteht für den Versicherer aus § 6 Abs. 4 VVG jedenfalls keine Verpflichtung, über sämtliche Abweichungen im Detail zu informieren (Senat, Urteil vom 21.01.2000 - 20 U 147/99, VersR 2000, 1231; OLG Bamberg, Urteil vom 13.03.1997 - 1 U 160/96, VersR 1998, 833; OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.1996 - 4 U 108/95, VersR 1997, 1134 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 10 U 147/04
Anwaltshaftung: Keine Haftung wegen Unterlassung der Einleitung …
Zwar ist die Darlegungslast bezüglich der haftungsausfüllenden Kausalität regelmäßig dadurch verkürzt, dass zu Gunsten des Mandanten die Vermutung beratungskonformen Verhaltens spricht (BGH NJW 1983, 1665 [1666]; BGH NJW 1992, 240 [241]; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 982 [983]).Diese ist vorliegend jedoch erschüttert, weil der Kläger ihm erteilten Rechtsrat keineswegs immer Folge leistete (vgl. hierzu OLG Hamm, NJW-RR 2000, 982 [983]).
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