Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Versicherungsschutz aus einer Privathaftpflichtversicherung wegen eines Brandschadens; Brandlegung im Heu eines Heuwagens zwecks Provokation des Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr; Ablehnung eines Versicherungsschutzes wegen einer vorsätzlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 28.05.2001 - 15 O 517/00
- OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1185
- NJW-RR 2004, 1511 (Ls.)
- VersR 2002, 1369
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 25.06.1980 - 20 U 76/78
Haftpflichtprozeß; Deckungsprozeß; Vorsatz; Unerlaubte Handlung; Minderjähriger; …
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Das bedeutet, daß die Bindungswirkung nur so weit geht, wie sich die Vorsatzbegriffe im Haftpflicht- und im Deckungsprozeß decken (so schon Senat, Urt. v. 25.06.1980 - 20 U 76/78 - in VersR 1981, 178 [180]).Rn. 47 Soweit es in den Kommentierungen zum Umfang der Bindungswirkung heißt, auch Einzelfeststellungen des Haftpflichturteils seien hinzunehmen (…so Voit in Prölss/Martin, § 149 VVG, Rn. 30; Ähnlich: Littbarski § 3 AHB, Rn 121, Baumann in Berliner Kommentar, § 149 VVG, Rn 184, Römer-Langheid § 149 VVG Rn 5), so gilt dieser Satz nicht uneingeschränkt, sondern er bedarf einer Differenzierung, wie sich aus der Bezugnahme auf die oben zitierten Entscheidungen des Senats (VersR 1980, 1061, VersR 1981, 178) ableiten läßt, die gerade nicht eine umfassende Bindungswirkung aller im Haftpflichtprozeß getroffenen Feststellungen gelten lassen, sondern die Bindungswirkung auf Fälle der Voraussetzungsidentität beschränken.
- OLG Hamm, 05.10.1977 - 20 U 160/75
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Denn es ist zwar Aufgabe des Haftpflichtprozesses, über alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Haftpflichtanspruchs zu befinden und insoweit auch den Versicherer zu binden; nicht jedoch kommt es dem Haftpflichtprozeß zu, darüber hinaus Feststellungen zum Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu treffen, die für den Haftpflichtanspruch ohne Bedeutung sind (so Senat, Urt. v.05.10.1977 20 U 160/75 - in VersR 1980, 1061).Rn. 47 Soweit es in den Kommentierungen zum Umfang der Bindungswirkung heißt, auch Einzelfeststellungen des Haftpflichturteils seien hinzunehmen (…so Voit in Prölss/Martin, § 149 VVG, Rn. 30; Ähnlich: Littbarski § 3 AHB, Rn 121, Baumann in Berliner Kommentar, § 149 VVG, Rn 184, Römer-Langheid § 149 VVG Rn 5), so gilt dieser Satz nicht uneingeschränkt, sondern er bedarf einer Differenzierung, wie sich aus der Bezugnahme auf die oben zitierten Entscheidungen des Senats (VersR 1980, 1061, VersR 1981, 178) ableiten läßt, die gerade nicht eine umfassende Bindungswirkung aller im Haftpflichtprozeß getroffenen Feststellungen gelten lassen, sondern die Bindungswirkung auf Fälle der Voraussetzungsidentität beschränken.
- BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00
Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Die Bindungswirkung verhindert, daß die Grundlagen der Entscheidung im Haftpflichtprozeß nochmals zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer in Frage gestellt werden (…so BGH, Urt. v.18.03.1992 - IV ZR 51/91 - in NJW 1992, 1509 = VersR 1992, 568;… BGH, Urt. v. 30.09.1992 - IV ZR 314/91 - in NJW 1993, 68 = BGHZ 119, 276 = VersR 1992, 1504; BGH, Urt. v.20.06.2001 - IV ZR 101/00 - in NJW-RR 2001, 1311 = NVersZ 2001, 473).Rn. 49 In den Entscheidungen vom 18.03.1992, vom 30.09.1992 und vom 20.06.2001 (aaO.) hat der BGH jeweils ausgeführt, die Bindungswirkung bewirke, daß die Entscheidung im Haftpflichtprozeß selbst sowie die Grundlagen der Entscheidung nicht mehr zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer in Frage gestellt werden können.
- BGH, 12.02.1969 - IV ZR 539/68
Gewährung von Versicherungsschutz für den einem Unternehmen durch falsche …
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Der BGH hat schon im Urteil vom 12.02.1969 (IV ZR 539/68 - in NJW 1969, 928 = VersR 1969, 413) eingeschränkt, daß eine Bindung nur dahin gehe, daß im Deckungsprozeß davon auszugehen sei, daß gegen den Versicherten ein Haftpflichtanspruch aus den im Haftungsprozeß festgestellten Gründen bestehe; die Bindung gehe nicht weiter, als sie danach geboten sei. - OLG Hamm, 18.10.1991 - 20 U 79/91
Rechtsschutzversicherer; Leistungsrückforderung; Unterrichtungsobliegenheit; …
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Rn. 46 Eine Bindungswirkung der im Haftpflichtprozeß erfolgten Feststellungen entsteht in dem Umfang, wie die festgestellten Tatsachen für beide Verfahren gleichermaßen von Bedeutung sind; die Bindungswirkung entfaltet sich nur bei sogenannter "Voraussetzungsidentität" (so Senat, Urt. v.18.10.1991 - 20 U 79/91 - in VersR 1992, 308). - OLG Köln, 11.07.1991 - 5 U 198/90
Bindungswirkung eines früheren Urteils - Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Eine im Haftungsprozeß unerhebliche Feststellung entfaltet keine Bindungswirkung für den Deckungsprozeß (so auch OLG Köln, Urt.v. 11.07.1991 5 U 198/90 - in VersR 1992, 89). - BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91
Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei …
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Die Bindungswirkung verhindert, daß die Grundlagen der Entscheidung im Haftpflichtprozeß nochmals zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer in Frage gestellt werden (…so BGH, Urt. v.18.03.1992 - IV ZR 51/91 - in NJW 1992, 1509 = VersR 1992, 568; BGH, Urt. v. 30.09.1992 - IV ZR 314/91 - in NJW 1993, 68 = BGHZ 119, 276 = VersR 1992, 1504;… BGH, Urt. v.20.06.2001 - IV ZR 101/00 - in NJW-RR 2001, 1311 = NVersZ 2001, 473). - BGH, 18.03.1992 - IV ZR 51/91
Rechtsschutzversicherung; Eintrittspflicht
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Die Bindungswirkung verhindert, daß die Grundlagen der Entscheidung im Haftpflichtprozeß nochmals zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer in Frage gestellt werden (so BGH, Urt. v.18.03.1992 - IV ZR 51/91 - in NJW 1992, 1509 = VersR 1992, 568;… BGH, Urt. v. 30.09.1992 - IV ZR 314/91 - in NJW 1993, 68 = BGHZ 119, 276 = VersR 1992, 1504;… BGH, Urt. v.20.06.2001 - IV ZR 101/00 - in NJW-RR 2001, 1311 = NVersZ 2001, 473).
- BGH, 28.09.2005 - IV ZR 255/04
Bindung des Gerichts des Deckungsprozesses an die Erkenntnisses im …
Die Bindungswirkung reicht aber nur so weit, wie eine für die Entscheidung im Deckungsprozess maßgebliche Frage zu einzelnen Anspruchsvoraussetzungen sich auch im Haftpflichtprozess als entscheidungserheblich erweist (BGH, Urteil vom 18. Februar 2004 - IV ZR 126/02 - VersR 2004, 590 unter III 1 und 2; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1185, 1186). - BGH, 18.02.2004 - IV ZR 126/02
Voraussetzungen der Bindungswirkung der Feststellungen im vorangegangenen …
Das Berufungsgericht (VersR 2002, 1369) hält es übereinstimmend mit dem Landgericht für erwiesen, daß sich der Vorsatz des Stiefsohnes des Klägers nicht darauf beschränkte, lediglich das auf dem Wagen gelagerte Heu zu entzünden, sondern daß er die Ausweitung des Feuers zumindest als möglich vorhergesehen und die Inbrandsetzung des gesamten Gebäudes nebst Inhalt zumindest billigend in Kauf genommen hat. - LG Dortmund, 01.06.2006 - 2 O 268/05 Rn. 40 Denn eine Bindungswirkung greift nur bei Voraussetzungsidentität ein, während eine überschießende Feststellung von Vorsatz im Haftpflichtprozess (Feststellung von Fahrlässigkeit hätte gereicht) dem Versicherungsnehmer im Deckungsprozess nicht die Möglichkeit nimmt, sich auf eine leichtere Verschuldensform berufen zu können (BGH r+s 2004, 232; Vorinstanz OLG Hamm r+s 2002, 323; Schimikowski r+s 2006, 7/9; Wendt r+s 2006, 45/50).
- BGH, 28.09.2005 - IV ZR 225/04 Die Bindungswirkung reicht aber nur so weit, wie eine für die Entscheidung im Deckungsprozess maßgebliche Frage zu einzelnen Anspruchsvoraussetzungen sich auch im Haftpflichtprozess als entscheidungserheblich erweist (BGH, Urteil vom 18.2. 2004 - IV ZR 126/02 - VersR 2004, 590 unter III 1 und 2; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1185, 1186).
- LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10
Wissentliche Pflichtverletzung eines Insolvenzverwalters i.S.d. Bedingungen für …
Das Landgericht Münster hat weder eine wissentliche Pflichtverletzung positiv festgestellt (was im Übrigen für den Bindungsprozess wegen fehlender Voraussetzungsidentität (vgl. dazu BGH r+s 2007, 241; r+s 2004, 232; OLG Hamm r+s 2002, 323; Schimikowski, r+s 2006, 7/9; Wendt, r+s 2006, 45/50) unbeachtlich wäre noch hat es umgekehrt eine wissentliche Pflichtverletzung durch den Kläger ausgeschlossen, sondern sich auf die Feststellung der für die Haftpflichtfrage ausreichenden Fahrlässigkeit der Pflichtverletzung beschränkt.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - I-20 U 151/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Sonderveranstaltungsverbot bei Aufstellung eines Werbereiters vor einem Geschäftslokal; Unterlassung von Werbung eines Einzelhandelsgeschäftes für Schmuck und Uhren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2003, 455 (Ls.)
- GRUR-RR 2003, 131
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (22)
- BGH, 20.05.1999 - I ZR 66/97
Wir dürfen nicht feiern
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 151/01
Er ist dabei - wie das mit der Berufungserwiderung zur Akte gereichte Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 20. Mai 1999, I ZR 66/97 (GRUR 1999, 1116 - Wir dürfen nicht feiern), zeigt - in der Lage, gerichtliche Verfahren bis zum BGH zu führen.Bei der Beurteilung der Klagebefugnis sind hierbei auch Gewerbetreibende zu berücksichtigen, die nicht unmittelbare, sondern lediglich mittelbare Mitglieder des klagenden Verbandes sind, die also einem Verband oder einer Organisation angehören, die ihrerseits Mitglied des fraglichen Verbandes ist (BGH, GRUR 1999, 1116, 1118 - Wir dürfen nicht feiern - m.w.N.).
Hiermit setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der Entscheidung "Wir dürfen nicht feiern" des BGH (GRUR 1999, 1116), in welcher der BGH die Prozessführungsbefugnis des Klägers u.a. im Hinblick auf die Mitgliedschaft des BVD bejaht hat.
Denn in dem vom BGH entschiedenen Fall waren zwölf Einzelhändler einer dem BVD angehörenden Händlervereinigung namentlich benannt worden (vgl. GRUR 1999, 1116, 1118).
Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von der Entscheidung "Wir dürfen nicht feiern" des BGH (GRUR 1999, 1116), weil dort die betreffenden Vertragshändler (der L.-O. GmbH) in einer dem Kläger angehörenden "Händlerorganisation" (L.P. Partner Club) organisiert waren, die ihre Interessen vertrat, und zwar in der Weise, dass sie zur Wahrnehmung ihrer Interessen selbst dem Kläger beigetreten war.
Darüber hinaus setzt eine über einen andere Organisation vermittelte Mitgliedschaft - wie bereits erwähnt - nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung voraus, dass die betreffenden Gewerbetreibenden die die Mitgliedschaft vermittelnde Organisation mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen "beauftragt" haben, sei es, dass die Organisation die Interessen ihrer Mitglieder selbst wahrzunehmen berechtigt und im Stande ist, oder sei es, dass sie einen anderen Verband mit der Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder beauftragt (BGH, GRUR 1999, 1116, 1118 - Wir dürfen nicht feiern).
Der BGH hat jedoch bereits entschieden, unter welchen Voraussetzungen bei der Beurteilung der Klagebefugnis Gewerbetreibende als mittelbare Verbandsmitglieder zu berücksichtigen sind (GRUR 1999, 1116, 1118 - Wir dürfen nicht feiern), und die vorliegende Entscheidung des Senats steht mit dieser Rechtsprechung im Einklang, nach der eine über eine andere Organisation vermittelte Mitgliedschaft verlangt, dass die betreffenden Gewerbetreibenden die die Mitgliedschaft vermittelnde Organisation mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen beauftragt haben.
- BGH, 30.04.1997 - I ZR 30/95
Mitgliederzahl
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 151/01
Es handelt sich hierbei um eine das Verfahren betreffende Voraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (BGH, GRUR 1996, 217 - Anonymisierte Mitgliederliste; GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA; GRUR 1998, 417 - Verbandsklage in Prozessstandschaft).Rn. 33 a) Bei der Prüfung der Frage, ob dem Kläger eine erhebliche Zahl von "Gewerbetreibenden" angehört, sind diejenigen Mitglieder des Klägers zu berücksichtigen, die der Beklagten auf demselben räumlichen und sachlichen Markt begegnen, also mit ihr um Kunden konkurrieren können (vgl. BGH, WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA).
Für dieses genügt es, dass eine nicht gänzlich unbedeutende (potentielle) Beeinträchtigung mit einer gewissen - sei es auch nur geringen - Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden kann (vgl. BGH, WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; WRP 1996, 1034, 1036 - Preisrätselgewinnauslobung III; WRP 1997, 715, 716 - Produktwerbung; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA).
In räumlicher Hinsicht wird der maßgebliche Markt im Wesentlichen durch die Reichweite der Geschäftstätigkeit des angegriffenen werbenden Unternehmens bestimmt (BGH, WRP 1996, 1034, 1036 - Preisrätselgewinnauslobung III; WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; WRP 1997, 1070, 1071 - Händlervereinigung; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA).
Erforderlich und ausreichend ist es, dass Gewerbetreibende aus der einschlägigen Branche auf dem maßgeblichen Markt im Verband nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten sind, so dass dort ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, WRP 996, 1034, 1037 - Preisrätselgewinnauslobung III; WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; WRP 1997, 1070, 1071 - Händlervereinigung; GRUR 1997, 145, 146 - Preisrätselgewinnauslobung IV; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935/936 - 50% Sonder-AfA).
Um im Einzelfall diesen Nachweis zu führen, muss der Verband die Namen, Branchen, Umsätze und örtlichen Tätigkeitsbereiche seiner Mitglieder insoweit bekannt geben, als dies zur Überprüfung seiner Klagebefugnis durch den Beklagten und das Gericht erforderlich ist (…Köhler/Pieper, a.a.O., § 13 Rdnr. 37; vgl. auch BGH, GRUR 1996, 217, 218 - Anonymisierte Mitgliederliste; GRUR 1997, 934, 936 - 50% Sonder-AfA).
Sie hat ein berechtigtes Interesse daran, selbst zumindest durch Stichproben beispielsweise der Frage nachgehen zu können, ob die bezeichneten Unternehmer (noch) Mitglieder sind und ob (etwaige) Angaben des klagenden Verbandes zur Branchenzugehörigkeit, zur Marktstärke und zum örtlichen Betätigungsfeld der Mitgliedsunternehmen (noch) Gültigkeit haben (BGH, GRUR 1996, 217, 218 - Anonymisierte Mitgliederliste; GRUR 1997, 934, 936 - 50% Sonder-AfA).
- BGH, 25.04.1996 - I ZR 82/94
Großimporteur - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Mitgliederzahl
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 151/01
Rn. 33 a) Bei der Prüfung der Frage, ob dem Kläger eine erhebliche Zahl von "Gewerbetreibenden" angehört, sind diejenigen Mitglieder des Klägers zu berücksichtigen, die der Beklagten auf demselben räumlichen und sachlichen Markt begegnen, also mit ihr um Kunden konkurrieren können (vgl. BGH, WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA).Für dieses genügt es, dass eine nicht gänzlich unbedeutende (potentielle) Beeinträchtigung mit einer gewissen - sei es auch nur geringen - Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden kann (vgl. BGH, WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; WRP 1996, 1034, 1036 - Preisrätselgewinnauslobung III; WRP 1997, 715, 716 - Produktwerbung; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA).
In räumlicher Hinsicht wird der maßgebliche Markt im Wesentlichen durch die Reichweite der Geschäftstätigkeit des angegriffenen werbenden Unternehmens bestimmt (BGH, WRP 1996, 1034, 1036 - Preisrätselgewinnauslobung III; WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; WRP 1997, 1070, 1071 - Händlervereinigung; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA).
Erforderlich und ausreichend ist es, dass Gewerbetreibende aus der einschlägigen Branche auf dem maßgeblichen Markt im Verband nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten sind, so dass dort ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, WRP 996, 1034, 1037 - Preisrätselgewinnauslobung III; WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; WRP 1997, 1070, 1071 - Händlervereinigung; GRUR 1997, 145, 146 - Preisrätselgewinnauslobung IV; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935/936 - 50% Sonder-AfA).
Gerade den Umsätzen der Mitglieder des klagenden Verband kann bei der Frage einer repräsentativen Vertretung aber eine entscheidende Bedeutung zukommen (vgl. hierzu z.B. BGH, WRP 1996, 1102, 1103 f. - Großimporteur; WRP 1998, 98, 99 - Produktinformation III; GRUR 1997, 145, 146 - Preisrätselgewinnauslobung IV; GRUR 1997, 929, 930 - Herstellergarantie).
- BGH, 30.01.1997 - I ZR 20/94
Selbsthilfeeinrichtung der Beamten - Irreführung/Geschäftsverhältnisse
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 151/01
Rn. 33 a) Bei der Prüfung der Frage, ob dem Kläger eine erhebliche Zahl von "Gewerbetreibenden" angehört, sind diejenigen Mitglieder des Klägers zu berücksichtigen, die der Beklagten auf demselben räumlichen und sachlichen Markt begegnen, also mit ihr um Kunden konkurrieren können (vgl. BGH, WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA).Für dieses genügt es, dass eine nicht gänzlich unbedeutende (potentielle) Beeinträchtigung mit einer gewissen - sei es auch nur geringen - Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden kann (vgl. BGH, WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; WRP 1996, 1034, 1036 - Preisrätselgewinnauslobung III; WRP 1997, 715, 716 - Produktwerbung; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA).
In räumlicher Hinsicht wird der maßgebliche Markt im Wesentlichen durch die Reichweite der Geschäftstätigkeit des angegriffenen werbenden Unternehmens bestimmt (BGH, WRP 1996, 1034, 1036 - Preisrätselgewinnauslobung III; WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; WRP 1997, 1070, 1071 - Händlervereinigung; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA).
Erforderlich und ausreichend ist es, dass Gewerbetreibende aus der einschlägigen Branche auf dem maßgeblichen Markt im Verband nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten sind, so dass dort ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, WRP 996, 1034, 1037 - Preisrätselgewinnauslobung III; WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; WRP 1997, 1070, 1071 - Händlervereinigung; GRUR 1997, 145, 146 - Preisrätselgewinnauslobung IV; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935/936 - 50% Sonder-AfA).
- BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93
Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 151/01
Es handelt sich hierbei um eine das Verfahren betreffende Voraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (BGH, GRUR 1996, 217 - Anonymisierte Mitgliederliste; GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA; GRUR 1998, 417 - Verbandsklage in Prozessstandschaft).Um im Einzelfall diesen Nachweis zu führen, muss der Verband die Namen, Branchen, Umsätze und örtlichen Tätigkeitsbereiche seiner Mitglieder insoweit bekannt geben, als dies zur Überprüfung seiner Klagebefugnis durch den Beklagten und das Gericht erforderlich ist (…Köhler/Pieper, a.a.O., § 13 Rdnr. 37; vgl. auch BGH, GRUR 1996, 217, 218 - Anonymisierte Mitgliederliste; GRUR 1997, 934, 936 - 50% Sonder-AfA).
Sie hat ein berechtigtes Interesse daran, selbst zumindest durch Stichproben beispielsweise der Frage nachgehen zu können, ob die bezeichneten Unternehmer (noch) Mitglieder sind und ob (etwaige) Angaben des klagenden Verbandes zur Branchenzugehörigkeit, zur Marktstärke und zum örtlichen Betätigungsfeld der Mitgliedsunternehmen (noch) Gültigkeit haben (BGH, GRUR 1996, 217, 218 - Anonymisierte Mitgliederliste; GRUR 1997, 934, 936 - 50% Sonder-AfA).
- BGH, 19.06.1997 - I ZR 72/95
Händlervereinigung - Mitgliederzahl
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 151/01
In räumlicher Hinsicht wird der maßgebliche Markt im Wesentlichen durch die Reichweite der Geschäftstätigkeit des angegriffenen werbenden Unternehmens bestimmt (BGH, WRP 1996, 1034, 1036 - Preisrätselgewinnauslobung III; WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; WRP 1997, 1070, 1071 - Händlervereinigung; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA).Erforderlich und ausreichend ist es, dass Gewerbetreibende aus der einschlägigen Branche auf dem maßgeblichen Markt im Verband nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten sind, so dass dort ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, WRP 996, 1034, 1037 - Preisrätselgewinnauslobung III; WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; WRP 1997, 1070, 1071 - Händlervereinigung; GRUR 1997, 145, 146 - Preisrätselgewinnauslobung IV; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935/936 - 50% Sonder-AfA).
So hat er z.B. in der Entscheidung "Händlervereinigung" (WRP 1997, 1070) festgestellt, dass es nicht ausreicht, wenn ein bundesweit tätiger Kraftfahrzeug-Händlerverband bei der Verfolgung eines nur regional, nämlich für das Ruhrgebiet, bedeutsamen Wettbewerbs in diesem räumlichen Bereich nur über zwei Mitglieder verfügt (…vgl. auch Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 13 Rdnr. 23b).
- BGH, 09.10.1997 - I ZR 122/95
"Verbandsklage in Prozeßstandschaft"; Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 151/01
Es handelt sich hierbei um eine das Verfahren betreffende Voraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (BGH, GRUR 1996, 217 - Anonymisierte Mitgliederliste; GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA; GRUR 1998, 417 - Verbandsklage in Prozessstandschaft).Ferner hat er in der Entscheidung "Verbandsklage in Prozessstandschaft" (GRUR 1998, 417, 418) angenommen, dass die Mitgliedschaft von vier Gewerbetreibenden der Sparte "Teppiche, Bodenbeläge und Heimtextilien" auf einem regional beschränkten räumlichen Markt bei einer Gesamtanzahl von mehr als 150 Teppiche vertreibenden Unternehmen nicht ausreichen würde.
- OLG Frankfurt, 29.01.1998 - 6 U 10/97
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 151/01
Eine mittelbaren Mitgliedschaft lässt sich hiermit aber nicht begründen (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.1998 - 6 U 10/97, Anlage B 2, Seite 7 f., Bl. 82 f. d.A.;… a. A.: OLG Nürnberg, Urt. v. 27.06.2000 - 3 U 104/00, Anlage M 2, Seite 8;… OLG Naumburg, Urt. v. 02.07.1998 - 7 U [Hs] 272/97, Anlage M 6, Seite 8 f.).Der Vertrag vermittelt jedoch in Bezug auf die Vertragshändler keine Mitgliedschaft in dem Sinne, dass der Kläger seinerseits hieraus Rechte herleiten kann (vgl. hierzu auch OLG Celle, GRUR 1998, 77, 78 - Fördernde Mitgliedschaften), und es kann insoweit auch von keiner Interessenbündelung ausgegangen werden, die die Möglichkeit einer kollektiven und grundsätzlich auch repräsentativen Wahrnehmung von Mitgliederinteressen gewährleistet (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.1998 - 6 U 10/97, Anlage B 2, Seite 8, Bl. 82 d.A.;… LG Hannover, Urt. v. 05.06.2001, Anlage B 1, Seite 4/5, Bl. 4/5 d.A.).
- BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98
Filialenleiter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 151/01
Dies hat seinen entscheidenden Grund darin, dass der Anspruch dem Wettbewerber nicht nur zum Schutz seiner Individualinteressen, sondern auch im Interesse der anderen Marktbeteiligten und der Allgemeinheit zuerkannt wird (BGH, GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2000, 907, 909 - Filialleiterfehler).Hiervon ausgehend hat der BGH in der Entscheidung "Filialleiterfehler" (GRUR 2000, 907, 909) festgestellt, dass im Falle der wettbewerbswidrigen Werbung einer rechtlich unselbständigen Filiale eines Einzelhandelsunternehmens der Unterlassungsanspruch des Wettbewerbers gegen den Inhaber des Unternehmens grundsätzlich ohne räumliche Beschränkung gegeben ist.
- BGH, 11.07.1996 - I ZR 183/93
Preisrätselgewinnauslobung IV - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 151/01
Erforderlich und ausreichend ist es, dass Gewerbetreibende aus der einschlägigen Branche auf dem maßgeblichen Markt im Verband nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten sind, so dass dort ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, WRP 996, 1034, 1037 - Preisrätselgewinnauslobung III; WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; WRP 1997, 1070, 1071 - Händlervereinigung; GRUR 1997, 145, 146 - Preisrätselgewinnauslobung IV; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935/936 - 50% Sonder-AfA).Gerade den Umsätzen der Mitglieder des klagenden Verband kann bei der Frage einer repräsentativen Vertretung aber eine entscheidende Bedeutung zukommen (vgl. hierzu z.B. BGH, WRP 1996, 1102, 1103 f. - Großimporteur; WRP 1998, 98, 99 - Produktinformation III; GRUR 1997, 145, 146 - Preisrätselgewinnauslobung IV; GRUR 1997, 929, 930 - Herstellergarantie).
- BGH, 11.05.1995 - I ZR 107/93
Vergoldete Visitenkarten - Mitgliederzahl
- BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94
Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl
- BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
Verbandsinteresse - Streitwertbemessung
- BGH, 19.06.1997 - I ZR 46/95
Herstellergarantie - Irreführung/Beschaffenheit
- OLG Köln, 03.09.1999 - 6 U 57/99
Werbung für Kfz-Finanzierung; Störereigenschaft
- OLG Naumburg, 02.07.1998 - 7 U (Hs) 272/97
Anspruch auf Unterlassung von Werbung mit dem hervorgehobenen Hinweis "WSV" …
- OLG Stuttgart, 19.08.1994 - 2 U 116/93
Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz wegen Warenzeichen- und …
- OLG Nürnberg, 27.06.2000 - 3 U 104/00
- BGH, 24.11.1951 - II ZR 26/51
Örtliche Zuständigkeit. Zweigniederlassung
- BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96
Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge
- BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94
Produktwerbung
- BGH, 27.02.1997 - I ZR 5/95
Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis; Werbung mit einem die angegebenen …
- OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 20 U 24/03
Klagebefugnis eines Vereins hinsichtlich der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige …
Welche Anforderungen an eine mittelbare Mitgliedschaft zu stellen sind, hat der Senat bereits in seinen den Parteien bekannten Urteilen vom 22. Mai 2002 (20 U 151/01), vom 30. Dezember 2002 (20 U 108/02) und vom 25. Februar 2003 (20 U 171/02) dargetan.Rn. 34 Der Kläger legt - wie bereits in den Verfahren 20 U 151/01, 20 U 108/02 und 20 U 171/02 - keine Mitgliederliste vor, so dass nicht feststeht, ob sich überhaupt - und wenn ja, welche - Gewerbetreibenden auf dem maßgeblichen örtlichen und sachlichen Markt betätigen.
- OLG Rostock, 22.02.2021 - 2 U 14/19
Prüfung der Klagebefugnis eines Verbandes nach dem UWG
Veröffentlichte Rechtsprechung, die sich definitiv in diese Richtung positioniert, liegt zwar nicht vor; verschiedene instanz- und obergerichtliche Entscheidungen dürften aber so zu verstehen sein, dass sie in diese Richtung tendieren (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2002 - I-20 U 151/01, GRUR-RR 2003, 131 [Juris; Tz. 29] - "Schmuck und Uhren" OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.1992 - 6 U 261/91, WRP 1992, 581 f. - "Schmuckbranche" LG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.01.2007 - 2-3 O 295/06, Magazindienst 2007, 317 [Juris; Tz. 2] - "Uhren- und Schmuckbranche" [unter Tz. 16 ff. dann allerdings nur noch auf "Uhren" bzw. die "Uhrensparte" abstellend]).
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