Rechtsprechung
| OLG Hamm, 18.01.2002 - 20 U 166/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.02.1985 - VI ZR 202/83
Niederschrift - Aussage - Beschuldigter - Zeuge - Ermittlungsverfahren - …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2002 - 20 U 166/01
Richtig ist allerdings, dass im Zivilprozess die Vernehmung eines Polizeibeamten über den Inhalt eines vor seiner polizeilichen Befragung nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 I Nr. 3 StPO hingewiesenen Zeugen grundsätzlich unzulässig ist (vgl. BGH NJW 1985, 1470, 1471).
- OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 5 U 58/09
Verwertbarkeit von Zeugenaussagen aus einem anderen Rechtsstreit; Umfang der …
Denn sowohl im Straf- als auch im Zivilverfahren ist das Vernehmungsprotokoll eines Zeugen, der über sein Zeugnisverweigerungsrecht nicht belehrt worden war unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.19985, VI ZR 202/83, NJW 1985, 1470, 1471; Urteil vom 19.01.1984, III ZR 93/82, VersR 1984, 458, 459; OLG Hamm, Urteil vom 18.01.2002, 20 U 166/01, NVersZ 2002, 478 zit. nach juris Tz. 26).
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