Rechtsprechung
| OLG Hamm, 08.11.1985 - 20 U 18/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.01.1982 - IVa ZR 197/80
Erhöhung der Brandgefahr durch Leerstand?
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.1985 - 20 U 18/85
Leerstehen eines Wohngebäudes kann für sich allein betrachtet noch nicht als Erhöhung der Brandgefahr angesehen werden, da diese zB bei Gebäuden in geschlossenen Ortsteilen, die ordnungsgemäß überwacht werden, möglicherweise eher vermindert als erhöht wird (Vergleiche BGH, 1982-01-13, IVa ZR 197/80, VersR 1982, 466).Dies ist zum Beispiel anzunehmen, wenn das Gebäude unbeobachtet in beträchtlicher Entfernung vom Ortsrand liegt, seit dem Auszug der letzten Bewohner erhebliche Zeit verstrichen ist und durch Verwahrlosung das Leerstehen offenbar wird (So auch BGH, 1982-01-13, IVa ZR 197/80, VersR 1982, 466).2.
- OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05
Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung i. S. d. § 27 VVG aufgrund Leerstands eines …
Ebenso wenig trägt der Hinweis der Berufung auf die Senatsurteile vom 18.09.1985 (VersR 1987, 397) und 08.11.1985 (20 U 18/85 - Leitsätze in juris).
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