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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.06.2014 - 20 U 210/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25017
OLG Köln, 06.06.2014 - 20 U 210/13 (https://dejure.org/2014,25017)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.06.2014 - 20 U 210/13 (https://dejure.org/2014,25017)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Juni 2014 - 20 U 210/13 (https://dejure.org/2014,25017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 19 Abs. 1 S. 1; VVG § 19 Abs. 2
    Rücktritt des privaten Krankheitskostenversicherers vom Vertrag wegen Verletzung der Anzeigepflicht bei Antragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Anzeigepflichtverletzung durch Verschweigen multipler Diagnosen kann Versicherer vom Vertrag zurücktreten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Krankenversicherung: Falsche Beantwortung von Gesundheitsfragen durch Versicherungsmakler

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Anzeigepflichtverletzung durch Verschweigen multipler Diagnosen kann Versicherer vom Vertrag zurücktreten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücktritt des privaten Krankheitskostenversicherers vom Vertrag wegen Verletzung der Anzeigepflicht bei Antragstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1393
  • VersR 2015, 477
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2014 - 20 U 210/13
    Rn. 40 Der Versicherungsnehmer muss sich das Handeln und die Kenntnis eines von ihm eingeschalteten Maklers über § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (BGH VersR 2014, 565; VersR 2008, 809).

    Übernimmt ein Vermittler mit Wissen und Wollen einer Vertragspartei - etwa des Versicherers - Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, steht der Vermittler - unabhängig von seiner etwaigen Selbständigkeit und einer Tätigkeit auch für den Vertragspartner - in ihrem Lager, wird in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist als ihre Hilfsperson zu betrachten (BGH VersR 2014, 565; VersR 2001, 188; BGHZ 194, 39).

    In jedem Fall ist eine dem Kläger zuzurechnende ( vgl BGH VersR 2014, 565) Arglist des Maklers anzunehmen, und zwar unabhängig davon, ob dieser die Aufnahme ihm vom Kläger offenbarter ärztlicher Behandlungen in das Formular unterlassen und damit bewusst verschwiegen oder ohne konkrete Kenntnis die Gesundheitsfragen - bis auf die Angabe des Bluthochdrucks - "ins Blaue hinein" verneint hat.

    Zum anderen kann sich der arglistig Handelnde jedenfalls nicht auf das Fehlen einer Belehrung berufen (BGH VersR 2014, 565).

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen …

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2014 - 20 U 210/13
    Übernimmt ein Vermittler mit Wissen und Wollen einer Vertragspartei - etwa des Versicherers - Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, steht der Vermittler - unabhängig von seiner etwaigen Selbständigkeit und einer Tätigkeit auch für den Vertragspartner - in ihrem Lager, wird in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist als ihre Hilfsperson zu betrachten (BGH VersR 2014, 565; VersR 2001, 188; BGHZ 194, 39).
  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden …

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2014 - 20 U 210/13
    Rn. 40 Der Versicherungsnehmer muss sich das Handeln und die Kenntnis eines von ihm eingeschalteten Maklers über § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (BGH VersR 2014, 565; VersR 2008, 809).
  • LG Bonn, 18.11.2013 - 9 O 173/13

    Beendigung eines Krankenversicherungsvertrages durch den Rücktritt des …

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2014 - 20 U 210/13
    Auf die Berufung der Beklagten werden das am 18. November 2013 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 173/13- abgeändert und die Klage abgewiesen.
  • KG, 14.12.2018 - 6 U 27/17

    Rücktritt der privaten Krankenversicherung wegen Falschbeantwortung von …

    Beim Ausfüllen des Antragsformulars durch den Makler sind damit die Fragen des Versicherers in Textform gestellt (vgl. OLG Köln [vom LG irrtümlich als "OLG München" zitiert], Urt. vom 06.06.2014 - I-20 U 210/13 -, zitiert nach juris Rdnr. 25;… OLG Stuttgart, Urt. v. 21.12.2017 - 7 U 101/17 -, zitiert nach juris: Rdnr. 79), ohne dass es darauf ankommt, dass der Makler diese Formulare zuvor ausdruckt und dem Antragsteller zum Mitlesen bei der Ausfüllung aushändigt oder ob er ihn auffordert, vor der Unterzeichnung des ausgedruckten Antrages die dort enthaltenen Angaben auf Richtigkeit sorgfältig zu prüfen.

    Eine derartige arglistige Täuschung liegt auch vor, wenn der Antragsteller das Antragsformular gar nicht kennt, vielmehr der Makler das Formular selbst ausfüllt und dabei arglistig handelt (vgl. OLG Köln, Urt. vom 06.06.2014 - I-20 U 210/13 -, zitiert nach juris Rdnr. 25, 33).

  • OLG Nürnberg, 06.05.2026 - 8 U 49/26

    Haftung des Versicherungsmaklers im Rahmen der Umdeckung einer …

    Der Zeuge hat also eigene Sachaufklärung betrieben und die Antragsfragen nicht gänzlich "ins Blaue hinein" beantwortet (vgl. dazu OLG Köln, BeckRS 2014, 17776 Rn. 31; LGU 11).
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