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| OLG München, 12.11.2008 - 20 U 2383/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Werkvertrag: Werklohnanspruch unter Berücksichtigung behaupteter aufrechenbarer Gegenansprüche
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 15.02.2008 - 13 O 146/05
- OLG München, 12.11.2008 - 20 U 2383/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66
Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung
Auszug aus OLG München, 12.11.2008 - 20 U 2383/08
Voraussetzung ist, dass das durch den Vertrag geschützte Interesse infolge besonderer Rechtsbeziehungen zwischen dem aus dem Vertrag berechtigten Gläubiger und dem Träger des Interesses dergestalt auf den Dritten verlagert ist, dass der Schaden ihn und nicht den Gläubiger trifft (BGHZ 25, 250, 258; 40, 91, 100; 51, 91, 93; BGH NJW 1996, 2734 ff. m.w.Nw.). - BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61
Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei …
Auszug aus OLG München, 12.11.2008 - 20 U 2383/08
Voraussetzung ist, dass das durch den Vertrag geschützte Interesse infolge besonderer Rechtsbeziehungen zwischen dem aus dem Vertrag berechtigten Gläubiger und dem Träger des Interesses dergestalt auf den Dritten verlagert ist, dass der Schaden ihn und nicht den Gläubiger trifft (BGHZ 25, 250, 258; 40, 91, 100; 51, 91, 93; BGH NJW 1996, 2734 ff. m.w.Nw.). - BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95
Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung …
Auszug aus OLG München, 12.11.2008 - 20 U 2383/08
Voraussetzung ist, dass das durch den Vertrag geschützte Interesse infolge besonderer Rechtsbeziehungen zwischen dem aus dem Vertrag berechtigten Gläubiger und dem Träger des Interesses dergestalt auf den Dritten verlagert ist, dass der Schaden ihn und nicht den Gläubiger trifft (BGHZ 25, 250, 258; 40, 91, 100; 51, 91, 93; BGH NJW 1996, 2734 ff. m.w.Nw.).
- BGH, 17.05.1988 - IX ZR 5/87
Rechtsfolgen der Verzichtserklärung des Erstehers und eines weiteren Gläubigers
Auszug aus OLG München, 12.11.2008 - 20 U 2383/08
Insofern ist in der von den Parteien mehrfach zitierten Entscheidung des BGH vom 17.05.1988, IX ZR 5/87, NJW-RR 1988, 1150, ausdrücklich klargestellt, dass die Aufrechnung mit einer fremden Forderung auch bei Einverständnis des Forderungsinhabers nicht möglich ist. - BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56
Konnossement
Auszug aus OLG München, 12.11.2008 - 20 U 2383/08
Voraussetzung ist, dass das durch den Vertrag geschützte Interesse infolge besonderer Rechtsbeziehungen zwischen dem aus dem Vertrag berechtigten Gläubiger und dem Träger des Interesses dergestalt auf den Dritten verlagert ist, dass der Schaden ihn und nicht den Gläubiger trifft (BGHZ 25, 250, 258; 40, 91, 100; 51, 91, 93; BGH NJW 1996, 2734 ff. m.w.Nw.). - LG Mainz, 28.04.1988 - 8 T 72/88
Auszug aus OLG München, 12.11.2008 - 20 U 2383/08
Insofern ist in der von den Parteien mehrfach zitierten Entscheidung des BGH vom 17.05.1988, IX ZR 5/87, NJW-RR 1988, 1150, ausdrücklich klargestellt, dass die Aufrechnung mit einer fremden Forderung auch bei Einverständnis des Forderungsinhabers nicht möglich ist.
- BGH, 11.09.2025 - III ZR 274/23
Aufrechnung, Gegenseitigkeit, Drittschadensliquidation, Aufrechnungsverbot
Die grundsätzliche Berechtigung zur Aufrechnung ergibt sich daraus ohne Weiteres (vgl. HansOLG Bremen, OLGR 1998, 377, 378; OLG München, Urteil vom 12. November 2008 - 20 U 2383/08, juris Rn. 25 ff sowie BauR 2012, 91, 94;… Bieder/Gursky in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2022, § 387 Rn. 14;… Skamel in BeckOGK, 1. Mai 2025, § 387 BGB Rn. 47; Neuner, JZ 1999, 126, 132; aA Reinhardt, Der Ersatz des Drittschadens, S. 118 f [Verneinung der Gleichartigkeit der Leistungen]; Traugott, Das Verhältnis von Drittschadensliquidation und vertraglichem Drittschutz, S. 109 sowie Sosnitza, Besitz und Besitzschutz, S. 298).
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