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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.06.2005 - 20 U 242/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7988
OLG Hamm, 22.06.2005 - 20 U 242/04 (https://dejure.org/2005,7988)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.2005 - 20 U 242/04 (https://dejure.org/2005,7988)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 20 U 242/04 (https://dejure.org/2005,7988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entwendung eines geleasten Fahrzeugs; Beweiserleichterungen eines Versicherungsnehmers im Bereich der Fahrzeugversicherung; Anforderungen an die Darlegungslast; Unterschlagung durch einen Besitzdiener; Vorliegen einer Überlassung zum Gebrauch; Glaubwürdigkeit eines ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2005 - 20 U 242/04
    Danach genügt ein Versicherungsnehmer seiner Darlegungslast, wenn er ein Mindestmaß an Tatsachen vorträgt, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf eine Wegnahme des versicherten Fahrzeugs gegen den Willen des Berechtigten zulassen (BGH, Urt.v. 17.05.1995 IV ZR 279/94 - NJW 1995, 2169 [2170]).
  • OLG Hamm, 31.08.1994 - 20 U 40/94

    Gebrauch; Kfz; Überlassen; Weitergabe; Ausschluß; Versicherungsschutz

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2005 - 20 U 242/04
    Die "Überlassung zum Gebrauch" bedeutet regelmäßig, daß derjenige, dem das Fahrzeug überlassen wird, es mit selbständiger Verfügungsmöglichkeit im eigenen Interesse nutzen kann (Senat, Urt.v. 17.05.1878, VersR 78, 1108; ferner Senat, Urt.v. 31.08.1994 - VersR 95, 1477 = r+s 95, 127 = NJW-RR 95, 347 = NZV 95, 32).
  • OLG Hamm, 17.05.1978 - 20 U 294/77
    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2005 - 20 U 242/04
    Die "Überlassung zum Gebrauch" bedeutet regelmäßig, daß derjenige, dem das Fahrzeug überlassen wird, es mit selbständiger Verfügungsmöglichkeit im eigenen Interesse nutzen kann (Senat, Urt.v. 17.05.1878, VersR 78, 1108; ferner Senat, Urt.v. 31.08.1994 - VersR 95, 1477 = r+s 95, 127 = NJW-RR 95, 347 = NZV 95, 32).
  • LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 11 O 317/13

    Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit dem …

    Eine Überlassung erfolgt hierbei zum Gebrauch im eigenen Interesse des späteren Täters, wenn diesem eine selbständige Verfügungsmöglichkeit über das Fahrzeug eingeräumt wird (OLG Hamm, Urt. v. 22.06.2005 - 20 U 242/04, ZfSch 2005, 555;… Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 28. Aufl. 2010, AKB 2008 A.2.2 Rn. 14), er also vor allem selbst entscheiden kann, ob, wann und wohin er mit dem Fahrzeug fährt (…Beckmann/Matusche-Beckmann/Heß/Höke, VersR-Hdb, 3. Aufl. 2015, § 30 Rn. 201;… Stiefel/Maier/Stadler, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl. 2010, AKB 2008 A.2.2 Rn. 46).
  • OLG Nürnberg, 14.11.2008 - 5 U 1148/08

    Arzthaftung: Schadensersatz für Unterhaltskosten eines ungewollten Kindes nach …

    Dementsprechend bejaht auch der BGH in seiner (ständigen) Rechtsprechung die Ersatzfähigkeit einer Unterhaltsbelastung, die auf einen schuldhaften ärztlichen Fehler im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch zurückzuführen ist, allenfalls dann, "wenn der Abbruch der Rechtsordnung entsprochen hätte, also nicht von ihr missbilligt worden wäre" (vgl. zuletzt BGH, NJW 2006, 1660 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die von den Klägern nicht für einschlägig gehaltene Entscheidung BGH, NJW 1995, 1609; BGH, FamRZ 2003, 1378 zu einem nahezu identischen Sachverhalt; BGH, NJW 2002, 1489; vgl. auch OLG Koblenz, OLGR 2006, 681; OLG München, Az: 1 U 4410/06 vom 07.02.2008; KG, Az: 20 U 242/04 vom 10.03.2008).
  • LG Dortmund, 27.06.2007 - 22 O 12/07

    Strafrechtliche Beurteilung einer versicherten Unterschlagung i.S.d. § 12 …

    Die Überlassung zum Gebrauch bedeutet regelmäßig, dass derjenige, dem das Fahrzeug überlassen wird, dieses mit selbständiger Verfügungsmöglichkeit im eigenen Interesse nutzen kann (OLG Hamm ZfS 2005, 555; ZfS 2006, 275 m. w. N.).
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