Rechtsprechung
| OLG München, 25.05.2011 - 20 U 2853/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Pflichtteilsrecht: Berücksichtigung einer Grundstücksschenkung an den Erben und eines Eigengeschenks beim Pflichtteilsergänzungsanspruch
- erbrechtsiegen.de
Grundstücksschenkung an Erben und Eigengeschenks beim Pflichtteilsergänzungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei Immobilien
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Streit um Beerdigungskosten - Sohn des Verstorbenen vermisst seinen Namen auf Kranz und Todesanzeige
- paluka.de (Kurzinformation)
Erbrecht: Bestattungskosten - auch Todesanzeige ohne Namensnennung des Angehörigen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91
Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung
Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 20 U 2853/08
Der Wert des Leibgedinges ist abzuziehen, wobei auf die statistische Lebenserwartung abzustellen ist (…Palandt aaO., § 2325 Rn. 21; BGH, NJW 1992, 2887). - BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05
Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von …
Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 20 U 2853/08
Rn. 18 Eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landgericht analog § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 ZPO zur Entscheidung über die Leistungsstufe wäre zwar grundsätzlich möglich (BGH, NJW 2006, 2626), unterbleibt aber, da die Sache entscheidungsreif ist.
- AG Brandenburg, 24.01.2025 - 30 C 273/23
Ansprüche von Erben gegen Erbschaftsbesitzer - Herausgabe der zur Erbschaft …
- die Kosten der Herrichtung des Grabes einschließlich der Erstausschmückung mit Blumen und Kränzen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.02.2020, Az.: 5 U 59/19; OLG München, Urteil vom 25.05.2011, Az.: 20 U 2853/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.1994, Az.: 18 U 10/94; OLG München, Urteil vom 28.09.1973, Az.:19 U 1932/73).Die hier von der Beklagten geltend gemachten Aufwendungen für den Grabschmuck sind somit auch insofern bereits grundsätzlich durch die Klägerin als Erbin zu erstatten (OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.02.2020, Az.: 5 U 59/19; OLG München, Urteil vom 25.05.2011, Az.: 20 U 2853/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.1994, Az.: 18 U 10/94; OLG München, Urteil vom 28.09.1973, Az.:19 U 1932/73), wobei der hier in Rechnung gestellte Betrag von 250, 00 Euro durch das erkennende Gericht auch als angemessen angesehen wird.
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