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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.05.2006 - 20 U 31/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11051
OLG Hamm, 17.05.2006 - 20 U 31/06 (https://dejure.org/2006,11051)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.05.2006 - 20 U 31/06 (https://dejure.org/2006,11051)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 20 U 31/06 (https://dejure.org/2006,11051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    AVB-BUZ § 7; ; BB-BUZ § 7 Nr. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Berufung auf den Wegfall einer Leistungspflicht zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente eines Versicherers bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens; Anerkenntnis der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Einkommenssteigerung rechtfertigt Leistungseinstellung im Nachprüfungsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2006 - 20 U 31/06
    Nun ist allerdings richtig, daß nach gefestigter Rechtsprechung Verweisungsmöglichkeiten im Rahmen des § 7 Nr. 1 BB-BUZ unbeachtlich sind, wenn der Versicherer bei Abgabe des Leistungsanerkenntnisses bestehende Möglichkeiten einer Verweisung auf Vergleichstätigkeiten nicht wahrgenommen hat; diese hat er auch für die Zukunft verloren (BGH, Urt.v. 17.02.1993 - IV ZR 206/91 - NJW 1993, 1532; BGH, Urt.v. 12.06.1996 IV ZR 106/95 VersR 1996, 958; BGH, Urt.v. 03.11.1999 IV ZR 155/98 VersR 2000, 171).

    Zu Recht hat das Landgericht darauf hingewiesen, daß es Sache des Klägers ist darzulegen, warum er eine von ihm ausgeübte Tätigkeit nicht ausüben kann oder warum sie aus anderen Gründen mit seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht vergleichbar sein soll (vgl. dazu BGH, Urt.v. 03.11.1999 IV ZR 155/98 VersR 2000, 171).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2006 - 20 U 31/06
    Nun ist allerdings richtig, daß nach gefestigter Rechtsprechung Verweisungsmöglichkeiten im Rahmen des § 7 Nr. 1 BB-BUZ unbeachtlich sind, wenn der Versicherer bei Abgabe des Leistungsanerkenntnisses bestehende Möglichkeiten einer Verweisung auf Vergleichstätigkeiten nicht wahrgenommen hat; diese hat er auch für die Zukunft verloren (BGH, Urt.v. 17.02.1993 - IV ZR 206/91 - NJW 1993, 1532; BGH, Urt.v. 12.06.1996 IV ZR 106/95 VersR 1996, 958; BGH, Urt.v. 03.11.1999 IV ZR 155/98 VersR 2000, 171).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2006 - 20 U 31/06
    Eine Vergleichstätigkeit ist allerdings erst gefunden, wenn die aufgezeigte Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (BGH, Urt.v. 11.12.1996 IV ZR 238/95 VersR 1997, 436 = NJW-RR 1997, 529).
  • BGH, 12.01.2000 - IV ZR 85/99

    Berufsunfähigkeit und Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2006 - 20 U 31/06
    In einem solchen Fall genügt es daher nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Vergleichbarkeit der ausgeübten Tätigkeit bestreitet, vielmehr obliegt es ihm von Anfang an vorzutragen - und erforderlichenfalls zu beweisen -, daß und warum er diese Tätigkeit nicht ausüben kann oder warum sie sonst den bedingungsgemäßen Anforderungen an eine Vergleichstätigkeit nicht genügen soll (so BGH, Urt.v. 12.01.2000 IV ZR 85/99 VersR 2000, 349).
  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01

    Vergleichbarkeit der früheren Tätigkeit mit einer neuen Berufstätigkeit in der …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2006 - 20 U 31/06
    Will der Versicherte geltend machen, die von ihm ausgeübte Tätigkeit entspreche nicht seiner früheren Lebensstellung, ist es an ihm, die konkreten Umstände darzulegen, aus denen sich die fehlende Vergleichbarkeit ergeben soll (BGH, Urt.v. 11.12.2002 IV ZR 302/01 NJW-RR 2003, 383).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 106/95

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anerkenntnis der Leistungspflicht - Mitteilung …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2006 - 20 U 31/06
    Nun ist allerdings richtig, daß nach gefestigter Rechtsprechung Verweisungsmöglichkeiten im Rahmen des § 7 Nr. 1 BB-BUZ unbeachtlich sind, wenn der Versicherer bei Abgabe des Leistungsanerkenntnisses bestehende Möglichkeiten einer Verweisung auf Vergleichstätigkeiten nicht wahrgenommen hat; diese hat er auch für die Zukunft verloren (BGH, Urt.v. 17.02.1993 - IV ZR 206/91 - NJW 1993, 1532; BGH, Urt.v. 12.06.1996 IV ZR 106/95 VersR 1996, 958; BGH, Urt.v. 03.11.1999 IV ZR 155/98 VersR 2000, 171).
  • OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 5 U 97/22

    Wirksamkeit der Einstellungsmitteilung eines Berufsunfähigkeitsversicherers bei …

    Daran ändert auch nichts, dass der Beklagte die Einzelheiten der Tätigkeit, auf die er die Klägerin verwiesen hat nicht kannte und die Klägerin insoweit eine Darlegungslast traf (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 30.11.1994 - IV ZR 300/93, NJW-RR 1995, 277; OLG Hamm, Beschluss vom 17.05.2006 - 20 U 31/06, ZfS 2007, 582; OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 27.04.2017 - 8 U 59/17, BeckRS 2017, 124800).
  • OLG Hamm, 23.11.2022 - 20 U 238/22

    Einstellung der Leistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen neuer …

    Der Versicherer kann dabei sogar auf einen Beruf verweisen, der vom Versicherten bei Abgabe des Anerkenntnisses bereits tatsächlich ausgeübt wurde (…vgl. Dörner, in: Langheid/Wandt, Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl. 2017, § 174 Rn. 13;… Mangen, in: BeckOK VVG, Stand: 01.08.2022, § 174, Rn. 17;… OLG Brandenburg Urt. v. 24.03.2021 - 11 U 152/18, Juris Rn. 31 m.w.N; Senat, Beschl. v. 17.05.2006 - 20 U 31/06).

    Rn. 7 Eine Verweisung im Rahmen einer Nachprüfungsentscheidung ist indes ausgeschlossen, wenn der Versicherer im Zeitpunkt der Abgabe des Anerkenntnisses bestehende Möglichkeiten einer Verweisung auf Vergleichstätigkeiten nicht wahrgenommen hat (…BGH, Urt. v. 17.02.1993 - IV ZR 206/91, Juris Rn. 37;… BGH Urt. v. 03.11.1999 - IV ZR 155/98;… OLG Brandenburg Urt. v. 24.03.2021 - 11 U 152/18, Juris Rn. 31; Senat, Beschl. v. 17.05.2006 - 20 U 31/06, Juris Rn. 34).

  • LG Kiel, 28.05.2014 - 17 O 169/13

    Einstellung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Die Verweisungstätigkeit muss also hinsichtlich der Kenntnisse und Fähigkeiten mit der früheren Tätigkeit vergleichbar sein, und die der Tätigkeit entgegengebrachte Wertschätzung muss der des bisher ausgeübten Berufs im wesentlichen entsprechen, was nicht nur, aber auch von dem aus der Berufstätigkeit erzielbaren Einkommen abhängt (vgl. OLG Hamm r+s 2008, 250).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2021 - 11 U 152/18

    Zulässigkeit der Verweisung eines Müllwerkers/Kraftfahrers auf die Tätigkeit …

    Nur weil der Kläger die fragliche Tätigkeit auch schon im Zeitpunkt des Anerkenntnisses ausgeübt hat, ist allein deswegen eine spätere Verweisung grundsätzlich nicht ausgeschlossen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 07.05.2006, Az. 20 U 31/06, zfs 2007, 582 f. - zitiert nach juris), wenn zu diesem Zeitpunkt eine Verweisungsmöglichkeit nur infolge eines zu geringen Verdienstes des Versicherten verneint worden war (…vgl. Dörne, in Langheid/Wandt, MüKo/VVG, a.a.O., § 174 Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 06.05.2020 - 11 U 152/18

    Zulässiger Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens in der privaten …

    Nur weil der Kläger die fragliche Tätigkeit auch schon im Zeitpunkt des Anerkenntnisses ausgeübt hat, dürfte eine spätere Verweisung grundsätzlich nicht ausgeschlossen sein (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 7. Mai 2006, Az. 20 U 31/06, zfs 2007, 582 f. - zitiert nach juris).
  • LG Mannheim, 11.10.2012 - 10 O 45/11

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf andere Tätigkeit und …

    Der Versicherer kann zwar grundsätzlich auch ohne Änderung des Gesundheitszustandes des Versicherungsnehmers geltend machen, dass sich dessen Einkommen in dem Zeitpunkt früherer Nachprüfungen ausgeübten Beruf soweit erhöht hat, dass es mit dem vor Eintritt der Erkrankung erzielten Verdienst vergleichbar ist und deshalb eine Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegt (OLG Hamm, Beschl. v. 17.05.2006, 20 U 31/06).
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