Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.02.1994 - 20 U 326/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 61
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versicherungsnehmer; Kfz-Diebstahl ; Ablegen des Schlüssels; Arbeitnehmer in Hotelgaststätte; Grobe Fahrlässigkeit
Papierfundstellen
- VersR 1994, 1462
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07
Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund; …
Dagegen soll keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (vgl. etwa OLG Hamm VersR 1994, 1462: Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist; OLG München VersR 1988, 1017: Aufbewahrung des Kfz-Schlüssels an einem Schlüsselbrett, von dem es durch einen Besucher nach gemeinsamen Alkoholgenuss entwendet wurde). - OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
Zahlungspflicht einer Fahrzeugversicherung für einen durch Diebstahl entstandenen …
Dagegen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (OLG Schleswig r + s 2005, 150: Restaurantbesitzer legt Schlüssel auf dem Tresen ab und bleibt während der gesamten Zeit am Tresen sitzen;… Urteil des Senats vom 23. September 2004, a. a. O.: Aufbewahren eines Schlüssels in einem unverschlossenen Spind in dem Privatraum einer Arztpraxis; OLG Hamm VersR 1994, 1462: Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist).Insoweit liegt der Fall anders als in dem der Entscheidung des OLG Hamm (VersR 1994, 1462) zugrundeliegenden Sachverhalt, wo der Schlüssel sich hinter dem Tresen offen in einer Schrankwand befand, diese aber durch eine heruntergeklappte Thekenklappe gegen einen ungehinderten Zugriff Dritter abgegrenzt war.
- OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03
Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten …
Dagegen soll keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (vgl. etwa OLG Hamm VersR 1994, 1462 [OLG Hamm 09.02.1994 - 20 U 326/93]: Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist; OLG München VersR 1988, 1017 [OLG München 29.01.1988 - 10 U 4609/87]: Aufbewahrung des Kfz.-Schlüssels an einem Schlüsselbrett, von dem es durch einen Besucher nach gemeinsamen Alkoholgenuss entwendet wurde). - OLG Hamm, 27.09.1999 - 6 U 52/99
Steckenlassen des Kfz-Schlüssels im Kofferraumschloss
Zu den von jedem Versicherungsnehmer ohne weiteres zu erwartenden Sicherheitsvorkehrungen gehört es, ein abgestelltes Fahrzeug gemäß § 14 Abs. 2 StVO gegen unbefugte Benutzung zu sichern und zur Vermeidung eines Fahrzeugdiebstahls die Fahrzeugschlüssel so aufzubewahren, daß sie vor dem Zugriff beliebiger Dritter geschützt sind (vgl. OLG Hamm, VersR 94, 1462, 1463).
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