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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 14.07.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.11.2010 - I-20 U 38/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4842
OLG Hamm, 03.11.2010 - I-20 U 38/10 (https://dejure.org/2010,4842)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.11.2010 - I-20 U 38/10 (https://dejure.org/2010,4842)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. November 2010 - I-20 U 38/10 (https://dejure.org/2010,4842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Versicherung muss zahlen: Ein großer deutscher Versicherer muss einen Brandschaden doch bezahlen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem Versicherungsmakler ausgearbeiteten Fragenkatalog

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 163
  • VersR 2011, 469
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10
    Arglist setzt deshalb zusätzlich voraus, dass dem Täuschenden bewußt ist, dass der Versicherer möglicherweise (bedingter VoStz genügt) den Antrag gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (zum Ganzen BGH VersR 2007, 785, 786; BGH VersR 2008, 809).

    Der Versicherungsnehmer muss substantiiert und plausibel darlegen, wie und weshalb es zu der Nicht- oder Falschmitteilung gekommen ist (BGH VersR 2008, 809; BGH VersR 2008, 242).

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10
    Arglist setzt deshalb zusätzlich voraus, dass dem Täuschenden bewußt ist, dass der Versicherer möglicherweise (bedingter VoStz genügt) den Antrag gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (zum Ganzen BGH VersR 2007, 785, 786; BGH VersR 2008, 809).
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10
    Der Versicherungsnehmer muss substantiiert und plausibel darlegen, wie und weshalb es zu der Nicht- oder Falschmitteilung gekommen ist (BGH VersR 2008, 809; BGH VersR 2008, 242).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 190/04

    Unfallversicherung: Kein Leistungsausschluss trotz Versäumung der Frist für die …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10
    Etwas anders folgt auch nicht aus der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung OLG Saarbrücken VersR 2005, 929, welches lediglich aus fallbezogenen Gründen eine plausible Darlegung der Gründe für ein unrichtiges Ankreuzen im Antragsformular verneint hat.
  • BGH, 11.01.1989 - IVa ZR 245/87

    Anforderungen an die Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers bei behaupteten …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10
    Rn. 241 Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt für den Versicherungsnehmer begünstigende Abweichungen allein § 5 Abs. 1 VVG und nicht § 5 Abs. 2 VVG (für das alte Recht siehe BGH VersR 1989, 395 m.w.N.; weitere Nachweise bei Prölss/Martin § 5 VVG Rz 7).
  • OLG Hamburg, 17.05.1984 - 6 U 244/83

    Versicherungsschein; Angabe mehrerer Versicherer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10
    Rn. 251 Wie der Versicherungsschein vom 29.01./10.02.2009 (Anlage K 10 = Bl. 42 AK I) zeigt, hat die S durch die Formulierung "gleichzeitig für die mitbeteiligten Gesellschaften" ausdrücklich auch im Namen der Beklagten - dies zeigen die Verteilungspläne Bl. 56, 58, 60 und 62 AK I - gehandelt (vgl. für eine parallele Gestaltung OLG Hamburg VersR 1984, 980).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10
    Nimmt der Makler jedoch nicht die Interessen beider Parteien wahr, sondern führt die Verhandlungen nur für eine Partei oder ist aufgrund enger Beziehungen als deren Vertrauensperson anzusehen oder übernimmt Aufgaben, die typischerweise einer Partei obliegen, so ist der Makler kein Dritter (BGH NJW 1996, 451; BGH NJW 2001, 358; Staudinger/.
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10
    Nimmt der Makler jedoch nicht die Interessen beider Parteien wahr, sondern führt die Verhandlungen nur für eine Partei oder ist aufgrund enger Beziehungen als deren Vertrauensperson anzusehen oder übernimmt Aufgaben, die typischerweise einer Partei obliegen, so ist der Makler kein Dritter (BGH NJW 1996, 451; BGH NJW 2001, 358; Staudinger/.
  • OLG Brandenburg, 17.12.2009 - 12 W 57/09

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an eine Belehrung über die …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10
    Deshalb muss der Hinweis umfassend, unmissverständlich und eindeutig sein (…vgl. Bruck/Möller/Rolfs, 9. Aufl. § 19 VVG Rz 116; OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 385).
  • LG Hagen, 16.12.2009 - 23 O 40/09

    Frageobliegenheit des Versicherers im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10
    Rn. 19 Wegen des weiteren erstinstanzlichen Vortrags der Parteien wird auf das Urteil des Landgerichts, dessen Urteil in r+s 2010, 276 veröffentlicht ist, Bezug genommen.
  • OLG Hamm, 27.02.2015 - 20 U 26/15

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Mitteilung von Verdachtsdiagnosen im Rahmen …

    Der Sinn und Zweck des § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG geht nämlich gerade dahin, dem Versicherungsnehmer das Risiko einer Fehleinschätzung hinsichtlich der Gefahrrelevanz abzunehmen (Senat, Urt. v. 03.11.2010, 20 U 38/10, juris, Rn. 57 mit weiteren Nachweisen, VersR 2011, 469 = r+s 2011, 198).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2014 - 7 U 253/13

    Hinweispflichten des Versicherers im Antragsformular: Anforderungen an eine …

    Lässt man die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes - Fragen des Versicherers enthaltendes - Schreiben oder Ähnliches zu, ist im Gegenzug weiterhin und vermehrt zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (…BGHZ 196, 67 ff., Rn. 24; Senat, Urteil vom 13.03.2014 - 7 U 216/13 ; Senat, Beschluss vom 09.07.2012 - 7 U 23/12 mit NZB-Beschluss des BGH vom 11.09.2013 - IV ZR 253/12; Senat, Urteil vom 26.09.2013 - 7 U 101/13 ; OLG Naumburg, VersR 2012, 973 f.; OLG Karlsruhe, VersR 2010, 507 ff.; OLG Karlsruhe VersR 2010, 1448 f.; OLG Hamm VersR 2011, 469 ff., Rn. 72 ff.; LG Dortmund, VersR 2010, 465, 467, jeweils zu § 19 Abs. 5 VVG;… MünchKomm, VVG, § 28, Rn. 340).
  • OLG Dresden, 06.06.2017 - 4 U 1460/16

    Anforderungen an die Mitteilung über die Folgen einer Anzeigeverletzung bei …

    Dem steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (vom 03.11.2010 - 20 U 38/10) nicht entgegen, denn in dem dort zu entscheidenden Fall hatte der Versicherungsmakler nicht nur den Fragenkatalog ausgearbeitet, sondern war mit der Vermittlung und Verwaltung von Versicherungsverträgen und mit der Interessenwahrnehmung des Versicherungsnehmers betraut.
  • OLG Saarbrücken, 07.05.2014 - 5 U 45/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an die gesonderte Belehrung über …

    Aus der oben dargestellten Zielsetzung des § 19 Abs. 5 VVG ergibt sich aber die Notwendigkeit, die Belehrung zeitlich, räumlich und sachlich so in einen Zusammenhang mit den Fragen des Versicherers zu bringen, dass dem Versicherungsnehmer die Belehrung bei der Beantwortung der Fragen "vor Augen steht" (…vgl. BGH, Urt. v. 9.1.2013 - IV ZR 197/11 - VersR 2013, 297 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 19 Abs. 5 VVG zur Notwendigkeit, den Versicherungsnehmer erst dann zu belehren, wenn Angaben zu einem konkreten Versicherungsfall erwartet werden; OLG Hamm, VersR 2011, 469).

    Wird die Belehrung in einem dem Antragsformular lose beigefügten Schriftstück erteilt, so wird die Warnfunktion nur dann erreicht, wenn dem Versicherungsnehmer ein Zusammenhang mit der Beantwortung der Antragsfragen hinreichend verdeutlicht wird (ähnlich OLG Hamm, VersR 2011, 469).

  • KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13

    Rücktritt des Versicherers vom privaten Krankheitskostenvertrag wegen unrichtiger …

    Vielmehr ist dieser Gesetzeszweck auch dann noch gewahrt, wenn sich die Fragen aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich verständigen Antragstellers/Versicherungsnehmers im Einzelfall als solche darstellen, die der Versicherer entweder veranlasst hat oder die er sich zu eigen machen will (…OLG Köln VersR 2013, 745 - 746, zitiert nach juris, dort Rdz. 5; so auch OLG Hamm VersR 2011, 469 - 474, zitiert nach juris, dort Rdz. 54/57; vgl. auch Neuhaus, Vorvertragliche Anzeigepflicht - Die "eigene" Frage des Versicherers nach § 19 Abs. 1 VVG , VersR 2014, 432, 434).
  • OLG Köln, 15.02.2013 - 20 U 207/12

    Nachträgliche Anpassung der Prämien in der privaten Krankenversicherung wegen …

    Rn. 13 Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 2011, 469) gibt zu einer anderen Beurteilung keine Veranlassung.

    Der ausgeführten Entscheidung des OLG Hamm (VersR 2011, 469) liegt - wie dargelegt - eine andere Fallgestaltung zugrunde.

  • LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11

    Handeln eines Versicherungsvermittlers als Makler bei Auftritt als "Ihr …

    Die in einem Formular des Maklers gestellten Gesundheitsfragen sind grundsätzlich keine Fragen des Versicherers gem. § 19 Abs. 1 VVG n.F. ( Anschluss an OLG Hamm, VersR 2011, 469 ).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (VersR 2011, 469), der das erkennende Gericht folgt, liegen keine Fragen des Versicherers vor, wenn die Fragen von einem im Lager des Versicherungsnehmers stehenden Makler gestellt werden; eine Gleichstellung mit Fragen des Versicherers liefe letztlich auf die Wiedereinführung der spontanen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers hinaus (kritisch zu dieser Entscheidung zuletzt Langheid NJW 2011, 3265, ablehnend zu der Entscheidung der Vor -.

  • OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 7 U 216/13

    Private Krankenversicherung: Form der Belehrung des Versicherungsnehmers über die …

    Lässt man die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes - Fragen des Versicherers enthaltendes - Schreiben zu, ist im Gegenzug weiterhin und vermehrt zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (…BGHZ 196, 67 ff, Rn. 24; Senat, Beschluss vom 09.07.2012 - 7 U 23/12; NZB-Beschluss des BGH vom 11.09.2013 - IV ZR 253/12; Senat, Urteil vom 26.09.2013 - 7 U 101/13 ; OLG Karlsruhe, VersR 2010, 507 ff.; OLG Karlsruhe VersR 2010, 1448 f.; OLG Hamm, VersR 2011, 469 ff., Rn. 72 ff.; OLG Naumburg VersR 2012, 973 f.; LG Dortmund, VersR 2010, 465, 467 jeweils zu § 19 Abs. 5 VVG;… MünchKomm, VVG, § 28, Rn. 340).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 408/11

    Private Rentenversicherung: Textform der Gesundheitsfragen; …

    Eine Fehleinschätzung des von den Zeugen H. und J. mit jeder einzelnen Frage konfrontierten Versicherungsnehmers (siehe hierzu S. 3 der Sitzungsniederschrift vom 10.6.2011 und S. 2 der Sitzungsniederschrift vom 25.8.2011, Bl. 254, 264 d.A.) in Bezug auf die Gefahrenrelevanz der erfragten Umstände war damit ausgeschlossen (zum Hintergrund des Text Formerfordernisses vgl. OLG Hamm, r+s 2011, 198; Grote/Schneider BB 2007, 2689, 2692).
  • OLG Nürnberg, 06.05.2026 - 8 U 49/26

    Haftung des Versicherungsmaklers im Rahmen der Umdeckung einer …

    Rn. 38 Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, gilt die Belehrungspflicht nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG auch, wenn ein mit der Rechtslage vertrauter Versicherungsmakler für den Versicherungsnehmer die Beantwortung der Antragsfragen übernimmt (vgl. OLG Hamm, r+s 2011, 198, 200;… Koch in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 18 Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 12 U 172/13

    Krankenversicherung: Wirksamkeit rückwirkenden Leistungsausschlusses für …

  • LG Dortmund, 26.09.2013 - 2 S 20/13

    Kein Verlust des Krankenversicherungsschutzes wegen Falschangabe zum …

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2017 - 4 U 41/16

    Unklarheit der Frage nach Vorschäden bei Abschluss einer …

  • LG Bonn, 24.09.2012 - 9 O 302/12

    Rückwirkende Prämienanpassung einer abgeschlossenen privaten Krankenversicherung …

  • LG Dortmund, 02.01.2013 - 2 O 213/12

    Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei Fehlen der erforderlichen …

  • OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 141/14

    Rücktritt des privaten Krankenversicherers vom Versicherungsvertrag wegen …

  • LG Dortmund, 14.03.2013 - 2 O 321/12

    Arglist des Maklers wird bei Mitunterzeichnung des Versicherungsantrags dem …

  • LG Dortmund, 24.05.2012 - 2 O 319/10

    Ausübung der Rechte nach § 19 Abs. 2 bis 4 VVG bei einem im Dezember 2007 …

  • OLG Hamm, 18.02.2025 - 20 U 122/24
  • LG Weiden/Oberpfalz, 08.12.2025 - 21 O 337/24

    Versicherungsmaklervertrag, Pflichtverletzung, Schadenersatzanspruch, …

  • LG Dortmund, 09.06.2011 - 2 O 15/11

    Verschweigen einer Kokainabhängigkeit ist arglistige Täuschung in Bezug auf …

  • OLG Hamm, 16.12.2024 - 20 U 122/24
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.07.2010 - 20 U 38/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,39487
OLG Köln, 14.07.2010 - 20 U 38/10 (https://dejure.org/2010,39487)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.07.2010 - 20 U 38/10 (https://dejure.org/2010,39487)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 20 U 38/10 (https://dejure.org/2010,39487)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Anforderungen an die ärztliche Feststellung der Invalidität / Ein Privatgutachten kann ein gerichtliches Gutachten entbehrlich machen

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten …

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2010 - 20 U 38/10
    Die ärztliche Feststellung der Invalidität muss sich sowohl darauf beziehen, dass bei dem Versicherungsnehmer dem Grunde nach eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit vorliegt, als auch insbesondere darauf, dass dies die Folge eines konkreten Unfallereignisses ist (BGH VersR 2007, 1114, 1115).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2010 - 20 U 38/10
    Kann die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden, macht dies eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich (OLG Köln - 5. Zivilsenat - VersR 2001, 755 und VersR 2005, 679 im Anschluss an BGH VersR 1993, 899).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2010 - 20 U 38/10
    Erforderlich ist die Angabe eines konkreten, die Arbeitsfähigkeit des Versicherten beeinflussenden Dauerschadens (BGH a.a.O. und VersR 1995, 1179).
  • OLG Köln, 28.07.2004 - 5 U 2/04

    Feststellung des Grades der Invalidität bei paarigen Körperteilen

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2010 - 20 U 38/10
    Kann die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden, macht dies eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich (OLG Köln - 5. Zivilsenat - VersR 2001, 755 und VersR 2005, 679 im Anschluss an BGH VersR 1993, 899).
  • OLG Köln, 22.03.2000 - 5 U 218/99

    Verwertung von Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag?

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2010 - 20 U 38/10
    Kann die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden, macht dies eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich (OLG Köln - 5. Zivilsenat - VersR 2001, 755 und VersR 2005, 679 im Anschluss an BGH VersR 1993, 899).
  • OLG Hamm, 06.09.2006 - 20 U 81/06

    Keine Berücksichtigung erst nach Fristablauf gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AUB 94 …

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2010 - 20 U 38/10
    Eine ärztliche Feststellung der Invalidität entfaltet ihre Wirkung stets auch nur für Gesundheitsschäden in dem jeweils ausdrücklich angesprochenen Bereich (OLG Hamm VersR 2007, 1216).
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