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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.12.1999 - 20 U 38/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15263
OLG Stuttgart, 01.12.1999 - 20 U 38/99 (https://dejure.org/1999,15263)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.12.1999 - 20 U 38/99 (https://dejure.org/1999,15263)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 20 U 38/99 (https://dejure.org/1999,15263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Ausgabekurs neuer Anteile, Bewertung Geschäftsanteil, Kapitalerhöhung, Nachschusspflicht, Nachträgliche Beitrags- und Nachschusspflichten, Treuepflicht, Treuepflicht der Mehrheit und Kernbereichslehre, Treuepflicht in der GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2000, 1155
  • DB 2000, 135
  • NZG 2000, 156
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 12.05.1999 - 20 U 62/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.1999 - 20 U 38/99
    Wegen der Einzelheiten dieses Verfahrens wird auf das Urteil des Senats vom 12.05.1999 Bezug genommen (20 U 62/98).

    Die bereits mit der Einschaltung der B-Holding GmbH i.G. unter Verstoß gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht verfolgten Ziele (vgl. dazu das Urteil vom 12.05.1999 im Verfahren 20 U 62/98) würden damit konsequent fortgesetzt.

    Dies sei ihnen aus den im Verfahren 20 U 62/98 geltend gemachten Gründen unzumutbar gewesen.

    Die Befugnis der Mehrheit, für die Minderheit zu beschließen und damit über deren in der Gesellschaft gebundenen Vermögenswerte zu verfügen, hat, auch wenn grundsätzlich der Wille der Mehrheit ausschlaggebend sein muß und dieser ein weiter Ermessensspielraum in unternehmenspolitischen Fragen einzuräumen ist, die Pflicht zur Folge, auch den berechtigten Belangen der Minderheit Rechnung zu tragen ( BGHZ 129, 136 ; BGHZ 103, 184 , BGHZ 80, 69 ; Vorwerk/Wimmers, GmbHR 1998, 717 ff.;… Hüffer, Festschrift Steindorff, S. 59 ff., 68 ff.;… Hachenberg/Raiser, GmbHG, 8. Aufl., Anhang zu § 47, Rdnr. 113 ff., 123 ff.;… Scholz/Winter, GmbHG, 8. Aufl. § 14, Rdnr. 14 ff., 50 ff.;… Henze und Lutter, je a.a.O.; grundlegend: Winter, Mitgliedschaftliche Treuebindung im GmbH-Recht, 1988; siehe auch Senatsentscheidung vom 12.05.1999 im Rechtsstreit der Parteien 20 U 62/98 und OLG Stuttgart, BB 1999, 2316 ff., 2318).

    Aus den im Urteil des Vorprozesses angeführten Gründen, auf die verwiesen wird (Urteil Senat 20 U 62/98, S. 45 ff.), kann unter Berücksichtigung dieser Grundsätze die Kapitalerhöhung als solche, deren Notwendigkeit die Beklagte plausibel mit geplanten Investitionen von ca. 300 Millionen DM in den "B-Land"-Märkten L und S begründet, nicht als treuwidrig beurteilt werden.

    Die Dividendenzahlungen, die auf die neuen Anteile entfallen, können dabei nur aus dem von den "Altgesellschaftern" angesammelten Vermögen stammen, nachdem die Beklagte zuletzt keine Gewinne mehr erzielt hat und das von ihr verfolgte Steuermodell auch davon ausgeht, daß für die nähere Zukunft keine Gewinne erwartet werden (vgl. Urteil 20 U 62/98, S. 48 ff.).

    Ein solches Verfahren garantiert nicht die Ermittlung des wahren Werts der Anteile, da es schon aufgrund der bei der Beklagten bestehenden Vinkulierungsbestimmungen (vgl. Urteil 20 U 62/98, S. 67 ff.) keinen freien Markt gibt und die Kläger daher nur die Möglichkeit haben, ihre Bezugsrechte an die anderen Berechtigten zu veräußern.

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.1999 - 20 U 38/99
    Die Befugnis der Mehrheit, für die Minderheit zu beschließen und damit über deren in der Gesellschaft gebundenen Vermögenswerte zu verfügen, hat, auch wenn grundsätzlich der Wille der Mehrheit ausschlaggebend sein muß und dieser ein weiter Ermessensspielraum in unternehmenspolitischen Fragen einzuräumen ist, die Pflicht zur Folge, auch den berechtigten Belangen der Minderheit Rechnung zu tragen ( BGHZ 129, 136 ; BGHZ 103, 184 , BGHZ 80, 69 ; Vorwerk/Wimmers, GmbHR 1998, 717 ff.;… Hüffer, Festschrift Steindorff, S. 59 ff., 68 ff.;… Hachenberg/Raiser, GmbHG, 8. Aufl., Anhang zu § 47, Rdnr. 113 ff., 123 ff.;… Scholz/Winter, GmbHG, 8. Aufl. § 14, Rdnr. 14 ff., 50 ff.;… Henze und Lutter, je a.a.O.; grundlegend: Winter, Mitgliedschaftliche Treuebindung im GmbH-Recht, 1988; siehe auch Senatsentscheidung vom 12.05.1999 im Rechtsstreit der Parteien 20 U 62/98 und OLG Stuttgart, BB 1999, 2316 ff., 2318).
  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 75/87

    Anfechtbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Auflösung einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.1999 - 20 U 38/99
    Die Befugnis der Mehrheit, für die Minderheit zu beschließen und damit über deren in der Gesellschaft gebundenen Vermögenswerte zu verfügen, hat, auch wenn grundsätzlich der Wille der Mehrheit ausschlaggebend sein muß und dieser ein weiter Ermessensspielraum in unternehmenspolitischen Fragen einzuräumen ist, die Pflicht zur Folge, auch den berechtigten Belangen der Minderheit Rechnung zu tragen ( BGHZ 129, 136 ; BGHZ 103, 184 , BGHZ 80, 69 ; Vorwerk/Wimmers, GmbHR 1998, 717 ff.;… Hüffer, Festschrift Steindorff, S. 59 ff., 68 ff.;… Hachenberg/Raiser, GmbHG, 8. Aufl., Anhang zu § 47, Rdnr. 113 ff., 123 ff.;… Scholz/Winter, GmbHG, 8. Aufl. § 14, Rdnr. 14 ff., 50 ff.;… Henze und Lutter, je a.a.O.; grundlegend: Winter, Mitgliedschaftliche Treuebindung im GmbH-Recht, 1988; siehe auch Senatsentscheidung vom 12.05.1999 im Rechtsstreit der Parteien 20 U 62/98 und OLG Stuttgart, BB 1999, 2316 ff., 2318).
  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 168/79

    Süssen - Konzerneingangsschutz, Treuepflicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.1999 - 20 U 38/99
    Die Befugnis der Mehrheit, für die Minderheit zu beschließen und damit über deren in der Gesellschaft gebundenen Vermögenswerte zu verfügen, hat, auch wenn grundsätzlich der Wille der Mehrheit ausschlaggebend sein muß und dieser ein weiter Ermessensspielraum in unternehmenspolitischen Fragen einzuräumen ist, die Pflicht zur Folge, auch den berechtigten Belangen der Minderheit Rechnung zu tragen ( BGHZ 129, 136 ; BGHZ 103, 184 , BGHZ 80, 69 ; Vorwerk/Wimmers, GmbHR 1998, 717 ff.;… Hüffer, Festschrift Steindorff, S. 59 ff., 68 ff.;… Hachenberg/Raiser, GmbHG, 8. Aufl., Anhang zu § 47, Rdnr. 113 ff., 123 ff.;… Scholz/Winter, GmbHG, 8. Aufl. § 14, Rdnr. 14 ff., 50 ff.;… Henze und Lutter, je a.a.O.; grundlegend: Winter, Mitgliedschaftliche Treuebindung im GmbH-Recht, 1988; siehe auch Senatsentscheidung vom 12.05.1999 im Rechtsstreit der Parteien 20 U 62/98 und OLG Stuttgart, BB 1999, 2316 ff., 2318).
  • OLG Stuttgart, 08.10.1999 - 20 U 59/99

    GmbH-Minderheitsgesellschafter: Treuepflicht bei Ausübung eines mit …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.1999 - 20 U 38/99
    Die Befugnis der Mehrheit, für die Minderheit zu beschließen und damit über deren in der Gesellschaft gebundenen Vermögenswerte zu verfügen, hat, auch wenn grundsätzlich der Wille der Mehrheit ausschlaggebend sein muß und dieser ein weiter Ermessensspielraum in unternehmenspolitischen Fragen einzuräumen ist, die Pflicht zur Folge, auch den berechtigten Belangen der Minderheit Rechnung zu tragen ( BGHZ 129, 136 ; BGHZ 103, 184 , BGHZ 80, 69 ; Vorwerk/Wimmers, GmbHR 1998, 717 ff.;… Hüffer, Festschrift Steindorff, S. 59 ff., 68 ff.;… Hachenberg/Raiser, GmbHG, 8. Aufl., Anhang zu § 47, Rdnr. 113 ff., 123 ff.;… Scholz/Winter, GmbHG, 8. Aufl. § 14, Rdnr. 14 ff., 50 ff.;… Henze und Lutter, je a.a.O.; grundlegend: Winter, Mitgliedschaftliche Treuebindung im GmbH-Recht, 1988; siehe auch Senatsentscheidung vom 12.05.1999 im Rechtsstreit der Parteien 20 U 62/98 und OLG Stuttgart, BB 1999, 2316 ff., 2318).
  • LG Stuttgart, 26.11.2024 - 31 O 42/24
    Grundsätzlich ist die Frage, ob eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden soll, eine unternehmenspolitische Frage, bei der der Wille der Mehrheit entscheidend ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.1999 - 20 U 38/99 -, Rn. 94, juris "Breuninger").

    Bei einem sehr geringen, deutlich unter dem Wert der gewährten Aktien liegenden Ausgabebetrag einer Emission unter Gewährung des Bezugsrechts kann die Konstellation des faktischen Bezugszwangs entstehen: Die Aktionäre (auch die Minderheitsaktionäre) sind dann letztlich gezwungen, sich zur Wahrung ihres Quoten- und Vermögensinteresses an der Kapitalmaßnahme zu beteiligen (dazu OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.1999 - 20 U 38/99 - Rn. 103 zur GmbH; OLG Hamburg AG 2021, 568 m. zust. Anm. Servatius, EWiR 2021, 227; Wentz, WuB 2022, 20; eher krit. Backhaus, jurisPR-HaGesR 8/2021 Anm. 6; zu der Entscheidung auch Sickinger/Thelen, AG 2021, 705; Kuthe/Zipperle/Reuters, WM 2021, 1979;… vgl. auch OLG Düsseldorf AG 2019, 467 Rn. 119 ff.).

    Grundsätzlich muss der Ausgabepreis sorgfältig ermittelt und am "inneren Wert" der Anteile orientiert werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.1999 - 20 U 38/99 -, Rn. 103, juris) - oder neuerdings grundsätzlich zumindest nah beim aussagekräftigen Börsenkurs liegen, sofern vorhanden (§ 255 Abs. 5 Satz 1 AktG).

    Dem Kapitalgesellschaftsrecht insgesamt, nicht nur dem GmbH-Recht, ist jedoch eine Nachschusspflicht und damit die Pflicht zur Teilnahme an einer Kapitalerhöhung fremd (OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.1999 - 20 U 38/99 -, Rn. 105 f., juris).

    Das OLG Stuttgart hat daher für die Kapitalerhöhung unter Gewährung des Bezugsrechts bei der GmbH schon 1999 entschieden: "Ein Kapitalerhöhungsbeschluss, bei dem das Aufgeld nicht an dem inneren Wert der Anteile ausgerichtet ist, verstößt ... gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht und führt zur Anfechtbarkeit" (OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.1999 - 20 U 38/99 -, Rn. 107, 108, juris).

    Rn. 80 Wie bereits ausgeführt, muss sich der Ausgabebetrag am inneren Wert oder an einem (aussagekräftigen) Börsenkurs der Aktie messen lassen, sofern letzterer vorhanden ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.1999 - 20 U 38/99 -, Rn. 107, 108, juris).

    Rn. 82 Auf die Frage, ob der gegen den Beschluss klagende Aktionäre oder ob alle Minderheitsaktionäre wirtschaftlich in der Lage sind, sich dem faktischen Bezugszwang zu unterwerfen und sich an der Kapitalerhöhung zu einem unangemessen niedrigen Ausgabebetrag zu beteiligen, kommt es hingegen nicht entscheidend an, wie die zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart von 1999 zeigt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.1999 - 20 U 38/99 -, Rn. 26, 50, 107, 112, 122 juris): "Die Berechtigung des Anliegens der Minderheitsgesellschafter folgt ... bereits daraus, dass keine Pflicht zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung besteht.

    Dem Substanzwert komme in der Regel nur in den Fällen Bedeutung zu, in denen das Unternehmen keine ausreichenden Erträge erwirtschaftet, oder wenn nicht betriebsnotwendiges Vermögen in die Bewertung einzubeziehen ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.1999 - 20 U 38/99 -, Rn. 114, juris).

    Rn. 92 Wie bereits ausgeführt, ist für die Einordnung als gegen die Treuepflicht verstoßenden faktischen Bezugszwang nicht relevant, wie hoch der jeweils erzwungene "Nachschuss" des einzelnen Minderheitsaktionärs ist, um an der Kapitalerhöhung teilzunehmen, und ob alle Minderheitsaktionäre dazu wirtschaftlich in der Lage sind (OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.1999 - 20 U 38/99 -, Rn. 112, 122 juris).

  • OLG Stuttgart, 21.12.2012 - 20 AktG 1/12

    Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen: …

    In diesem Zusammenhang wird unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 12.01.1999 zu 20 U 38/99 behauptet, es bestehe ein grobes Missverhältnis zwischen dem aktuellen Börsenkurs und einem zum 01.03.2012 im Rahmen der Sachkapitalerhöhung von D&P ermittelten Unternehmenswert von 8, 26 Euro je Aktie (Bl. H31, Bl. H33).

    Dabei ist nicht zu entscheiden, ob einer solchen Bestimmung die vom Antragsgegner Ziffer 1) angeführte Entscheidung des Senats (OLG Stuttgart, NZG 2000, 156) entgegen stünde.

  • OLG Hamburg, 12.02.2021 - 11 AktG 1/20

    Aktienrechtliches Freigabeverfahren: Wirksame Eintragung eines …

    Diese Auffassung basiert auf einem zur GmbH ergangenen Urteil des OLG Stuttgart vom 1. Dezember 1999 (20 U 38/99 Rn. 101 ff., juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2018 - 6 AktG 1/18
    In diesem Fall würde der Wert der "Altanteile" verringert und die Differenz zwischen dem wahren und dem angesetzten Wert der neuen Anteile ohne angemessene Gegenleistung auf deren Erwerber übertragen (OLG Stuttgart, Urt. v. 01.12.1999 - 20 U 38/99, juris Rz. 103 = NZG 2000, 156.).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03

    Ausgliederung: Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage gegen einen …

    Dazu gehören insbesondere offen zutage tretende Widersprüche, nicht plausible Ausführungen, Methodenfehler oder nicht erklärte Methodenwechsel und die Zugrundelegung erkennbar falscher tatsächlicher Bewertungsgrundlagen (Senatsurteil vom 07.02.2001 - 20 U 52/97, BB 2001, 794 = DB 2001, 854 m.w.N.; vgl. auch schon Senatsurteil vom 01.12.1999, 20 U 38/99 - NZG 2000, 156 = OLGR Stuttgart 2000, 116).
  • FG Münster, 14.11.2003 - 9 K 4487/99

    Nichtteilnahme an einer zum Nennwert erfolgenden Kapitalerhöhung der …

    Werden die neuen Anteile zu einem zu niedrigen Kurs ausgegeben, wird der Wert der Altanteile verringert und die Wertdifferenz zwischen wahrem und tatsächlichem Ausgabewert der neuen Anteile ohne angemessene Gegenleistung auf den Erwerber übertragen (OLG Stuttgart vom 01.12.1999 - 20 U 38/99, BB 2000, 1155;… Zöllner in Baumbach/Hueck GmbHG, 17. Aufl., § 55 Rz. 8).
  • LG Berlin, 01.02.2019 - 94 O 16/18

    Prüfungskompetenz des Gerichts bei Kapitalerhöhungsbeschluss

    Wenn sich die Mehrheit von 75 % der Gesellschafteranteile für eine Kapitalerhöhung und gegen eine Kreditaufnahme und gegen den Abzug von Finanzmitteln aus Tochtergesellschaften entscheidet, dann haben die Minderheitengesellschafter dies grundsätzlich hinzunehmen (OLG Stuttgart, GmbHR 2000, 333, Rn. 94).
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