Rechtsprechung
| OLG Hamm, 26.06.1992 - 20 U 383/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 12 Abs. 1 Ic, § 12 Abs. 1 IIe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Überschwemmung im Sinne des § 12 Abs. 1 Ic AKB; Eindringen von mit Sand vermischten Meerwasser in ein Fahrzeug
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1385
- NZV 1992, 449
- VersR 1992, 1506
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Koblenz, 01.12.2008 - 10 U 622/08
Kfz-Kaskoversicherung: Vorliegen eines Unfalls bei Hineinrollen in einen Weiher …
Diese Auffassung wird auch dadurch gestützt, dass auch das Eindringen von Meerwasser in ein Fahrzeug als Folge aufkommender Flut als ein physikalischer Vorgang angesehen wird, der den Gesetzen der Mechanik zuzuordnen ist und dementsprechend als Unfallereignis im Sinne des § 12 AKB anzusehen ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26. Juni 1992 - 20 U 383/91 - NJW-RR 1992, 1385). - OLG Hamm, 27.04.2020 - 20 U 42/20
Kfz-Vollkasko: Zerkratzen als "Unfall"
Das Tatbestandsmerkmal der "Plötzlichkeit" kann nicht in dem Sinne ausgelegt werden, dass es sich um ein besonders schnell ablaufendes Ereignis handeln muss (vgl. Senat, Urteil vom 26.06.1992 - 20 U 383/91, VersR 1992, 1506 für allmählich in ein Fahrzeug eindringendes Wasser; siehe auch schon BGH, Urteil vom 06.02.1954 - II ZR 65/53, NJW 1954, 596 unter 2.d und entsprechend zum Unfallbegriff in den AUB BGH…, Urteil vom 16.10.2013 - IV ZR 390/12, VersR 2014, 59, juris Rn. 38 m.w.N.). - OLG Hamm, 21.01.2015 - 20 U 233/14
Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für Schäden durch bei Sturm …
Zum Überschwemmmungsbegriff gehört damit ein irregulärer Wasserstand, der schadensursächlich wird (Senat, RuS 1992, 365, Juris-Rn. 7). - LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2009 - 8 O 4842/09
Zurückrollen des Pkw und Abgleiten in ein stehendes Gewässer als versichertes …
Rn. 17 Der Kaskoversicherer hat damit für sämtliche adäquat kausalen Folgen eines Unfallereignisses einzustehen (OLG Hamm NJW-RR 1992, 1385).
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