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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 04.01.2012

Rechtsprechung
   OLG München, 13.02.2012 - 20 U 4641/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13800
OLG München, 13.02.2012 - 20 U 4641/11 (https://dejure.org/2012,13800)
OLG München, Entscheidung vom 13.02.2012 - 20 U 4641/11 (https://dejure.org/2012,13800)
OLG München, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 20 U 4641/11 (https://dejure.org/2012,13800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Miterfassung des öffentlichen Gehwegs durch private Videoüberwachungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus OLG München, 13.02.2012 - 20 U 4641/11
    Ein Unterlassungsanspruch kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung - auch ohne konkrete Überwachungsaufnahmen - dann bestehen, wenn die Kläger eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssten (vgl. BGH vom 16.03.2010 - VI ZR 176/09 - m.w.Nw.).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus OLG München, 13.02.2012 - 20 U 4641/11
    Rn. 10 Ob diese Kriterien hier bereits bejaht werden können, lässt der Senat ausdrücklich offen, da jedenfalls unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und nach Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter-und Interessenabwägung (BGH vom 25.04.1995 - VI ZR 272/94 -) keine Rechtswidrigkeit vorliegt.
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus OLG München, 13.02.2012 - 20 U 4641/11
    Auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grundsatzfragen wird verwiesen (vgl. BVerfGE 100, 313, 366; 107, 299, 328; 115, 320, 343; 120, 378, 399).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus OLG München, 13.02.2012 - 20 U 4641/11
    Auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grundsatzfragen wird verwiesen (vgl. BVerfGE 100, 313, 366; 107, 299, 328; 115, 320, 343; 120, 378, 399).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus OLG München, 13.02.2012 - 20 U 4641/11
    Auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grundsatzfragen wird verwiesen (vgl. BVerfGE 100, 313, 366; 107, 299, 328; 115, 320, 343; 120, 378, 399).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Journalistische Verbindungsdaten

    Auszug aus OLG München, 13.02.2012 - 20 U 4641/11
    Auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grundsatzfragen wird verwiesen (vgl. BVerfGE 100, 313, 366; 107, 299, 328; 115, 320, 343; 120, 378, 399).
  • BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 801/04

    Zulässigkeit eines Richterwechsels im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 13.02.2012 - 20 U 4641/11
    Rn. 2 Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht …, die urlaubsbedingt am Beschluss vom 04.01.2012 nicht mitgewirkt hat, nunmehr aber zur Entscheidung berufen ist, tritt dem Beschluss vom 04.01.2012 in vollem Umfang bei (vgl. BVerfG NJW 2004, 3696).
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   OLG München, 04.01.2012 - 20 U 4641/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28828
OLG München, 04.01.2012 - 20 U 4641/11 (https://dejure.org/2012,28828)
OLG München, Entscheidung vom 04.01.2012 - 20 U 4641/11 (https://dejure.org/2012,28828)
OLG München, Entscheidung vom 04. Januar 2012 - 20 U 4641/11 (https://dejure.org/2012,28828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus OLG München, 04.01.2012 - 20 U 4641/11
    Daher besteht ein Abwehranspruch grundsätzlich nur gegen die Überwachungsaufzeichnung, nicht gegenüber der bloßen Monitorüberwachung (BGH vom 25.04.1995 - VI ZR 272/94 - juris RZ 15).

    Ob und in welchem Umfang die Überwachung rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter-und Interessenabwägung ermittelt werden (BGH vom 25.04.1995 - VI ZR 272/94 -).

    Nach hierzu vorliegender Rechtsprechung kommt die Beeinträchtigung solcher Rechte insbesondere für Mieter in einem privaten Miethaus (vgl. dazu etwa KG, WuM 2008, 663; Horst, NZM 2000, 937, 940), für Betroffene in einer Wohnungseigentumsanlage (vgl. KG, NZM 2002, 702 f.; OLG Karlsruhe , NZM 2002, 703 f.; Huff, NZM 2002, 89 ff., 688 f.), oder für Grundstücksnachbarn in Betracht, die sich der Überwachungsmaßnahme nicht entziehen können, da sie gezwungen sind, dementsprechende Verkehrsflächen zu nutzen (BGH vom 25.04.1995 - VI ZR 272/94 - juris RZ 18).

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus OLG München, 04.01.2012 - 20 U 4641/11
    Ein Unterlassungsanspruch kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung -auch ohne konkrete Überwachungsaufnahmen -dann bestehen, wenn die Kläger eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssten (vgl. BGH vom 16.03.2010 - VI ZR 176/09 - m.w.Nw.).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …

    Auszug aus OLG München, 04.01.2012 - 20 U 4641/11
    Rn. 2 Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hat das Berufungsgericht seiner Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit diese vollständig und überzeugend festgestellt wurden und keine konkreten Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (BGH, Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 266/03, NJW 2005, 1583; BGH Urteil vom 12.03.2004, V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 275 = NJW 2004, 1876).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG München, 04.01.2012 - 20 U 4641/11
    Rn. 2 Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hat das Berufungsgericht seiner Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit diese vollständig und überzeugend festgestellt wurden und keine konkreten Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (BGH, Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 266/03, NJW 2005, 1583; BGH Urteil vom 12.03.2004, V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 275 = NJW 2004, 1876).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2001 - 12 U 180/01

    Heimliche Videoüberwachung

    Auszug aus OLG München, 04.01.2012 - 20 U 4641/11
    Nach hierzu vorliegender Rechtsprechung kommt die Beeinträchtigung solcher Rechte insbesondere für Mieter in einem privaten Miethaus (vgl. dazu etwa KG, WuM 2008, 663; Horst, NZM 2000, 937, 940), für Betroffene in einer Wohnungseigentumsanlage (vgl. KG, NZM 2002, 702 f.; OLG Karlsruhe , NZM 2002, 703 f.; Huff, NZM 2002, 89 ff., 688 f.), oder für Grundstücksnachbarn in Betracht, die sich der Überwachungsmaßnahme nicht entziehen können, da sie gezwungen sind, dementsprechende Verkehrsflächen zu nutzen (BGH vom 25.04.1995 - VI ZR 272/94 - juris RZ 18).
  • KG, 04.08.2008 - 8 U 83/08

    Videoüberwachung im Aufzug des Miethauses

    Auszug aus OLG München, 04.01.2012 - 20 U 4641/11
    Nach hierzu vorliegender Rechtsprechung kommt die Beeinträchtigung solcher Rechte insbesondere für Mieter in einem privaten Miethaus (vgl. dazu etwa KG, WuM 2008, 663; Horst, NZM 2000, 937, 940), für Betroffene in einer Wohnungseigentumsanlage (vgl. KG, NZM 2002, 702 f.; OLG Karlsruhe , NZM 2002, 703 f.; Huff, NZM 2002, 89 ff., 688 f.), oder für Grundstücksnachbarn in Betracht, die sich der Überwachungsmaßnahme nicht entziehen können, da sie gezwungen sind, dementsprechende Verkehrsflächen zu nutzen (BGH vom 25.04.1995 - VI ZR 272/94 - juris RZ 18).
  • KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01

    Videoüberwachung der Wohnanlage; zusätzliche Messkosten

    Auszug aus OLG München, 04.01.2012 - 20 U 4641/11
    Nach hierzu vorliegender Rechtsprechung kommt die Beeinträchtigung solcher Rechte insbesondere für Mieter in einem privaten Miethaus (vgl. dazu etwa KG, WuM 2008, 663; Horst, NZM 2000, 937, 940), für Betroffene in einer Wohnungseigentumsanlage (vgl. KG, NZM 2002, 702 f.; OLG Karlsruhe , NZM 2002, 703 f.; Huff, NZM 2002, 89 ff., 688 f.), oder für Grundstücksnachbarn in Betracht, die sich der Überwachungsmaßnahme nicht entziehen können, da sie gezwungen sind, dementsprechende Verkehrsflächen zu nutzen (BGH vom 25.04.1995 - VI ZR 272/94 - juris RZ 18).
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