Rechtsprechung
| OLG Hamm, 12.07.1995 - 20 U 64/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG München, 27.06.2008 - 10 U 5654/07
Kraftfahrtversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei relativer …
Es bedarf weiterer Anzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit, die sich aus Ausfallerscheinungen oder alkoholtypischen Fahrfehlern ergeben können (BGH NJW 1989, 1612; OLG Hamm NZV 2003, 522 [0,65 Promille]; SP 1995, 310, 311; r+s 1995, 373 und Urteil v. 12.07.1995, Az. 20 U 64/95, OLG Frankfurt VersR 1996, 52, OLG Düsseldorf SP 1998, 117, VersR 2001, 772; KG SP 1999, 101; Senat, Urteil v. 11.09.1992 = OLGR München 1992, 166).Ein Kraftfahrer, der sich trotz eines derart erheblichen Alkoholgenusses, hier mindestens 3 ½ Flaschen Bier, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0, 71 Promille um 16.45 Uhr führten, kurz nach 15.00 Uhr ans Steuer seines KFZ setzt und dabei die allgemein bekannte Einsicht missachtet, dass er durch ein Fahren im fahruntüchtigen Zustand andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst einer unverantwortlichen Gefährdung aussetzt, handelt in der Regel schlechthin unentschuldbar (OLG Hamm RuS 1995, 244; Urteil v. 12.07.1995, Az 20 U 64/95).
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