Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.01.2014 - 20 U 71/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für die Behandlung eines malignen Melanoms mit dendritischen Zellen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Private Krankenkostenversicherung muss Kosten einer Immmuntherapie mit dendritischen Zellen nicht erstatten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Private Krankenkostenversicherung muss Kosten einer Immmuntherapie mit dendritischen Zellen nicht erstatten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für die Behandlung eines malignen Melanoms mit dendritischen Zellen
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.03.2012 - 23 O 250/10
- OLG Köln, 10.01.2014 - 20 U 71/12
- BGH, 19.11.2014 - IV ZR 47/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.05.2005 - VI ZR 245/04
Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens in der …
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 20 U 71/12
Erforderlich ist jedoch, dass die Partei allgemein angibt, in welche Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht (BGH NZV 2005, 463). - OLG Köln, 01.08.2005 - 5 U 48/05
Versicherungsrecht - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für …
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 20 U 71/12
Die Regelung in § 6 Abs. 6 der AVB-G ist - unter Zugrundelegung des Verständnisses eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers - dahin zu verstehen, dass dann für schulmedizinisch nicht überwiegend anerkannte Methoden oder Arzneimittel geleistet wird, wenn sie über eine gewisse Dauer ("sich bewährt") eingesetzt worden sind und Erfolge vorweisen können ("Erfolg versprechend"), die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden oder Arzneimitteln erzielt wurden, gleichstehen (OLG Köln, 5. Zivilsenat, NJOZ 2006, 184). - LG Köln, 21.03.2012 - 23 O 250/10
Kostenerstattung für eine sog. dendritische Zelltherapie
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 20 U 71/12
Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. März 2012 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 250/10 - wird zurückgewiesen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2016 - 1 B 943/16
Vorwegnahme der Hauptsache; Tumortherapie; Dendritische Zellen; Wissenschaftlich …
Rn. 33 Vgl. OLG Köln, Urteil vom 11. März 2016- 20 U 178/14 -, juris, Rn. 12 ff. (Die überzeugenden Fälle in vitro-Daten hätten in klinischen Studien weniger gut belegt werden können, was am ehesten dadurch bedingt sei, dass eine erhöhte Immunantwort in vitro nicht immer mit einer objektiven Tumorregression einhergehe. Zudem fehlten randomisierte Studien der klinischen Phase III.), und Urteil vom 10. Januar 2014- 20 U 71/12 -, juris, Rn. 23 f.; OLG Oldenburg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 5 U 82/15 -, juris, Rn. 14 ff., 19 (Bedenken gegen die Impfung mit dendritischen Zellen seien nachvollziehbar, weil es bislang keine standardisierten Verfahren zur Gewinnung der Zellen gebe, die Impfungen und etwaige in Studien beobachtete Wirkungen daher nur eingeschränkt vergleichbar seien; ohne eine Vergleichbarkeit in den Herstellungsverfahren der dendritischen Zellen könne auch keine Vergleichbarkeit bei den etwaigen Wirkungsgraden aufgezeigt werden.); Schl.-H. LSG, Urteile vom 13. März 2014- L 5 KR 95/10 - juris, Rn. 47 (Aussagen zur allgemeinen Wirkungsweise reichen nicht aus, um einen Nutzen plausibel zu machen. Denn allein aus dem Grundprinzip des Wirkmechanismus kann nicht zwangsläufig auf dessen Potential im konkreten Einzelfall geschlossen werden.), und vom 12. Januar 2012 - L 5 KR 49/10 -, juris, Rn. 34; LSG Bad.-Württ., Urteil vom 18. Februar 2014- L 11 KR 5016/12 -, juris, Rn. 33 (sehr kleine Fallserien, sehr geringe Fallzahl, inhomogenes Patientenkollektiv, verschiedene Aufbereitungen dendritischer Zellen); Hess. LSG, Beschluss vom 28. März 2013 - L 8 KR 68/13 ZVW -, juris, Rn. 17 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. Juli 2010- 11 S 2730/09 -, juris, Rn. 35 (Über Eignung und Wirksamkeit der eingesetzten Methoden - Therapie mit dendritischen Zellen - können keine nachprüfbaren Aussagen gemacht werden.); VG Bremen, Urteil vom 22. Mai 2015 - 2 K 2156/08 -, juris, Rn. 41 f.; VG Sigmaringen, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 3 K 634/12 -, juris, Rn. 55 ff.; a. A. OLG Bremen, Urteil vom 30. November 2015- 3 U 65/13 -, juris, Rn. 46 f. (Das Gericht hielt das von den Sachverständigen geschilderte medizinische Wirkprinzip dendritischer Zellen für nachvollziehbar und erfolgversprechend, wobei die Sachverständigen über ihren eigenen Arbeits- bzw. Forschungsbereich berichteten.), und LSG Bad.-Württ., Urteil vom 19. März 2012 - L 5 KR 1496/13 -, juris, Rn. 83 (Das Gericht stützte sich auf die indiziellen Wirkungen der im Verfahren angeführten Studienergebnisse zu dendritischen Zellen, obwohl, wie anzumerken ist, es sich insoweit "in der großen Mehrheit" nur um "Phase-I/II-Studien" gehandelt hat. Einem daraus abgeleiteten Analogschluss dürfe man nicht die Unterschiede verschiedener Tumoren entgegenhalten, weil die Beklagte hinsichtlich der etablierten Methoden zur Krebsbehandlung ebenfalls einen Analogschluss gezogen habe.).
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