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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 88/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3145
OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 88/98 (https://dejure.org/1998,3145)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.1998 - 20 U 88/98 (https://dejure.org/1998,3145)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 1998 - 20 U 88/98 (https://dejure.org/1998,3145)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 544
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.1998 - IV ZR 163/97

    Begriff des Vorsatzes; Berücksichtigung starker Alkoholisierung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 88/98
    Rn. 7 Gleichwohl gibt es hinreichende Anhaltspunkte dafür, daß der Kläger die von ihm herbeigeführten Verletzungsfolgen nicht oder nicht in ihrem wesentlichen Umfang als möglich erkannt und für den Fall ihres Eintritts gewollt oder im Sinne bedingten Vorsatzes billigend in Kauf genommen hat (vgl. BGH VersR 1998, 1011 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.06.1986 - 20 U 46/86
    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 88/98
    Rn. 6 Der Berufung ist zwar zuzugeben, daß bei einem heftigen Schlag ins Gesicht - wie ihn der Kläger unstreitig vorgenommen hat - der Schädiger nach der Lebenserfahrung regelmäßig erhebliche Gesichtsverletzungen, wie sie der Geschädigte im Streitfall erlitten hat, in Kauf nimmt (Senat r+s 1986, 305).
  • OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05

    Ausschluss der Haftung des KFZ-Versicherers bei Vorsatz des Fahrers

    Die davon abweichende Auffassung des Landgerichts kann nicht darauf gestützt werden, daß bei der Prüfung, ob der Vorsatz des den Schaden Herbeiführenden auch die konkrete Verletzungsfolge umfasse, eine starke Alkoholisierung berücksichtigt werden müsse (BGH NJW-RR 1998, 1321; OLG Hamm r+s 1999, 102).
  • OLG Hamm, 11.01.2019 - 20 W 25/18

    Eintrittspflicht des privaten Haftpflichtversicherers bei Verletzungen eines …

    Es bedarf aber stets einer tatrichterlichen Feststellung im konkreten Einzelfall, ob die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit in einem Maße beeinträchtigt war, dass sie die Fähigkeit des Versicherungsnehmers beeinträchtigte, die (möglichen) Folgen seines Tuns zu erkennen und zu billigen (BGH, Urteil vom 17.06.1998 - IV ZR 163/97, VersR 1998, 1011; ferner Senat, Urteil vom 16.10.1998 - 20 U 88/98, r+s 1999, 102).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.1999 - 4 U 84/98

    Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Körperverletzung

    Insbesondere wenn der Versicherungsnehmer stark unter Alkoholeinfluß steht, ist nicht in jedem Fall die billigende Inkaufnahme aller eingetretenen Verletzungsfolgen anzunehmen (OLG Hamm, r+s 1999, 102).
  • LG Ulm, 24.09.2003 - 10 O 30/03

    Rechtsstreit über das Ausscheiden eines Geschäftsführers aufgrund einer in einem …

    Zudem sei im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart 20 U 88/98 mit Schriftsatz vom 17.11.1999 gegen den Beklagten Ziff. 1 Zwischenfeststellungsklage mit dem Antrag erhoben worden, dass dieser seit 31.12.1996 nicht mehr Geschäftsführer der Klägerin Ziff. 2 sei.
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