Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.11.2004 - 20 U 93/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zürich Agrippina-ARB § 18 Abs. 2; VVG § 158n
Geltendmachung eines Anspruchs auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für eine Klage auf Zahlung eines Verdienstausfallschadens; Rechtliche Einordnung eines anwaltlichen Schreibens als Stichentscheid; Versicherungsrechtliche Beachtlichkeit eines ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für eine Klage auf Zahlung eines Verdienstausfallschadens; Rechtliche Einordnung eines anwaltlichen Schreibens als Stichentscheid; Versicherungsrechtliche Beachtlichkeit eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen, 21.01.2004 - 1 O 258/03
- OLG Hamm, 03.11.2004 - 20 U 93/04
Papierfundstellen
- VersR 2005, 1280
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 14.10.2011 - 20 U 92/10
Bindungswirkung des Stichentscheids des Rechtsanwalts in der …
Rn. 27 Eine erhebliche Abweichung des Stichentscheids von der Sach- und Rechtslage liegt immer dann vor, wenn die gutachterliche Stellungnahme die Sach- und Rechtslage gröblich oder erheblich verkennt (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2005, 4 U 164/04, juris Tz. 27, und die Entscheidung des erkennenden Senates vom 03.11.2004, 20 U 93/04, juris Tz. 36). - OLG Naumburg, 07.07.2016 - 41 U 7/16
Rechtsschutzversicherung: Vorliegen eines verbindlichen Stichentscheids
Die Stellungnahme muss, entgegen der Auffassung des Landgerichts, nicht als Stichentscheid benannt werden, da die ARB hierzu keine Vorgaben enthält (OLG Hamm VersR 2005, 1280). - OLG Karlsruhe, 07.11.2023 - 12 U 81/23
Diesel-Abgasskandal: Bindungswirkung eines Stichentscheids hinsichtlich der …
Nach § 3a (2) ARB 2013 muss es sich lediglich um die "begründete Stellungnahme" eines Rechtsanwalts handeln; zudem folgt aus der Bezugnahme auf den ersten Absatz, dass sich diese Stellungnahme auf die Ablehnung des Versicherers beziehen und sich mit den darin aufgeführten Gründen befassen muss (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.11.2004 - 20 U 93/04, juris Rn. 29-32). - LG Heidelberg, 30.01.2024 - 2 S 2/23
Klage gegen Rechtsschutzversicherung: Rechtsschutzdeckung in einem Dieselfall …
Aus der inhaltlichen Bezugnahme auf den ersten Absatz folgt zudem, dass sich diese Stellungnahme auf die Ablehnung des Versicherers beziehen und sich mit den darin aufgeführten Gründen befassen muss (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 07.11.2023 - 12 U 81/23 , juris Rn. 39 ; OLG Hamm, Urteil vom 03.11.2004 - 20 U 93/04, juris Rn. 29-32). - LG Bonn, 06.02.2024 - 10 O 73/23 Nach § 18 (2) ARB muss es sich lediglich um die "begründete Stellungnahme" eines Rechtsanwalts handeln; zudem folgt aus der Bezugnahme auf den ersten Absatz, dass sich diese Stellungnahme auf die Ablehnung des Versicherers beziehen und sich mit den darin aufgeführten Gründen befassen muss (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.11.2004 - 20 U 93/04, juris Rn. 29-32).
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