Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.01.2010 - 20 W 103/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 1 FrhEntzG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- migrationsrecht.net (Leitsatz)
Rechtswidrige Rückbringung in Flughafentransit
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Rechtswidrige Rückbringung in Flughafentransit: Beschluss OLG Frankfurt/Main vom 28.01.2010 - 20 W 103/07 -
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main - 934 XIV 1938/06
- LG Frankfurt/Main, 22.02.2007 - 29 T 195/06
- OLG Frankfurt, 28.01.2010 - 20 W 103/07
- OLG Frankfurt, 27.09.2010 - 20 W 103/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05
Erzwungener Aufenthalt des nicht einreiseberechtigten Ausländers im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2010 - 20 W 103/07
Bei dem Gebäude handelt es sich um Hafträume, da sich die Verwaltungsbehörde dieser Räumlichkeit bedient, um Betroffene nicht nur vorübergehend einzuschließen oder festzuhalten (vgl. OLG Frankfurt InfAuslR 1997, 226 ff; OLG München FGPrax 2006, 44 ff.). - VG Freiburg, 19.06.1996 - A 2 K 10233/96
Rechtmäßigkeit einer Zuweisung in die Staatliche Sammelunterkunft für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2010 - 20 W 103/07
Bei dem Gebäude handelt es sich um Hafträume, da sich die Verwaltungsbehörde dieser Räumlichkeit bedient, um Betroffene nicht nur vorübergehend einzuschließen oder festzuhalten (vgl. OLG Frankfurt InfAuslR 1997, 226 ff; OLG München FGPrax 2006, 44 ff.).
- OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 20 W 9/15
Unterbringung von Asylsuchenden im Transitbereich eines Flughafens
Der Senat sieht daher auch keine Veranlassung mehr, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen, wonach ein Betroffener dann, wenn sein Asylantrag im Rahmen des sogenannten Flughafenverfahrens nach § 18 a Asylverfahrensgesetz bestandskräftig abgelehnt worden ist und seine Zurückweisung nicht ohne Verzögerung vollzogen werden kann, gegen seinen Willen nicht ohne richterliche Anordnung im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main untergebracht werden darf, da es sich insoweit um eine Freiheitsentziehung im Sinne des hier noch anwendbaren § 2 Abs. 1 FEVG handelt (vgl. insoweit die Beschlüsse des Senats vom 05.11.1996, Az. 20 W 352/96, zitiert nach juris und vom 26.02.1997, Az. 20 W 428/96, InfAuslR 1997, 226 ff;… sowie den ebenfalls vor Einführung von § 15 Abs. 6 AufenthG ergangenen Beschluss des OLG München vom 02.12.2005, a.a.O.;… so u.a. auch Budde in Keidel, a.a.O., § 415, Rn. 5 m.w.N.;… zum Streitstand insgesamt vgl. die ausführliche Darstellung von Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand März 2015, § 15, Rn. 123 ff; siehe auch den weiteren Beschluss des Senats vom 28.01.2010, Az. 20 W 103/07, zitiert nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 27.09.2010 - 20 W 103/07 |
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main - 934 XIV 1938/06
- LG Frankfurt/Main, 22.02.2007 - 29 T 195/06
- OLG Frankfurt, 28.01.2010 - 20 W 103/07
- OLG Frankfurt, 27.09.2010 - 20 W 103/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05
Erzwungener Aufenthalt des nicht einreiseberechtigten Ausländers im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2010 - 20 W 103/07
Bei dem Gebäude handelt es sich um Hafträume, da sich die Verwaltungsbehörde dieser Räumlichkeit bedient, um Betroffene nicht nur vorübergehend einzuschließen oder festzuhalten (vgl. OLG Frankfurt InfAuslR 1997, 226 ff; OLG München FGPrax 2006, 44 ff.). - VG Freiburg, 19.06.1996 - A 2 K 10233/96
Rechtmäßigkeit einer Zuweisung in die Staatliche Sammelunterkunft für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2010 - 20 W 103/07
Bei dem Gebäude handelt es sich um Hafträume, da sich die Verwaltungsbehörde dieser Räumlichkeit bedient, um Betroffene nicht nur vorübergehend einzuschließen oder festzuhalten (vgl. OLG Frankfurt InfAuslR 1997, 226 ff; OLG München FGPrax 2006, 44 ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".