Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 17.05.2010 - 20 W 126/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG -RG § 111; KostO § 14; KostO § 161
Zur Frage anwendbaren Rechts nach Artikel 111 FGG -RG im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens gegen eine Erinnerungsentscheidung betreffend eine gerichtliche Kostenrechnung im Grundbuchverfahren. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.03.2010 - II ZB 1/10
Zur Bestellung eines Sonderprüfers bei der IKB
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2010 - 20 W 126/10
Vielmehr bezeichnet der Begriff die gesamte, bei Einlegung entsprechender Rechtsmittel auch mehrere Instanzen umgreifende gerichtliche Tätigkeit in einer Sache (weitgehend einhellige Rspr.; vgl. die vielfältigen Nachweise bei: BGH FGPrax 2010, 102). - OLG Köln, 19.10.2009 - 2 Wx 89/09
Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2010 - 20 W 126/10
Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung einen Wechsel des Verfahrensrechts während eines laufenden Verfahrens, der zu zahlreichen zusätzlichen verfahrensrechtlichen Folgeproblemen führen würde, welche dann gleichfalls in Art. 111 FGG-RG hätten geregelt werden müssen, gerade ausschließen wollen (vgl. OLG Köln FGPrax 2009, 286;… vgl. dazu auch Münchener Kommentar/Pabst, a.a.O., Anhang FamFG Art. 111 Rz. 2). - OLG Dresden, 22.02.2010 - 24 WF 147/10
Maßgebliches Verfahrensrecht für die Festsetzung der Vergütung des Vormundes in …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2010 - 20 W 126/10
Bei der Abänderung der aus den Vorjahren stammenden Gerichtskostenrechnungen handelt es sich weder um ein gerichtliches Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 2 FGG-RG, das mit einer Endentscheidung abgeschlossen wird, noch um ein selbständiges Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 1 Satz 2 FGG-RG (vgl. dazu OLG Dresden, Beschluss vom 22.02.2010, 24 WF 147/10, zitiert nach juris), sondern um ein bloßes Nebenverfahren zum Grundbuchverfahren.
- OLG Frankfurt, 18.07.2011 - 20 W 94/11
Anwendbarkeit von § 156 KostO n. F.
Der Senat vertritt vielmehr - allerdings bislang in anderem Sachzusammenhang - in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die spezielle Übergangsvorschrift des Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG die allgemeine Übergangsvorschrift des § 161 KostO verdrängt (vgl. Senat, Beschluss vom 17.05.2010, 20 W 126/10, zitiert nach juris, m. w. N.; zu § 156 KostO: Soutier MittBayNot 2010, 500; Tiedtke/Diehn ZNotP 2009, 385; Wudy NotBZ 2010, 256;… Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 161 KostO Rz. 1; OLG Köln FGPrax 2010, 312;… KG, a.a.O.;… OLG Dresden, a.a.O., mit ausführlicher Begründung, je zitiert nach juris).
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