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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.05.2010 - 20 W 126/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26371
OLG Frankfurt, 17.05.2010 - 20 W 126/10 (https://dejure.org/2010,26371)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.05.2010 - 20 W 126/10 (https://dejure.org/2010,26371)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 20 W 126/10 (https://dejure.org/2010,26371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 111 FGG-RG, § 14 KostO, § 161 KostO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG -RG § 111; KostO § 14; KostO § 161
    Zur Frage anwendbaren Rechts nach Artikel 111 FGG -RG im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens gegen eine Erinnerungsentscheidung betreffend eine gerichtliche Kostenrechnung im Grundbuchverfahren.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.03.2010 - II ZB 1/10

    Zur Bestellung eines Sonderprüfers bei der IKB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2010 - 20 W 126/10
    Vielmehr bezeichnet der Begriff die gesamte, bei Einlegung entsprechender Rechtsmittel auch mehrere Instanzen umgreifende gerichtliche Tätigkeit in einer Sache (weitgehend einhellige Rspr.; vgl. die vielfältigen Nachweise bei: BGH FGPrax 2010, 102).
  • OLG Köln, 19.10.2009 - 2 Wx 89/09

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2010 - 20 W 126/10
    Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung einen Wechsel des Verfahrensrechts während eines laufenden Verfahrens, der zu zahlreichen zusätzlichen verfahrensrechtlichen Folgeproblemen führen würde, welche dann gleichfalls in Art. 111 FGG-RG hätten geregelt werden müssen, gerade ausschließen wollen (vgl. OLG Köln FGPrax 2009, 286;… vgl. dazu auch Münchener Kommentar/Pabst, a.a.O., Anhang FamFG Art. 111 Rz. 2).
  • OLG Dresden, 22.02.2010 - 24 WF 147/10

    Maßgebliches Verfahrensrecht für die Festsetzung der Vergütung des Vormundes in …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2010 - 20 W 126/10
    Bei der Abänderung der aus den Vorjahren stammenden Gerichtskostenrechnungen handelt es sich weder um ein gerichtliches Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 2 FGG-RG, das mit einer Endentscheidung abgeschlossen wird, noch um ein selbständiges Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 1 Satz 2 FGG-RG (vgl. dazu OLG Dresden, Beschluss vom 22.02.2010, 24 WF 147/10, zitiert nach juris), sondern um ein bloßes Nebenverfahren zum Grundbuchverfahren.
  • OLG Frankfurt, 18.07.2011 - 20 W 94/11

    Anwendbarkeit von § 156 KostO n. F.

    Der Senat vertritt vielmehr - allerdings bislang in anderem Sachzusammenhang - in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die spezielle Übergangsvorschrift des Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG die allgemeine Übergangsvorschrift des § 161 KostO verdrängt (vgl. Senat, Beschluss vom 17.05.2010, 20 W 126/10, zitiert nach juris, m. w. N.; zu § 156 KostO: Soutier MittBayNot 2010, 500; Tiedtke/Diehn ZNotP 2009, 385; Wudy NotBZ 2010, 256;… Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 161 KostO Rz. 1; OLG Köln FGPrax 2010, 312;… KG, a.a.O.;… OLG Dresden, a.a.O., mit ausführlicher Begründung, je zitiert nach juris).
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