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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.12.2024 - 20 W 130/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,41776
OLG Frankfurt, 11.12.2024 - 20 W 130/24 (https://dejure.org/2024,41776)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.12.2024 - 20 W 130/24 (https://dejure.org/2024,41776)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Dezember 2024 - 20 W 130/24 (https://dejure.org/2024,41776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 1850 BGB
    Erforderlichkeit einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1850
    Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung; Belastung des Grundstücks des veräußernden Betreuten mit einer Finanzierungsgrundschuld; kein Genügen der Belastungsvollmacht im Kaufvertrag, den das Beutreuungsgericht bereits genehmigt hat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1850 Nr. 1
    Erfordernis der betreuungsgerichtlichen Genehmigung für die Eintragung der bestellten Grundschuld im Grundbuch

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis der betreuungsgerichtlichen Genehmigung für die Eintragung der bestellten Grundschuld im Grundbuch

Besprechungen u.ä.

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung für die Bestellung eines Grundpfandrechts

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 968
  • FGPrax 2025, 99
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2023 - 3 Wx 86/23

    Kein Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bei Bestellung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2024 - 20 W 130/24
    Der Senat hält an seiner Rechtsauffassung fest, dass die vom Betreuungsgericht erteilte Genehmigung eines notariellen Kaufvertrags, der eine Belastungsvollmacht enthält, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden und in Ausnutzung dieser Vollmacht durchgeführten Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lässt ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.6.2011 - 20 W 251/11 ; Abweichung von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.8.2023 - I-3 Wx 86/23).

    In der Anlage ist auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 01.08.2023, I-3 Wx 86/23, Bezug genommen worden.

    Teilweise wird hierzu mit der Beschwerde die Auffassung vertreten, die Bestellung des Grundpfandrechts bedürfe keiner zusätzlichen Genehmigung, wenn in dem genehmigten Kaufvertrag bereits die wesentlichen Vertragsbestimmungen für die Bestellung des Grundpfandrechts enthalten seien (vgl. die von der Beschwerde zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf, veröffentlicht etwa in FGPrax 2023, 244;… dem folgend etwa BeckOGK/Heinemann, BGB, Stand: 01.09.2024, § 1960 Rz. 299; Schulteis NZFam 2024, 765).

  • KG, 01.03.2022 - 1 W 471/21

    Grundbuchverfahrensrecht: Zustimmung des Ehegatten bei Veräußerung eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2024 - 20 W 130/24
    Die - soweit ersichtlich - nach wie vor herrschende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung geht aber davon aus, dass die vom Betreuungsgericht erteilte Genehmigung des notariellen Kaufvertrags, der eine Belastungsvollmacht enthält, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden und in Ausnutzung dieser Vollmacht durchgeführten Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lässt (vgl. zunächst die vom Grundbuchamt im Nichtabhilfebeschluss zitierten - und derjenigen des OLG Düsseldorf zeitlich vorangehenden - Entscheidungen des OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59; OLG Hamm FGPrax 2014, 11; wohl auch KG FGPrax 2022, 148, Tz. 8 bei juris, und nach der zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf: BeckOK BGB/Kadelbach, Stand: 01.11.2024, § 1850 Rz. 6;… BeckOK GBO/Reetz, Stand: 09.12.2024, Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 107;… Bauer/Lütgens/Schwedler/Harm, HK zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 150. Lieferung - 8/2024, § 1850 BGB Rz. 47;… jurisPK-BGB/Herberger, Stand: 10.12.2024, § 1850 Rz. 30, sowie die vielfältigen Nachweise in den Anmerkungen zur Entscheidung des OLG Düsseldorf von Dressler-Berlin FGPrax 2023, 246; Frie Rpfleger 2024, 61; Lamberz FamRZ 2023, 1820 und ErbR 2024, 74; Böttcher NJW 2024, 2886; Braun DNotZ 2024, 924).

    Zum einen würde dies dazu führen, dass die Einhaltung der vielfältigen Bedingungen, unter denen die Verfügung lediglich vorgenommen werden darf, nicht überprüft würde (vgl. dazu Frie Rpfleger 2024, 61 m. w. N.; vgl. hierzu auch KG FGPrax 2022, 148, Tz. 8 bei juris).

  • OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11

    Grundbuch: Genehmigungsbedürftigkeit von Grundpfandrechtsbestellung trotz …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2024 - 20 W 130/24
    Der Senat hält an seiner Rechtsauffassung fest, dass die vom Betreuungsgericht erteilte Genehmigung eines notariellen Kaufvertrags, der eine Belastungsvollmacht enthält, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden und in Ausnutzung dieser Vollmacht durchgeführten Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lässt ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.6.2011 - 20 W 251/11 ; Abweichung von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.8.2023 - I-3 Wx 86/23).

    Der Senat hat sich dieser herrschenden Auffassung bereits angeschlossen (vgl. den vom Grundbuchamt im Nichtabhilfebeschluss zitierten Beschluss vom 16.06.2011, 20 W 251/11 , zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 08.06.2015 - 20 W 100/15

    Grundbuch: Bestimmung des Umfangs einer Pflegschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2024 - 20 W 130/24
    Im Interesse des Rechtsverkehrs, insbesondere auch zum Schutz des Vertretenen, sind der Auslegung des Beschlusses in der Richtung Grenzen gesetzt, dass der Wille des Gerichts nur insoweit Berücksichtigung beanspruchen kann, als er in dem Beschluss in einer für alle Beteiligten erkennbaren Weise zum Ausdruck gebracht wurde und im Wege der Auslegung nichts in den Beschluss hineingetragen werden darf, was sich nicht aus ihm ergibt (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 08.06.2015, 20 W 100/15 , zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04

    Betreuung: Notwendige vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2024 - 20 W 130/24
    Die - soweit ersichtlich - nach wie vor herrschende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung geht aber davon aus, dass die vom Betreuungsgericht erteilte Genehmigung des notariellen Kaufvertrags, der eine Belastungsvollmacht enthält, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden und in Ausnutzung dieser Vollmacht durchgeführten Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lässt (vgl. zunächst die vom Grundbuchamt im Nichtabhilfebeschluss zitierten - und derjenigen des OLG Düsseldorf zeitlich vorangehenden - Entscheidungen des OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59; OLG Hamm FGPrax 2014, 11;… wohl auch KG FGPrax 2022, 148, Tz. 8 bei juris, und nach der zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf: BeckOK BGB/Kadelbach, Stand: 01.11.2024, § 1850 Rz. 6;… BeckOK GBO/Reetz, Stand: 09.12.2024, Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 107;… Bauer/Lütgens/Schwedler/Harm, HK zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 150. Lieferung - 8/2024, § 1850 BGB Rz. 47;… jurisPK-BGB/Herberger, Stand: 10.12.2024, § 1850 Rz. 30, sowie die vielfältigen Nachweise in den Anmerkungen zur Entscheidung des OLG Düsseldorf von Dressler-Berlin FGPrax 2023, 246; Frie Rpfleger 2024, 61; Lamberz FamRZ 2023, 1820 und ErbR 2024, 74; Böttcher NJW 2024, 2886; Braun DNotZ 2024, 924).
  • OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13

    Bestellung eines Ergänzungspflgers für die Veräußerung eines im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2024 - 20 W 130/24
    Die - soweit ersichtlich - nach wie vor herrschende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung geht aber davon aus, dass die vom Betreuungsgericht erteilte Genehmigung des notariellen Kaufvertrags, der eine Belastungsvollmacht enthält, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden und in Ausnutzung dieser Vollmacht durchgeführten Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lässt (vgl. zunächst die vom Grundbuchamt im Nichtabhilfebeschluss zitierten - und derjenigen des OLG Düsseldorf zeitlich vorangehenden - Entscheidungen des OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59; OLG Hamm FGPrax 2014, 11;… wohl auch KG FGPrax 2022, 148, Tz. 8 bei juris, und nach der zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf: BeckOK BGB/Kadelbach, Stand: 01.11.2024, § 1850 Rz. 6;… BeckOK GBO/Reetz, Stand: 09.12.2024, Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 107;… Bauer/Lütgens/Schwedler/Harm, HK zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 150. Lieferung - 8/2024, § 1850 BGB Rz. 47;… jurisPK-BGB/Herberger, Stand: 10.12.2024, § 1850 Rz. 30, sowie die vielfältigen Nachweise in den Anmerkungen zur Entscheidung des OLG Düsseldorf von Dressler-Berlin FGPrax 2023, 246; Frie Rpfleger 2024, 61; Lamberz FamRZ 2023, 1820 und ErbR 2024, 74; Böttcher NJW 2024, 2886; Braun DNotZ 2024, 924).
  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 129/96

    Genehmigungsbedürftigkeit der Belastung von Grundstücken im Zusammenhang mit dem …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2024 - 20 W 130/24
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB nur bereits vorhandenes Grundvermögen (des/der Betreuten) und findet auf Belastungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb (durch den/die Betreuten) keine Anwendung (vgl. BGH NJW 1998, 453, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 18.09.2025 - 20 W 40/25

    Eintragung einer Grundschuld i.R.e. Grundstücksverkaufs

    Mit Zwischenverfügung vom 22.07.2025 hat die Rechtspflegerin unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 11.12.2024 - 20 W 130/24, juris) erneut mitgeteilt, dass sie die Vorlage einer familiengerichtlichen Genehmigung zur Grundschuldbestellung für erforderlich halte (Bl. 17/32 d. Grundakten).

    b) Dagegen geht die überwiegende oberlandesgerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass die vom Familiengericht bzw. Betreuungsgericht erteilte Genehmigung des notariellen Kaufvertrages, der eine Belastungsvollmacht enthalte, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lasse (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2024 - 2 Wx 192/24; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.12.2024 - 20 W 130/24; OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2013 - 15 W 251/13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.06.2011 - 20 W 251/11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 W 130/04, alle juris;… vgl. auch Harm in: Bauer/Lütgens/Schwedler, Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht - HK-BUR, 154. Lieferung, 6/2025, § 1850 BGB, Rn. 49; BT-Drs.

    Der Kreis der genehmigungsbedürftigen Verfügungen im Sinne des § 1850 Nr. 1 BGB bedarf im Interesse der Rechtssicherheit einer klaren Abgrenzung, die sich an formalen Kriterien zu orientieren hat und eindeutig zu bestimmen sein muss, so dass zur Abgrenzung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte kein Raum für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung orientierte Betrachtungsweise ist (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Dezember 2024 - 20 W 130/24 -, Rn. 25, juris).

    d) Der Senat sieht auch - ebenso wie das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 11.12.2024 - 20 W 130/24 - nicht, dass die Erwägungen aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11.03.2021 auf den hiesigen Sachverhalt übertragbar wären.

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