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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 142/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9973
OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 142/05 (https://dejure.org/2005,9973)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.09.2005 - 20 W 142/05 (https://dejure.org/2005,9973)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. September 2005 - 20 W 142/05 (https://dejure.org/2005,9973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45 § 48
    Wohnungseigentumsrecht - Beschwerdewert im Beschlussanfechtungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Bewertung des Gegenstands einer Beschwerde bei der Anfechtung eines Beschlusses über die Entnahme einer Betrages aus der Instandhaltungsrücklage und über die Kündigung eines Hausmeistervertrages; Ausgleich von Gesamtschuldnern für einen Reparaturkostenanteil im ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage; Kündigung eines Hausmeistervertrages; Beschwerdewert)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 142/05
    Wurde nämlich die sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen, so ist die sofortige weitere Beschwerde unabhängig vom Beschwerdewert stets zulässig (BGH NJW 1992, 3305;… Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 8;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 80;… Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 45 Rz. 4, jeweils m. w. N.).

    Diese gelten auch für eine im Wege der Beschlussanfechtung angegriffene Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage; auch hier bestimmt sich die Beschwer des anfechtenden Wohnungseigentümers nach dessen Anteil entsprechend seinem Miteigentumsanteil (so auch OLG Celle OLGR 2000, 250; ZMR 2004, 51; vgl. zur Instandhaltungsrücklage auch BGH NJW 1992, 3305; OLG Celle OLGR 1996, 104).

  • BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 30/01

    Rechtsmittelbeschwer bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 142/05
    Demgemäß lässt sich eine höhere Beschwer auch nicht mit Erwägungen über die Bedeutung der Rechtsfrage im Allgemeinen oder für die Gemeinschaft im Besonderen begründen (vgl. BayObLG ZMR 2001, 814).

    Anhaltspunkte für eine gesamtschuldnerische Inanspruchnahme der Antragsteller bestehen überdies auch nicht (vgl. dazu BayObLG ZMR 2001, 814; WuM 1998, 687).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 142/05
    Ohnehin würden unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.06.2005 zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. NJW 2005, 2061) die einzelnen Wohnungseigentümer für Schulden der Gemeinschaft nicht mehr grundsätzlich als Gesamtschuldner neben der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft haften.
  • OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 3/05

    Wohnungseigentum: Wert des Gegenstandes der Beschwerde i. S. d. § 45 Abs. 1 WEG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 142/05
    Dabei entspricht es allerdings grundsätzlich rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in denen die Bestimmung des Geschäftswerts oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit des Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 19.07.2005, 20 W 3/05).
  • OLG Celle, 27.02.2003 - 4 W 20/03

    Unzulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde mangels Erreichens der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 142/05
    Diese gelten auch für eine im Wege der Beschlussanfechtung angegriffene Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage; auch hier bestimmt sich die Beschwer des anfechtenden Wohnungseigentümers nach dessen Anteil entsprechend seinem Miteigentumsanteil (so auch OLG Celle OLGR 2000, 250; ZMR 2004, 51; vgl. zur Instandhaltungsrücklage auch BGH NJW 1992, 3305; OLG Celle OLGR 1996, 104).
  • BayObLG, 20.05.1998 - 2Z BR 40/98

    Wert der Rechtsmittelbeschwer eines Wohnungseigentümers bei der Anfechtung eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 142/05
    Anhaltspunkte für eine gesamtschuldnerische Inanspruchnahme der Antragsteller bestehen überdies auch nicht (vgl. dazu BayObLG ZMR 2001, 814; WuM 1998, 687).
  • BVerfG, 15.04.2012 - 1 BvR 1951/11

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderung an Kostenbemessung in …

    Nur bei einem außer Verhältnis zu dem Interesse des Antragstellers stehenden Kostenrisiko sei die Höhe der Löschungsgebühr mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Justizgewährungsanspruch unvereinbar (Verweis auf Oberlandesgericht Frankfurt, Beschlüsse vom 10. Juni 2002 - 20 W 142/05 - und vom 13. August 2002 - 20 W 265/02 -, juris), was hier nicht der Fall sei.

    Das erkennende Landgericht schließlich vergleicht - wie auch das von ihm in Bezug genommene Oberlandesgericht Frankfurt (vgl. Beschlüsse vom 10. Juni 2002 - 20 W 142/05 -, juris, Rn. 9 …und vom 13. August 2002 - 20 W 265/02 -, juris, Rn. 7) - die Höhe der aus dem Nennwert der Globalgrundschuld berechneten Gebühr mit dem wirtschaftlichen Interesse der Beschwerdeführerin als Erwerberin, nämlich dem Kaufpreis des Miterbbaurechtsanteils, und stellt auf diese Weise die Verhältnismäßigkeit fest.

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