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| OLG Frankfurt, 09.03.1978 - 20 W 149/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Genehmigung für die Teilung des Grundstücks in zwei rechtlich selbständige Grundstücke; Beschwerdefähigkeit der sachlichen Entscheidungen des Grundbuchamts; Entscheidung über die Anträge auf Eintragung von zwei beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 17.01.1978 - 4 T 541/77
- OLG Frankfurt, 09.03.1978 - 20 W 149/78
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 05.02.1971 - IV C 1.68
Privilegierung von Altenteilerhäusern im Außenbereich
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.1978 - 20 W 149/78
(vgl. dazu OVG Münster, BRS 22 Nr. 144; BVerwG, BRS 24 Nr. 57 und 58). - BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56
Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.1978 - 20 W 149/78
Die in dieser Hinsicht für das Erbscheinsverfahren geltenden besonderen Grundsätze (vgl. RGZ 137, 226; BGHZ 20, 255;… Palandt/Keidel, EGB, 37. Aufl., § 2353 Anm. 6 c aa) können auf das Grundbuchverfahren nicht übertragen werden (…Horber, a.a.O., § 71 Anm. 3 Ba). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1969 - X A 842/69
Bauplanungsrecht: Privilegierung eines Altenteilerhauses, Umfang der Übernahme …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.1978 - 20 W 149/78
(vgl. dazu OVG Münster, BRS 22 Nr. 144; BVerwG, BRS 24 Nr. 57 und 58). - OLG Frankfurt, 22.01.1974 - 20 W 810/73
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.1978 - 20 W 149/78
Eine beschwerdefähige Entscheidung in Form einer Zwischenverfügung liegt vielmehr nur vor, wenn einem Antragsteller unter Fristsetzung die Beseitigung eines nach Ansicht des Grundbuchamts vorliegenden und behebbaren Hindernisses aufgegeben und für den Fall der Nichtbeseitigung innerhalb der gesetzten Frist die Zurückweisung des Antrags angedroht wird (KG, JFG 13, 111, 112; Senatsbeschluß 20 W 810/73 vom 22.01.1974 = Rechtspfleger 1974, 193 = DNotZ 1974, 434;… OLG Hamm, a.a.O.).
- OLG Frankfurt, 04.09.1996 - 20 W 299/96
Rechtsfähigkeitsvermutung zu Gunsten einer im Grundbuch eingetragenen Stiftung
Eine solche liegt nämlich nur dann vor, wenn dem Antragsteller die Beseitigung eines nach Ansicht des Grundbuchamts bestehenden und behebbaren Hindernisses aufgegeben und unter Fristsetzung für den Fall der Nichtbeseitung die Zurückweisung des Antrags angedroht wird (Senat in 20 W 647/74 vom 27.09.1974 = Rpfleger 1975, 59, 20 W 149/78 vom 09.03.1978 = Rpfleger 1978, 306, 20 W 265/93 vom 26.11.1993 = Rpfleger 1994, 204 = OLG-Report 1994, 13; BayObLG NJW-RR 1993, 530/531).
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