Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 27.02.1978 - 20 W 154/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsstreit; Ausscheiden einer Partei; Eintreten einer anderenPartei; Rechtsanwalt; Gebührenberechnung
Papierfundstellen
- VersR 1978, 573
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 13.09.1989 - 6 TJ 2372/89
Anwaltsgebühr bei Parteiwechsel
Rn. 7 Soweit von der herrschenden Meinung (vgl. OLG Celle, Beschluß vom 24. Juni 1971 - 8 W 188/71 -, NJW 1971, 1757; KG, Beschluß vom 01. Oktober 1971 - 1 W 12686/70 -, NJW 1972, 959; OLG Hamburg, Beschluß vom 09. Januar 1978 - 8 W 329/77 -, AnwBl 1979, 143; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 27. Februar 1978 - 20 W 154/78 -, KostRsp. - OLG Zweibrücken, 30.06.1982 - 2 W 18/81 Rechtsanwaltsgebühr - Parteiwechsel - Einheitliche Angelegenheit | 1. Ein Parteiwechsel, in dem statt der GmbH nun deren Geschäftsführer in Anspruch genommen wird, ist im Verhältnis zum Rechtsanwalt eine einheitliche Angelegenheit (Vergleiche BGH, 1978-06-29, III ZR 49/77, Rpfleger 1978, 370; Entgegen OLG Frankfurt, 1978-02-27, 20 W 154/78, Rpfleger 1978, 268; Entgegen OLG Frankfurt, 1980-03-05, 20 W 90/80, Rpfleger 1980, 309; Entgegen OLG Düsseldorf, 1980-03-06, 10 W 113/79, JurBüro 1980, 855).
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