Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.05.1994 - 20 W 216/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Bremen, 12.05.2020 - 4 S 267/19
Dient die Nutzung einer Wohnung als Monteurs- oder Ferienwohnung Wohnzwecken?
Die Rechtsprechung sieht eine solche Überbelegung regelmäßig jedenfalls dann nicht als gegeben an, wenn in einer 50 qm großen 2-Zimmer Wohnung zwei nicht familiär verbundene Personen leben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.1994 - 20 W 216/94; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.08.1992 - 8 W 219/92) oder für jede erwachsene Person ca. 10 qm vorhanden sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.02.1994 - 2Z BR 7/94 = NJW 1994, 1662; KG Berlin, Beschluss vom 10.07.1002 - 24 W 3030/92 = WuM 1992, 554). - AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 06.03.2014 - 23 C 226/13
Untervermietung: Versagung bei Überbelegung
bb) Aus der - mittlerweile etwas zurückliegenden - übrigen zivilgerichtlichen Rechtsprechung ergeben sich keine einheitlichen Werte (…bspw. keine Überbelegung: LG Berlin, Urteil v. 12.10.1985, Az.: 64 S 137/85 = GE 1986, S. 659 ff. bei einer 5-Zimmerwohnung von 96 m² für sieben Personen; OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.5.1994, Az.: 20 W 216/94 = ZMR 1994, S. 378 bei 50 m² für fünf Personen - demgegenüber Überbelegung bspw.: BVerfG, Beschluss v. 18.10.1993, Az.: 1 BvR 1335/93 = NJW 1994, S. 41 f. bei sieben Personen auf 70 m²; BGHZ 123, 233 ff. bei 30 m² für zwei Erwachsene mit drei Kindern, dort aber differenzierend zwischen einer einfachen und einer erheblichen Überbelegung). - LG Koblenz, 16.11.2016 - 2 S 99/15
Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der Eigentumswohnung als Unterkunft für …
Rn. 13 Auch die Belegung mit 2 bis 3 Personen hält sich im Rahmen der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen zur zulässigen Belegung von Wohnnutzungsraum bei vorübergehender Unterbringung von Asylbewerbern bzw. Aussiedlern (…OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.08.1992, Az.: 8 W 219/92, Rn. 32, 33, zit. nach juris: 2 Personen pro Zimmer bei einer Verbleibdauer von ca. ½ Jahr; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.05.1994, Az.: 20 W 216/94, Rn. 4, zit. nach juris: 6 qm pro Person; AG Laufen…, Urteil vom 04.02.2016, Az.: 2 C 565/15 WEG, Rn. 16, zit. nach juris: 8 Personen auf 92 qm;… Bärmann-Suilmann, WEG, 13. Auflage 2015, § 13 Rn. 35: 3 Personen pro Zimmer mit Verweildauer von mindestens ½ Jahr;… Jennißen-Schultzky, WEG, 4. Auflage 2015, § 15, Rn. 28 [unter Bezugnahme auf das hessische Wohnungsaufsichtsgesetz]: 9 qm pro Person).
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