Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 245/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 57 Abs 2 S 1 AuslG
Zurückweisungshaftanordnung für einen minderjährigen Ausländer - Judicialis
AuslG § 57 II 1
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; AuslG § 60 Abs. 5 S. 1
D (A), Minderjährige, Abschiebungshaft, Zurückweisungshaft, Verhältnismäßigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 57 Abs. 2 S. 1
Voraussetzungen für die Haft zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise bei Minderjährigen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Inhaftierung eines Minderjährigen zur Sicherung seiner Abschiebung; Abhängigkeit der Anordnung der Sicherung eines Ausländers von der Schwere eines Eingriffs
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 27.04.2004 - 934 XIV 1709/04
- LG Frankfurt/Main, 02.06.2004 - 29 T 90/04
- OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 245/04
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 245/04
Das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde ist dadurch jedoch nicht beendet; denn der Betroffene hat einen Anspruch darauf, dass der Senat prüft, ob die Haftanordnung rechtswidrig war (vgl. dazu BVerfGE 104, 220 = InfAuslR 2002, 132 = DVBl. 2002, 688 = FGPrax 2002, 137 = NJW 2002, 2456 = StV 2002, 609). - OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 164/02
Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft gegenüber Minderjährigen
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 245/04
Der Senat ist mit den Oberlandesgerichten Köln (Beschluss vom 11. September 2002 in der Sache 16 Wx 164/02 - dokumentiert bei Melchior, Abschiebungshaft; Beschluss vom 2. Februar 2003 in der Sache 16 Wx 247/02 = JMBl. NW 2003, 129 = NVwZ- Beil. 2003, 48 = OLGR Köln 2003, 193) und Braunschweig (Beschluss vom 18. September 2003 in der Sache 6 W 26/03) der Auffassung, dass der Anordnung der Sicherung der Abschiebung/Zurückschiebung/Zurückweisung durch Haft bei minderjährigen Ausländern wegen der Schwere des Eingriffs ganz besondere Bedeutung zukommt und die Voraussetzungen für eine Haftanordnung nicht gegeben sind, wenn die Ausländerbehörde in ihrem Haftantrag nicht darlegt, warum mildere Mittel als Haft zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise nicht in Frage kommen. - OLG Köln, 05.02.2003 - 16 Wx 247/02
Unverhältnismäßigkeit der Verhängung von Abschiebehaft gegen einen minderjährigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 245/04
Der Senat ist mit den Oberlandesgerichten Köln (Beschluss vom 11. September 2002 in der Sache 16 Wx 164/02 - dokumentiert bei Melchior, Abschiebungshaft; Beschluss vom 2. Februar 2003 in der Sache 16 Wx 247/02 = JMBl. NW 2003, 129 = NVwZ- Beil. 2003, 48 = OLGR Köln 2003, 193) und Braunschweig (Beschluss vom 18. September 2003 in der Sache 6 W 26/03) der Auffassung, dass der Anordnung der Sicherung der Abschiebung/Zurückschiebung/Zurückweisung durch Haft bei minderjährigen Ausländern wegen der Schwere des Eingriffs ganz besondere Bedeutung zukommt und die Voraussetzungen für eine Haftanordnung nicht gegeben sind, wenn die Ausländerbehörde in ihrem Haftantrag nicht darlegt, warum mildere Mittel als Haft zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise nicht in Frage kommen. - OLG Braunschweig, 18.09.2003 - 6 W 26/03
Freiheitsentziehungsverfahren: Vermeidung von Haft bei Abschiebung Minderjähriger
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 245/04
Der Senat ist mit den Oberlandesgerichten Köln (Beschluss vom 11. September 2002 in der Sache 16 Wx 164/02 - dokumentiert bei Melchior, Abschiebungshaft; Beschluss vom 2. Februar 2003 in der Sache 16 Wx 247/02 = JMBl. NW 2003, 129 = NVwZ- Beil. 2003, 48 = OLGR Köln 2003, 193) und Braunschweig (Beschluss vom 18. September 2003 in der Sache 6 W 26/03) der Auffassung, dass der Anordnung der Sicherung der Abschiebung/Zurückschiebung/Zurückweisung durch Haft bei minderjährigen Ausländern wegen der Schwere des Eingriffs ganz besondere Bedeutung zukommt und die Voraussetzungen für eine Haftanordnung nicht gegeben sind, wenn die Ausländerbehörde in ihrem Haftantrag nicht darlegt, warum mildere Mittel als Haft zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise nicht in Frage kommen.
- BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04
Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder; …
Denn gegen Minderjährige darf Abschiebungshaft nach gefestigter Rechtsprechung nur dann verhängt werden, wenn mildere Maßnahmen, wie z.B. die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung, nicht in Betracht kommen und sowohl die haftantragstellende Behörde wie auch das Haftgericht derartige mildere Mittel geprüft und abgelehnt haben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11. September 2002 - 16 Wx 164/02 - NVwZ-Beilage I 8 2003, 64; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. September 2003 - 6 W 26/03 - InfAuslR 2004, 119; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. August 2004 - 20 W 245/04 - juris; KG, Beschluss vom 18. März 2005 - 25 W 64/04 - InfAuslR 2005, 268). - BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10
Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen …
Rn. 9 a) Allerdings kommt bei minderjährigen Ausländern dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Anordnung von Sicherungshaft wegen der Schwere des Eingriffs besondere Bedeutung zu (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30. August 2004 - 20 W 245/04, juris, Rn. 3; OLG Köln, OLGR 2003, 193; OLG München, OLGR 2005, 393, 394; OLG Rostock, OLGR 2006, 993, 994; OLG Zweibrücken, OLGR 2006, 599; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand, 61. Aktual. - OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05
Kostenhaftung für ausländerrechtliche Abschiebungen; Reduzierung des …
Soweit die zivilgerichtliche Rechtsprechung (OLG Köln, Beschl. v. 11.9.2002 - 16 Wx 164/02 -, NVwZ-Beil. I 8/2003, 64; OLG Braunschweig, Beschl.v . 18.9.2003 - 6 W 26/03 -, InfAuslR 2004, 119; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.8.2004 - 20 W 245/04 -, veröffentl. in juris) die Ausländerbehörde im Falle Minderjähriger als verpflichtet ansieht, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung als milderes Mittel zur Vermeidung von Abschiebungshaft die Unterbringung in geeigneten Jugendeinrichtungen in Erwägung zu ziehen, handelt es sich ersichtlich um Fallgestaltungen, in denen die Ausländerbehörde beabsichtigte, Maßnahmen zur Sicherung der Abschiebung allein gegen einen Minderjährigen zu ergreifen.
- LG Göttingen, 08.07.2011 - 11 T 5/11
Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Sicherungshaft, minderjährig, Haftantrag, …
Insoweit ist insbesondere relevant, ob zur Sicherung der Abschiebung gleichwertige, weniger einschneidende Mittel (wie z.B. die Unterbringung in Jugendeinrichtungen oder eine räumliche Beschränkung) zur Verfügung stehen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 11.09.2002, Az. 16 Wx 164/02, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 8, 64; OLG Frankfurt a.M. Beschl. v. 30.08.2004, Az. 20 W 245/04, OLGR Frankfurt 2004, 409).Dies muss die Verwaltungsbehörde vor Stellung des Haftantrages prüfen und in ihrem Antrag ausführlich darlegen (vgl. OLG Köln, Beschl, v. 11.09.2002, Az. 16 Wx 164/02, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 8, 64; OLG Frankfurt a.M. Beschl. v. 30.08.2004, Az. 20 W 245/04, OLGR Frankfurt 2004, 409).
- OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 20 W 565/05
Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit der Haftanordnung bei Vorliegen eines …
Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluss vom 30. August 2004 in der Sache 20 W 245/04 - dok. bei Melchior - und Beschluss vom 29. Dezember 2005 in der Sache 20 W 562/05) ist davon auszugehen, dass der Anordnung der Sicherung der Abschiebung/Zurückschiebung/Zurückweisung durch Haft bei minderjährigen Ausländern wegen der Schwere des Eingriffs ganz besondere Bedeutung zukommt und die Voraussetzungen für eine Haftanordnung nicht gegeben sind, wenn die Ausländerbehörde in ihrem Haftantrag nicht darlegt, warum mildere Mittel als Haft zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise nicht in Frage kommen. - OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05
Abschiebungshaft gegen Minderjährige
Die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs wird es deshalb regelmäßig erfordern, dass die Ausländerbehörde prüft, ob mildere Mittel als Haft zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise in Betracht kommen, z.B. die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung (vgl. OLG Frankfurt am Main vom 30.8.2004, 20 W 245/04 bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; KG Beschluss vom 18.3.2005, 26 W 84/04; OLG Köln vom 11.9.2002, 16 Wx 164/2002 bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang). - KG, 18.03.2005 - 25 W 64/04
Abschiebungshaft bei Minderjährigen
Der Senat folgt nunmehr der Auffassung, die die Oberlandesgerichte Köln (Beschluss vom 11. September 2002 - 16 Wx 614702 - bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; Beschluss vom 2. Februar 2003 = JMBl. NW 2003, 129 = NVwZ-beil. 2003, 48 = OLGR Köln 2003, 193), Braunschweig (Beschluss vom 18. September 2003 - 6 W 26/03 -) und Frankfurt (Beschluss vom 30. August 2004 - 20 W 245/04 - bei Melchior, a.a.O.) in neueren Entscheidungen vertreten haben. - LG Leipzig, 13.12.2006 - 12 T 54/06
D (A), Abschiebungshaft, Minderjährige, Altersfeststellung, Beweislast, …
So folgt die Kammer in ständiger Rechtsprechung der Auffassung der Oberlandesgerichte Frankfurt, Braunschweig und Köln (Beschluss vom 30.08.2004, Az.: 20 W 245/04; Beschluss vom 18.09.2003, Az.: 6 W 26/03; Beschluss vom 11.09.2006, Az.: 16 Wx 164/02 jeweils zitiert nach juris).
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