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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,41336
OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11 (https://dejure.org/2011,41336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.06.2011 - 20 W 251/11 (https://dejure.org/2011,41336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 (https://dejure.org/2011,41336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1908 BGB, § 1822 BGB, § 1821 BGB
    Grundbuch: Genehmigungsbedürftigkeit von Grundpfandrechtsbestellung trotz Genehmigung des Kaufvertrages durch Betreuungsgericht

  • notar-drkotz.de

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung Grundschuldbestellung/Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundbuch: Genehmigungsbedürftigkeit von Grundpfandrechtsbestellung trotz Genehmigung des Kaufvertrages durch Betreuungsgericht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04

    Betreuung: Notwendige vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11
    Rn. 16 Demgegenüber geht die herrschende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass die vom Betreuungsgericht erteilte Genehmigung des notariellen Kaufvertrags, der eine Belastungsvollmacht enthält, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden und in Ausnutzung dieser Vollmacht durchgeführten Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lässt (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59 = FamRZ 2005, 832 = MDR 2005, 579; LG Berlin Rpfleger 1994, 355;… Palandt/Diederichsen, BGB, a.a.O., § 1821 Rn. 10;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3688;… Meikel/Böttcher, GBO 10. Aufl., Einl. I Rn. 153; Schreiber NotBZ 2002, 128/132; Klüsener, Rpfleger 1981, 461/462; vgl. zum Meinungsstand auch DNotI-Report 1997, 171 und 2003, 129).
  • BGH, 20.09.1962 - II ZR 209/61

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11
    Rn. 18 Der Kreis der genehmigungsbedürftigen Verfügungen im Sinne des § 1821 BGB bedarf im Interesse der Rechtssicherheit einer klaren Abgrenzung, die sich an formalen Kriterien zu orientieren hat und eindeutig zu bestimmen sein muss, so dass zur Abgrenzung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte kein Raum für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung orientierten Betrachtungsweise ist (vgl. BGHZ 17, 160/163; 38, 26/28 und 52, 316/319; KG NJW-RR 1993, 331).
  • BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53

    Minderjähriger als Kommanditist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11
    Rn. 18 Der Kreis der genehmigungsbedürftigen Verfügungen im Sinne des § 1821 BGB bedarf im Interesse der Rechtssicherheit einer klaren Abgrenzung, die sich an formalen Kriterien zu orientieren hat und eindeutig zu bestimmen sein muss, so dass zur Abgrenzung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte kein Raum für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung orientierten Betrachtungsweise ist (vgl. BGHZ 17, 160/163; 38, 26/28 und 52, 316/319; KG NJW-RR 1993, 331).
  • BGH, 22.09.1969 - II ZR 144/68

    Auflösung einer GmbH Stimmabgabe für Minderjährige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11
    Rn. 18 Der Kreis der genehmigungsbedürftigen Verfügungen im Sinne des § 1821 BGB bedarf im Interesse der Rechtssicherheit einer klaren Abgrenzung, die sich an formalen Kriterien zu orientieren hat und eindeutig zu bestimmen sein muss, so dass zur Abgrenzung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte kein Raum für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung orientierten Betrachtungsweise ist (vgl. BGHZ 17, 160/163; 38, 26/28 und 52, 316/319; KG NJW-RR 1993, 331).
  • LG Schwerin, 29.02.1996 - 5 T 350/95

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zu Finanzierungsgrundschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11
    Rn. 15 Hierzu wird teilweise die Auffassung vertreten, die Bestellung des Grundpfandrechts bedürfe keiner zusätzlichen Genehmigung, wenn in dem genehmigten Kaufvertrag bereits die wesentlichen Vertragsbestimmungen für die Bestellung des Grundpfandrechts enthalten seien (so LG Schwerin MittBayNot 1997, 297; ähnlich wohl auch LG Saarbrücken Rpfleger 1982, 25 mit ablehnender Anmerkung Maurer).
  • KG, 17.11.1992 - 1 W 4462/92

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Grundstücksveräußerung im Wege privatrechtlicher …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11
    Rn. 18 Der Kreis der genehmigungsbedürftigen Verfügungen im Sinne des § 1821 BGB bedarf im Interesse der Rechtssicherheit einer klaren Abgrenzung, die sich an formalen Kriterien zu orientieren hat und eindeutig zu bestimmen sein muss, so dass zur Abgrenzung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte kein Raum für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung orientierten Betrachtungsweise ist (vgl. BGHZ 17, 160/163; 38, 26/28 und 52, 316/319; KG NJW-RR 1993, 331).
  • OLG Celle, 14.03.1997 - 8 W 125/96

    Verjährung einer vollstreckbaren notariellen Kostennote

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11
    Rn. 16 Demgegenüber geht die herrschende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass die vom Betreuungsgericht erteilte Genehmigung des notariellen Kaufvertrags, der eine Belastungsvollmacht enthält, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden und in Ausnutzung dieser Vollmacht durchgeführten Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lässt (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59 = FamRZ 2005, 832 = MDR 2005, 579; LG Berlin Rpfleger 1994, 355;… Palandt/Diederichsen, BGB, a.a.O., § 1821 Rn. 10;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3688;… Meikel/Böttcher, GBO 10. Aufl., Einl. I Rn. 153; Schreiber NotBZ 2002, 128/132; Klüsener, Rpfleger 1981, 461/462; vgl. zum Meinungsstand auch DNotI-Report 1997, 171 und 2003, 129).
  • OLG Bamberg, 28.01.1981 - 2 WF 6/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11
    Rn. 15 Hierzu wird teilweise die Auffassung vertreten, die Bestellung des Grundpfandrechts bedürfe keiner zusätzlichen Genehmigung, wenn in dem genehmigten Kaufvertrag bereits die wesentlichen Vertragsbestimmungen für die Bestellung des Grundpfandrechts enthalten seien (so LG Schwerin MittBayNot 1997, 297; ähnlich wohl auch LG Saarbrücken Rpfleger 1982, 25 mit ablehnender Anmerkung Maurer).
  • LG Berlin, 12.04.1994 - 85 T 78/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11
    Rn. 16 Demgegenüber geht die herrschende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass die vom Betreuungsgericht erteilte Genehmigung des notariellen Kaufvertrags, der eine Belastungsvollmacht enthält, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden und in Ausnutzung dieser Vollmacht durchgeführten Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lässt (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59 = FamRZ 2005, 832 = MDR 2005, 579; LG Berlin Rpfleger 1994, 355;… Palandt/Diederichsen, BGB, a.a.O., § 1821 Rn. 10;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3688;… Meikel/Böttcher, GBO 10. Aufl., Einl. I Rn. 153; Schreiber NotBZ 2002, 128/132; Klüsener, Rpfleger 1981, 461/462; vgl. zum Meinungsstand auch DNotI-Report 1997, 171 und 2003, 129).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2023 - 3 Wx 86/23

    Kein Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bei Bestellung einer …

    Die Bestellung einer Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung unterfällt dann nicht dem Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung, wenn die Grundschuld vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten, konkret umgrenzten Belastungsvollmacht bestellt worden ist (a.A: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 und OLG Hamm, Beschluss vom 20. September 2013 - I-15 W 251/13).

    Bei verständiger Betrachtung kann sich alleine die Frage stellen, ob eine Grundschuld auch dann der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach den §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB (2009) bedurfte, wenn sie vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten und konkret umrissenen Belastungsvollmacht bestellt worden ist (so: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13).

    bb) Zum anderen teilt der Senat die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach eine Grundschuld auch dann der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf, wenn sie vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten und konkret umrissenen Belastungsvollmacht zur Kaufpreisfinanzierung bestellt worden ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13), nicht.

  • OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13

    Bestellung eines Ergänzungspflgers für die Veräußerung eines im …

    Rn. 14 b) Nach h.M. in der Rechtsprechung und Literatur ist bei Veräußerung eines Grundstückes des Kindes neben der Genehmigung der Veräußerung eine zusätzliche familiengerichtliche Genehmigung für die Bestellung eines Grundpfandrechts zur Finanzierung des Kaufpreises erforderlich, selbst wenn diese unter Ausnutzung einer in dem Kaufvertrag erteilten Belastungsvollmacht bestellt wurde und die Erklärungen der Eltern in dem Kaufvertrag einschließlich der Belastungsvollmacht bereits familiengerichtlich genehmigt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59 = FamRZ 2005, 832; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 -, juris;… Palandt/Götz, a.a.O., § 1821 Rn. 10;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3688).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2024 - 20 W 130/24

    Erforderlichkeit einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung

    Der Senat hält an seiner Rechtsauffassung fest, dass die vom Betreuungsgericht erteilte Genehmigung eines notariellen Kaufvertrags, der eine Belastungsvollmacht enthält, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden und in Ausnutzung dieser Vollmacht durchgeführten Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lässt ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.6.2011 - 20 W 251/11 ; Abweichung von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.8.2023 - I-3 Wx 86/23).

    Der Senat hat sich dieser herrschenden Auffassung bereits angeschlossen (vgl. den vom Grundbuchamt im Nichtabhilfebeschluss zitierten Beschluss vom 16.06.2011, 20 W 251/11 , zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 18.09.2025 - 20 W 40/25

    Eintragung einer Grundschuld i.R.e. Grundstücksverkaufs

    b) Dagegen geht die überwiegende oberlandesgerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass die vom Familiengericht bzw. Betreuungsgericht erteilte Genehmigung des notariellen Kaufvertrages, der eine Belastungsvollmacht enthalte, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lasse (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2024 - 2 Wx 192/24; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.12.2024 - 20 W 130/24; OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2013 - 15 W 251/13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.06.2011 - 20 W 251/11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 W 130/04, alle juris;… vgl. auch Harm in: Bauer/Lütgens/Schwedler, Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht - HK-BUR, 154. Lieferung, 6/2025, § 1850 BGB, Rn. 49; BT-Drs.

    Deshalb kann eine zuvor erteilte betreuungs- bzw. familiengerichtliche Genehmigung zu einer Bevollmächtigung die für das aufgrund dieser Vollmacht vorgenommene Rechtsgeschäft erforderliche Genehmigung nicht ersetzen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 -, Rn. 19, juris; Braun DNotZ 2024, 924).

  • KG, 01.03.2022 - 1 W 471/21

    Grundbuchverfahrensrecht: Zustimmung des Ehegatten bei Veräußerung eines …

    Es entspricht der herrschenden, von dem Senat geteilten Meinung, dass durch die familien- oder betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrags über ein Grundstück die Genehmigungsbedürftigkeit des nachfolgenden dinglichen Geschäfts der Grundpfandrechtsbestellung nicht entfällt (OLG Hamm, FGPrax 2014, 11, 12; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 - juris; OLG Zweibrücken, DNotZ 2005, 634, 635;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rdn. 3688).
  • OLG Köln, 18.11.2024 - 2 Wx 192/24

    Genehmigungsbedürftigkeit der Grundschuldbestellung

    Die herrschende Meinung hält eine eigenständige Genehmigung der auf der Grundlage der Finanzierungsvollmacht vorgenommenen Belastung für erforderlich (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13; ablehnend gegenüber der Entscheidung des OLG Düsseldorf: Lamberz, FamRZ 2023, 1820 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2024 - 3 Wx 158/24

    Erlass einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts nur bei behebbaren Hindernissen …

    Rn. 17 2. Ebenso wenig bedarf die vom Beteiligten zu 2. bestellte Finanzierungsgrundschuld einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung (a.A.: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2024 - 2 Wx 158/24
    Rn. 17 2. Ebenso wenig bedarf die vom Beteiligten zu 2. bestellte Finanzierungsgrundschuld einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung (a.A.: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13).
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