Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 259/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 47 S 1 WoEigG, § 47 S 2 WoEigG
Wohnungseigentumssache: Kostenentscheidung nach Rücknahme der sofortigen weiteren Beschwerde - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 45 Abs. 1; WEG § 47
Nach Rücknahme der sofortigen weiteren Beschwerde Kostenentscheidung nach Maßgabe des § 47 WEG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Kostenentscheidung nach Rechtsmittelrücknahme; Übernahme der außergerichtlichen Kosten; Einlegung zur Fristwahrung; Rücknahme vor Beschwerdebegründung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostentragung - Rücknahme der sofortigen weiteren Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Langen - 4 UR 16/95
- LG Darmstadt - 19 T 107/98
- OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 259/99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 09.11.1999 - 2Z BR 128/99
Kosten einer ausdrücklich zur Fristwahrung eingelegten sofortigen Beschwerde, die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 259/99
Deshalb entspricht es der Billigkeit, trotz der Beschwerderücknahme bei dem Grundsatz der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu bleiben, dass die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen (BayObLG NZM 2000, 300;… Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 47, Rdnr. 4;… Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 47, Rdnr. 16).
- OLG Frankfurt, 09.12.2008 - WpÜG 2/08
Übernahmerechtliches Squeeze-out: Vermutung der Angemessenheit der Abfindung
So werden nach dem bereits angesprochenen § 47 WEG a. F. die außergerichtlichen Kosten unter Billigkeitsgesichtspunkten nur ausnahmsweise erstattet (OLG Hamburg, Beschluss vom 18.02.2008, ZMR 2008, 405 ff, zit. nach juris; OLG Frankfurt, 20 W 259/99, Beschluss vom 06.02.2003).
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