Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 20 W 296/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 2 GrdstVG
Prüfungsumfang des Grundbuchamts bei Auflassung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrdstVG § 2
Umfang der Prüfungspflichten des Grundbuchamts hinsichtlich der Verfügungsbefugnis der an der Auflassung eines Grundstücks Beteiligten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prüfungsumfang des Grundbuchamts bei Auflassung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 03.11.1998 - 3 W 214/98
Negativattest bei Veräußerung unter Freigrenze liegenden Grundstücks
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 20 W 296/10
Nur bis zu dieser Grenze, also bis zu begründeten Zweifeln über die Genehmigungsbedürftigkeit, muss das Grundbuchamt selbst prüfen und entscheiden (vgl. Senat Rpfleger 1980, 297 m. w. N.; vgl. auch OLG Zweibrücken Rpfleger 1999, 179 ;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rz. 4025;… Netz, Grundstücksverkehrsgesetz Praxiskommentar, 5. Aufl., S. 389 ff.).
- OLG Frankfurt, 22.08.2011 - 20 W 87/11
Grundbuch: Prüfungspflichten des Grundbuchamts im Hinblick auf § 2 GrdstVG
Auch nach einem Hinweis der Rechtspflegerin auf den Senatsbeschluss vom 28.10.2010 -20 W 296/10- hat der Verfahrensbevollmächtigte seine Beschwerde aufrechterhalten und gemeint, schon auf Grund der Grundstücksgröße unter 0, 25 ha bedürfe es keiner Genehmigung.Nur bis zu dieser Grenze, also bis zu begründeten Zweifeln über die Genehmigungsbedürftigkeit, muss das Grundbuchamt selbst prüfen und entscheiden (Oberlandesgericht Celle DNotZ 1967, 639; Senat Rpfleger 1980, 297 m. w. N.; Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 296/10; OLG Zweibrücken Rpfleger 1999, 179; Landgericht Saarbrücken RNotZ 2006, 619;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 4025;… Netz, Grundstücksverkehrsgesetz Praxiskommentar, 5. Aufl., S. 389 ff.).
- OLG Frankfurt, 24.04.2017 - 20 W 359/16
Prüfungspflichten des Grundbuchamts
Wird das Grundbuchamt also mit einem Antrag befasst, bei dessen Erledigung die Anwendung des GrdstVG in Frage kommt, muss es die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit selbst prüfen, wenn ihm weder die Erteilung der Genehmigung nachgewiesen noch ein Zeugnis darüber vorgelegt wird, dass die Genehmigung nicht erforderlich ist (Senat, Beschlüsse vom 28.10.2010, Az. 20 W 296/10, n.v., vom 22.08.2011, Az. 20 W 87/11, juris Rz. 8, und vom 23.05.2013, Az. 20 W 141/13, n.v.). - OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 141/13
Grundbuch: Genehmigungsfreiheit für Veräußerung für kleines Grundstück in Hessen
Hiergegen hat der Notar unter dem 18. April 2013 Beschwerde eingelegt, mit der er insbesondere geltend macht, auch unter Berücksichtigung der Ausführungen in dem vom Grundbuchamt übermittelten Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010 (20 W 296/10) handele es sich um einen klaren Fall, in welchem von anderen Grundbuchämtern weder eine Genehmigung noch ein Negativattest verlangt werde.Wie der Senat in dem sowohl vom Grundbuchamt als auch vom Verfahrensbevollmächtigten zitierten Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010 (Az. 20 W 296/10) ausgeführt hat, hat das Grundbuchamt die Verfügungsbefugnis der an der Auflassung eines Grundstücks Beteiligten von Amts wegen zu prüfen, wozu auch gehört, ob eine Verfügungsbeschränkung aufgrund des Grundstücksverkehrsgesetzes besteht.
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