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| OLG Frankfurt, 31.08.1995 - 20 W 352/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 11.01.2016 - 17 W 54/15 Ob die gemäß § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und fristgerechte ( § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO ) eingelegte Beschwerde des Beklagten Ziff. 2 wegen fehlender Beschwer unzulässig ist (fehlende Beschwer und daher Unzulässigkeit bejahend: OLG Stuttgart…, Beschluss vom 02.03.2007 - 16 WF 40/07 , juris Rn. 2 m.w.N.; fehlende Beschwer verneinend und daher Zulässigkeit annehmend: OLG Rostock…, Beschluss vom 17.01.2011 - 1 W 53/09 , juris Rn. 12 m.w.N.), kann letztlich dahingestellt bleiben, da die Beschwerde jedenfalls unbegründet ist (vgl. zur Zulässigkeit des Offenlassen der Zulässigkeitsfrage bei einer unbegründeten Beschwerde: OLG Köln, Beschluss vom 27.02.1974- 17 W 11/74 , beck-online m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.08.1995 - 20 W 352/95 , juris Rn. 7 m.w.N.;… so verfährt im Übrigen auch das BVerfG, vgl. nur Beschluss vom 20.04.1982 - 1 BvR 944/80 , juris Rn. 7 m.w.N.).
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