Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.11.1982 - 20 W 387/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99
Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten
Liegen einer der vorgenannten Gründe oder sonstige vergleichbare besondere Umstände, die bei der gebotenen Gesamtwürdigung zur Verweigerung einer Erstattung der Kosten des Verkehrsanwalts führen könnten, nicht vor, ist der Senat - insoweit unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung - nunmehr in Anlehnung an die (frühere) Rechtsprechung einiger Senate des OLG Frankfurt/M. (vgl. OLG Frankfurt/M., 6. Zivilsenat, Beschl. v. 01.06.1971 - 6 W 252/71, MDR 1972, 525; 20. Zivilsenat, Beschl. v. 08.12.1982 - 20 W 387/82, JurBüro 1983, 1399) der Auffassung, daß es einer Prozeßpartei grundsätzlich nicht mehr zuzumuten ist, den auswärtigen Prozeßbevollmächtigten persönlich aufzusuchen und direkt zu informieren, wenn die Entfernung zwischen dem Ort, an dem sich ihr Wohn- oder Geschäftssitz befindet, und dem Ort des Prozeßgerichts sowie dem Kanzleiort des Prozeßbevollmächtigten mehr als 40 km beträgt.
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