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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.03.2004 - 20 W 426/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6012
OLG Frankfurt, 15.03.2004 - 20 W 426/03 (https://dejure.org/2004,6012)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.2004 - 20 W 426/03 (https://dejure.org/2004,6012)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 2004 - 20 W 426/03 (https://dejure.org/2004,6012)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 57 Abs 2 S 1 Nr 2 AuslG
    Abschiebehaft: Unverhältnismäßigkeit der Inhaftierung eines nicht untergetauchten Ausländers bei schlechtem Gesundheitszustand

  • Judicialis

    AuslG § 57 II 1 Nr. 2

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 57 Abs. 2 S. 2
    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Abschiebung, Entziehungsabsicht, Verhältnismäßigkeit, Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
    Zur Rechtswidrigkeit der Inhaftnahme eines nicht untergetauchten Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inhaftnahme eines nicht untergetauchten Ausländers bei schlechtem Gesundheitszustand; Ausschluß der Reisefähigkeit aufgrund des Gesundheitszustandes; Zwingende Rechtsfolge der Anordnung der Sicherungshaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2004 - 20 W 426/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 13. Juli 1994 in den Sachen 2 BvL 12/93 und 45/93 (= NVwZ-Beil. 1994, 57 = InfAuslR 1994, 342 = DVBl. 1994, 1404 = EzAR 048 Nr. 13) entschieden, dass allein die Erfüllung der tatbestandlichen Merkmale der Haftgründe des § 57 Abs. 2 Satz 1 AuslG nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend erscheint, um zwingend die Rechtsfolge der Anordnung der Sicherungshaft auszulösen, wenn sich der Ausländer offensichtlich nicht der Abschiebung entziehen will.
  • OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04

    Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine …

    Gegenteiliger Auffassung ist allerdings das OLG Frankfurt (Beschl. v. 15.03.2004 20 W 426/03 - zitiert nach juris), das die Anordnung der Sicherungshaft nach § 57 Abs. 2 S. 2 AuslG nur dann als gerechtfertigt ansieht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür festgestellt werden können, dass sich der Betroffene der Abschiebung entziehen wolle; die bloße Vermutung der Ausländerbehörde, der Betroffene werde zum Abschiebungstermin nicht zur Verfügung stehen, reiche dafür nicht aus.
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06

    Kostentragung bei fehlerhaft durchgeführtem Abschiebungshaftverfahren nach …

    Die Kammer hat ohne entsprechende Umstände darzulegen, angenommen, es habe der Verdacht bestanden, dass der Betroffene sich "dem ihm erkannten Abschiebetermin durch untertauchen entziehen würde" - dies ohne auf die in der Rechtsprechung umstrittene Frage einzugehen, ob und inwieweit die Entziehungsabsicht im Rahmen des § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG zu prüfen und aufzuklären ist (vgl. dazu einerseits OLG Hamm Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 15 W 435/04 - Melchior, Abschiebungshaft, Anhang, und andererseits OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 2004 - 20 W 426/03 - Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2009 - 11 Wx 121/08

    D (A), Abschiebungshaft, Kosten, außergerichtliche Kosten, begründeter Anlass zur …

    Dabei wird von den Vorinstanzen aber übersehen, dass allein die Erfüllung der tatbestandlichen Merkmale des Haftgrundes des § 62 Abs. 2 AufenthG nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend erscheint, um zwingend die Rechtsfolge der Anordnung der Sicherungshaft auszulösen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.03.2004 - 20 W 426/03).
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