Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 22.06.1979 - 20 W 58/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 23.03.2014 - 3 W 37/14
Grundbuchsache: Umgehung der Zulässigkeitsvorschrift für eine Beschwerde durch …
War die Eintragung dagegen - wie es hier von der Antragstellerin hinsichtlich der Eintragung der Grunddienstbarkeiten im vorliegenden Grundbuch geltend gemacht wird - von Anfang an unrichtig, dann ist eine Anrufung des Beschwerdegerichts mit dem Antrag, die von vornherein unrichtige Eintragung wieder zu beseitigen, nicht zulässig (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschl. v. 07.12.2011, 15 W 26/11, FGPrax 2012, 54; OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.06.2003, 20 W 274/02, ZfIR 2005, 254; Beschl. v. 22.06.1979, 20 W 58/79, Rpfleger 1979, 418; Beschl. d. Senats v. 17.09.2008, 3 W 62/08;… Demharter, GBO, 29. Aufl., § 71 Rn. 30 jeweils m.w.N.).
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