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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 20 W 59/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4893
OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 20 W 59/92 (https://dejure.org/1993,4893)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.1993 - 20 W 59/92 (https://dejure.org/1993,4893)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 1993 - 20 W 59/92 (https://dejure.org/1993,4893)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2084 § 2078
    Ergänzende Testamentsauslegung bei Grundbesitz auf dem Gebiet der ehemaligen DDR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Testament; Ergänzende Auslegung; Verschweigen von Grundbesitz; Hypothetischer Erblasserwillen

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 857
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17

    Erbscheinsverfahren: Ergänzende Auslegung eines durch einen jüdischen Erblasser …

    Nach der Rechtsprechung ist eine ergänzende Testamentsauslegung auch dann möglich, wenn sich die Ereignisse erst nach dem Erbfall ändern (BGH, LM Nr. 5 zu § 2084; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Januar 1993 - 20 W 59/92, juris Rn. 3; BayObLG…, Beschluss vom 25. April 1991 - BReg 1 a Z 72/90, juris Rn. 26; OLG Karlsruhe, OLGZ 1981, 399, krit. hierzu Grunewald, NJW 1991, 1208, 1210; OLG Köln, OLGZ 1969, 290).
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 1 U 616/99

    Ergänzende Auslegung des Testaments im Hinblick auf Restitutionsansprüche

    Der Begriff "Auslegung" setzt indessen einen im Testament selbst zu findenden, wenn auch noch so geringen oder auch unvollkommenen Anhalt für die behauptete oder ermittelte Willensrichtung des Erblassers voraus, auch wenn dieser Wille erst unter Heranziehung außerhalb des Testaments liegender Umstände oder der allgemeinen Lebenserfahrung endgültig festgestellt werden kann (BGH FamRZ 1981, 662; OLG Frankfurt/M. DtZ 1993, 216).

    So ist beispielsweise die allgemeine Entwicklung der politischen Verhältnisse in der früheren DDR nur dann zu berücksichtigen, wenn dies im Testament ausdrücklich vorgesehen ist (OLG Oldenburg DtZ 1992, 290 f.) oder wenigstens seinen Ausdruck gefunden hat (OLG Frankfurt DtZ 1993, 216, 217).

  • KG, 17.11.1994 - 12 U 2775/94

    Auslegung und Anfechtung eines Testamentes eines Erblassers mit Wohnsitz in der …

    Der Begriff "Auslegung" setzt einen im Testament selbst zu findenden, wenn auch noch so geringen oder auch unvollkommenen Anhalt für die behauptete oder ermittelte Willensrichtung (Ziel) des Erblassers voraus, auch wenn dann dessen Willen erst unter Heranziehung außerhalb des Testamentes liegender Umstände oder der allgemeinen Lebenserfahrung endgültig festgestellt werden kann (BGH NJW 1981, 1737; KG NJW 1963, 768; OLGZ 66, 503; OLG Frankfurt DtZ 1993, 216 ).

    Ereignisse nach dem Tode des Erblassers können jedoch nicht zu - wiederholbarer - Uminterpretation des Erblasserwillens führen, sofern dies nicht im Testament ausgedrückt ist; so ist die allgemeine Entwicklung der politischen Verhältnisse in der früheren DDR nur dann zu berücksichtigen, wenn dies im Testament so ausdrücklich vorgesehen ist (…Palandt/Edenhofer, aaO. Rdnr. 11; OLG Oldenburg, DtZ 1992, 290 f. = MDR 1992, 879; Grunewald, NJW 1991, 1208, 1210) oder wenigstens seinen Ausdruck gefunden hat (OLG Frankfurt DtZ 1993, 216, 217 sowie DtZ 1993, 214 = FamRZ 1993, 613 ).

  • KG, 21.11.1995 - 1 W 1609/95

    Nachlaßspaltung - Testamentsanfechtung - Testamentsvollstreckung

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  • OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94

    Auslegung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Das Landgericht hat schließlich zu Recht hervorgehoben, daß auch einer ergänzenden Auslegung, die der Berücksichtigung eines - hier nicht feststellbaren - hypothetischen Willens des Erblassers im Hinblick auf die spätere politische Entwicklung dient, die an das Formerfordernis anknüpfende Grenze gesetzt ist, daß ein solcher Wille in dem Testament wenigstens andeutungsweise zum Ausdruck kommen muß (vgl. BGH NJW 1983, 672; BayObLG NJW 1988, 2744 ; OLG Frankfurt OLGZ 1993, 382 = FamRZ 1993, 857 = DtZ 1993, 216 mit spezifischem Bezug zu einem deutsch-deutschen Nachlaßfall).
  • OLG Frankfurt, 22.01.1993 - 20 W 408/91

    Nachlaßspaltung bezüglich in der früheren DDR gelegener Grundstücke bei einem …

    Der Senat hat schon in seinem Beschluß vom 19.01.1993 (20 W 59/92 = 7 T 251/91 LG Gießen = FamRZ 92, 603) für den vergleichbaren Fall der ergänzenden Testamentsauslegung die Auffassung vertreten, daß Umstände nach dem Erbfall berücksichtigungsfähig sind.
  • KG, 18.07.1995 - 1 W 7491/93

    Testamentsauslegung bei interlokaler Nachlaßspaltung

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