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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 07.09.1992

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.07.1992 - 20 W 7/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,15238
OLG Hamm, 17.07.1992 - 20 W 7/92 (https://dejure.org/1992,15238)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.07.1992 - 20 W 7/92 (https://dejure.org/1992,15238)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juli 1992 - 20 W 7/92 (https://dejure.org/1992,15238)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 310
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LG Münster, 19.03.2009 - 15 O 281/08

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Freistellung von den Gebührenrechnungen …

    Die Grenze ist dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen, unversicherten, aber nicht auf Kostenüberlegungen angewiesenen Partei, nicht mehr in Einklang bringen lässt, vgl. OLG Hamm, VersR 1993, 310 (zwar zu § 15, in der Sache aber zu den Kriterien der Mutwilligkeit).
  • OLG Hamm, 20.07.2016 - 20 U 43/16

    Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für eine auf den Widerruf von …

    Daraus ergibt sich aber nicht, dass sie, da es um Zug um Zug zu erfüllende Leistungen geht, die Vorstellungen der Kläger zur Höhe der wechselseitig zu erbringenden Zahlungen anerkennt, und damit ein weiterer Prozess vermieden würde (vgl. jeweils zur Teilklage Senat, Beschl. v. 17.07.1992, 20 W 7/92, juris, Rn. 10, VersR 1993, 310;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 04.07.2002, 12 U 69/02, juris, Rn. 13, VersR 2003, 58).
  • OLG Hamm, 02.04.2001 - 20 W 6/01

    Rechtsschutzversicherung - unnötige Kostenerhöhung - separate Klage statt …

    Zweifel müssen sich dabei zugunsten des VN auswirken (so Senat VersR 1999, 964; 1993, 310 und 1989, 736;… Harbauer aaO § 1 Rdn. 40 und Prölss/Martin aaO § 15 Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 12.03.1999 - 20 U 217/98

    Deckungsumfang für Geltendmachung von Ansprüchen in Arzthaftungsprozeß

    Die Grenze ist dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, nicht mehr in Einklang bringen läßt (so: Senat, VersR 1993, 310 und 1989, 736;… Harbauer, a.a.O., § 1 Rdn. 40 und Prölss/Martin, a.a.O., § 15 Rdn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 69/02

    Rechtsschutzversicherung: Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Erhebung …

    Die Grenze ist daher dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, nicht mehr in Einklang bringen lässt (OLG Hamm VersR 1993, 310; VersR 1989, 736;… Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 4. Aufl. § 15 Rdn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - 4 U 120/05

    Rechtsschutzversicherung: Zur Obliegenheitsverletzung nach § 17 Abs. 5 lit. c

    Die Grenze ist dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei nicht mehr in Einklang bringen lässt (…OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm VersR 1993, 310).
  • LG München I, 02.12.2009 - 23 O 17281/09

    Rechtsschutzversicherung: Beschränkung der Deckungszusage unter dem Gesichtspunkt …

    Die Grenze ist daher dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, nicht mehr in Einklang bringen lässt (OLG Hamm, VersR 1993, 310; VersR 1989, 736;… Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 4.Aufl., § 15 Rdnr. 13).".
  • LG Ulm, 18.03.2016 - 3 O 243/15

    Rechtsschutzversicherung - Freigabeklage einer Grundschuld nach …

    Die Grenze ist dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, nicht mehr in Einklang bringen lässt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.07.2002 - 12 U 69/02 , OLG Hamm, Beschluss vom 17.07.1992 - 20 W 7/92 ).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 4 U 53/08

    Deckungsschutzbegehren des Versicherungsnehmers für ein Vorgehen gegen eine …

    Zweifel müssen sich zu Gunsten des Versicherungsnehmers auswirken (vgl. OLG Hamm RuS 1993, 144).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 4 U 58/03

    Versicherungsrechtliches Deckungsschutzbegehren für ein Vorgehen des Versicherten …

    Zweifel müssen sich zu Gunsten des Versicherungsnehmers auswirken (vgl. OLG Hamm RuS 1993, 144).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.09.1992 - 20 W 7/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,25558
OLG Celle, 07.09.1992 - 20 W 7/92 (https://dejure.org/1992,25558)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.09.1992 - 20 W 7/92 (https://dejure.org/1992,25558)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. September 1992 - 20 W 7/92 (https://dejure.org/1992,25558)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 528 BGB
    Sozialrecht; Überleitung eines Rückforderungsanspruchs wegen Schenkung durch Sozialhilfeträger

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.1985 - V ZR 66/85

    Rückforderung des Geschenks wegen Notbedarfs nach dem Tode des Schenkers; …

    Auszug aus OLG Celle, 07.09.1992 - 20 W 7/92
    Auch der Bundesgerichtshof hat unmißverständlich ausgesprochen, daß der Sozialhilfeträger mit der für die ordentlichen Gerichte bindenden Überleitung des Anspruches "in die etwaigen Rechte des Hilfeempfängers eingetreten ist, so, wie sie im Zeitpunkt der Überleitung bestanden haben (BGHZ 94, 141, 142; 96, 380, 381).

    Dieser Bestimmung liegt die Auffassung zugrunde, daß der Beschenkte nach dem Tode des Schenkers seine Befugnis, die Herausgabe des Geschenks durch Zahlung einer Unterhaltsrente abzuwenden, nicht mehr ausüben kann (BGHZ 96, 380, 383/384).

    Hiervon hat der Bundesgerichtshof nur für den Fall eine Ausnahme gemacht, daß der Träger der Sozialhilfe den Anspruch vor dem Tode des Schenkers auf sich übergeleitet hat (BGHZ 96, 380).

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der der Rückforderungsanspruch jedenfalls dann nicht mit dem Tode des Schenkers erlischt, wenn der Träger der Sozialhilfe diesen Anspruch vorher auf sich übergeleitet hat (BGHZ 96, 380 ff), liegt auch der Gedanke zugrunde, daß andernfalls die öffentliche Hand Aufwendungen endgültig tragen müßte, die sie nicht hätte erbringen müssen, wenn der Schuldner des Hilfeempfängers seiner Verpflichtung rechtzeitig nachgekommen wäre.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Celle, 07.09.1992 - 20 W 7/92
    (Im übrigen: Wenn die Entscheidung des Rechtsstreits davon abhinge, welcher der unterschiedlichen Auffassungen höchster Bundesgerichte man folgte, wäre es kaum angemessen, diese Rechtsfrage im Rahmen eines Prozeßkostenhilfeverfahrens unter dem Aspekt der Erfolgsaussicht einer Klage zu entscheiden, BVerfGE 81, 347 [BVerfG 13.03.1990 - 2 BvR 94/88].).
  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 143/85

    Bemessung des Pflichtteils an einem landwirtschaftlichen Betrieb

    Auszug aus OLG Celle, 07.09.1992 - 20 W 7/92
    Eine entsprechende Anwendung kommt deshalb vor allem für solche Fälle in Betracht, in denen der Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls Berechnungsgrundlage ist, z. B. für die Feststellung der Höhe des Pflichtteilsanspruches (BGHZ 98, 382) oder die Berechnung eines Quotenvermächtnisses (…MüKo/Siegmann, a.a.O., Rdnr. 8).
  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84

    Rückforderung der Schenkung wegen Notbedarfs

    Auszug aus OLG Celle, 07.09.1992 - 20 W 7/92
    Auch der Bundesgerichtshof hat unmißverständlich ausgesprochen, daß der Sozialhilfeträger mit der für die ordentlichen Gerichte bindenden Überleitung des Anspruches "in die etwaigen Rechte des Hilfeempfängers eingetreten ist, so, wie sie im Zeitpunkt der Überleitung bestanden haben (BGHZ 94, 141, 142; 96, 380, 381).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 63.88

    Überleitung auf den Sozialhilfeträger - Tod des Berechtigten - Hilfeempfänger - …

    Auszug aus OLG Celle, 07.09.1992 - 20 W 7/92
    Rn. 10 Das Bundesverwaltungsgericht, dessen Urteil vom 10. Mai 1990 in NJW 1990, 3288 [BVerwG 10.05.1990 - 5 C 63.88] veröffentlicht ist, hat vielmehr eindeutig klargestellt, daß es nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte sei, das Bestehen oder Nichtbestehen übergeleiteter bürgerlich-rechtlicher Ansprüche zu prüfen; diese Frage sei allein dem zivilgerichtlichen Verfahren vorbehalten.
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