Rechtsprechung
| OLG Dresden, 24.05.2000 - 20 WF 313/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 115 III
- RA Kotz
Schonvermögen für die Altersversorgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 3
Wirtschaftliche Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe - Nichtberücksichtigung zweckgebundenen Vermögens - Lebensversicherung der armen Partei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schonvermögen; Prozesskostenhilfe; PKH; Altersvorsorge; Zweckgebunden
Verfahrensgang
- AG Zittau, 11.04.2000 - 2 F 282/98
- OLG Dresden, 24.05.2000 - 20 WF 313/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 632 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 30.09.2002 - 4 WF 76/02
PKH, wirtschaftliche Verhältnisse
Dazu ist aber im Einzelnen darzulegen, wie sich die bisher erworbene Altersvorsorge darstellt und warum diese unzureichend ist (OLG Dresden, FamRZ 2001, 632; Baumbach - Hartmann, 60. Auflage, § 115, Randnummer 51, Stichwort 'Alterssicherung'. - VGH Bayern, 28.12.2015 - 15 C 15.2378
Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe
Vielmehr muss ein Beteiligter, der behauptet, sein Vermögen sei als Alterssicherung vorgesehen, darlegen, welche Alterssicherung er bisher erworben hat und warum diese nicht ausreicht (vgl. OLG Frankfurt, B. v. 30.9.2002 - 4 WF 76/02 - MDR 2003, 535; OLG Dresden, B. v. 24.5.2000 - 20 WF 313/00 - juris Rn. 3;… Geimer in Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 115 Rn. 60).
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