Rechtsprechung
| OLG Dresden, 16.03.1998 - 20 WF 474/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361 § 1577
Unterhaltsrechtliche Wirkung von Privatentnahmen eines selbständig Tätigen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Privatentnahmen als Einkommen im unterhaltsrechtlichen Sinn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aue, 08.10.1997 - 3 F 220/97
- OLG Dresden, 16.03.1998 - 20 WF 474/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 850
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes
Auszug aus OLG Dresden, 16.03.1998 - 20 WF 474/97
Grundsätzlich ist die steuerliche Behandlung der Abschreibung nicht ohne weiteres auf die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens zu übertragen, da dem steuerlich pauschal berücksichtigten Verschleiß von Gegenständen des Anlagevermögens of t keine tatsächliche Wertminderung in Höhe des steuerlich anerkennungsfähigen Betrages gegenübersteht (vgl. BGH, FamRZ 1985, 158 ). - BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 681/80
Maßgeblichkeit von in der Vergangenheit lediglich im Rahmen von Lohnpfändungen …
Auszug aus OLG Dresden, 16.03.1998 - 20 WF 474/97
Übersteigen die Privatentnahmen den erzielten Gewinn, begegnet es keinen Bedenken, die Privatentnahmen zumindest bei der Berechnung des rückständigen Unterhalts als Einkünfte zugrundezulegen, da diese Beträge tatsächlich zur Verfügung gestanden haben (vgl. BGH, FamRZ 1982, 678 ).
- OLG Frankfurt, 02.04.2026 - 5 UF 88/25
Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 1605 Abs. 1 BGB
Soweit stattdessen zur Bestimmung des Einkommens auf die getätigten Entnahmen rekurriert wird (vgl. Schürmann FamRZ 2002, 1149; Kuckenburg FuR 2006, 293), folgt dem der Senat nicht (OLG Dresden, Beschluss vom 16. März 1998 - 20 WF 474/97, BeckRS 1998, 12846;… siehe auch Koch UnterhaltsR-HdB/Margraf § 1 Rn. 144). - VerfGH Thüringen, 30.09.2013 - VerfGH 12/12
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde
Auf diese können sich Privatentnahmen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG nur auswirken, soweit sie dem Antragsteller neben dem Gewinn tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 9. September 1997 - 10 WF 87/97, juris Rn. 4 ff.; ferner OLG Dresden, Beschluss vom 16. März 1998 - 20 WF 474/97, juris Rn. 14 [Ermittlung des unterhaltsrechtlichen Einkommens]).
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