Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.09.2003 - 20 ZB 03.816 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VG Ansbach, 29.06.2015 - AN 9 K 14.01015
Verpflichtungsklage; Baugenehmigung zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes; …
Folge dieser erweiterten Feststellungswirkung sei, dass die Baugenehmigung nach Erteilung der Teilbaugenehmigung grundsätzlich nicht mehr versagt werden könne (BayVGH, B.v. 3.9.2003 - 20 ZB 03.816 - juris).Rn. 41 Die Genehmigung für einen Teil eines Vorhabens setzt zwangsläufig voraus, dass das gesamte Vorhaben zumindest in den Grundzügen mitbeurteilt und geprüft wird, weshalb die Teilbaugenehmigung auch die grundsätzliche Feststellung der Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens enthält (…vgl. BayVGH, B.v. 16.8.2001 - 2 ZS 01.1874 - juris Rn. 2 mwN; B.v. 3.9.2003 - 20 ZB 03.816 - juris).
Dies hat andererseits zur Folge, dass nach ihrer Erteilung die Baugenehmigung grundsätzlich nicht mehr versagt werden kann (BayVGH, B.v. 3.9.2003 - 20 ZB 03.816 - juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 LB 8/16
Baugenehmigung: Nachtragsbaugenehmigung für einen Anbau einer Balkonanlage
Beginnt der Bauherr mit der Ausführung eines solchen "aliuds", dann hat dies zur Folge, dass die Baugenehmigung nach Ablauf von drei Jahren erlischt, da von ihr kein Gebrauch gemacht worden ist (…Decker in: Simon/Busse, BayBO, Stand: Dezember 2019, Art. 69 Rn. 45 mit Verweis auf Bay. VGH, Beschluss vom 3. September 2003 - 20 ZB 03.816 -, Rn. 5, juris). - VG Regensburg, 07.10.2024 - RO 7 S 24.1892
Einschränkung des Gebietserhaltungsanspruchs, Bestimmtheitsgebot, Abgrenzung …
Beginnt der Bauherr mit der Ausführung eines solchen "aliuds", dann hat dies zur Folge, dass die Baugenehmigung nach Ablauf von vier Jahren erlischt, da von ihr kein Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BayVGH, B. v. 3.9.2003 - 20 ZB 03.816, BeckRS 2003, 31347;… Busse/Kraus/Decker, 153. EL Januar 2024, BayBO Art. 69 Rn. 45, beck-online).
- VG Regensburg, 07.10.2024 - 7 S 24.1892
Abwehranspruch nur bei "Umkippen" des Gebietscharakters!
Beginnt der Bauherr mit der Ausführung eines solchen " aliuds ", dann hat dies zur Folge, dass die Baugenehmigung nach Ablauf von vier Jahren erlischt, da von ihr kein Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BayVGH, B. v. 3.9.2003 - 20 ZB 03.816, BeckRS 2003, 31347;… Busse/Kraus/Decker, 153. EL Januar 2024, BayBO Art. 69 Rn. 45, beck-online). - VG Augsburg, 08.11.2011 - Au 5 S 11.1040
Werbeanlage; planabweichende Errichtung; formelle Illegalität
Dabei kommt es zunächst nicht darauf an, ob sich das planabweichend ausgeführte Vorhaben im Gegensatz zu dem genehmigten als nicht (mehr) genehmigungsfähig darstellt, wenngleich die fehlende Genehmigungsfähigkeit im Einzelfall ein Indiz für die Notwendigkeit einer neuen baurechtlichen Beurteilung bilden kann (vgl. BayVGH vom 26.7.1991 Az. 20 CS 89.1224; BayVGH vom 3.9.2003 Az. 20 ZB 03.816). - VG Augsburg, 08.11.2011 - Au 5 S 11.1038
Werbeanlage; planabweichende Errichtung; formelle Illegalität
Dabei kommt es zunächst nicht darauf an, ob sich das planabweichend ausgeführte Vorhaben im Gegensatz zu dem Genehmigten als nicht (mehr) genehmigungsfähig darstellt, wenngleich die fehlende Genehmigungsfähigkeit im Einzelfall ein Indiz für die Notwendigkeit einer neuen baurechtlichen Beurteilung bilden kann (vgl. BayVGH vom 26.7.1991 Az. 20 CS 89.1224; BayVGH vom 3.9.2003 Az. 20 ZB 03.816).
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