Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.06.2008 - 20 ZB 08.1278   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,74729
VGH Bayern, 24.06.2008 - 20 ZB 08.1278 (https://dejure.org/2008,74729)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.06.2008 - 20 ZB 08.1278 (https://dejure.org/2008,74729)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 20 ZB 08.1278 (https://dejure.org/2008,74729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,74729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Registrierung eines Herstellers nach dem ElektroG; Verpflichtungsbegehren auf Registrierung; unklare Registrierungsanträge; weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils noch grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache noch Verfahrensmangel dargelegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 28.04.2008 - 20 CS 08.853

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren; unzureichende Darlegung der Beschwerdegründe; …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2008 - 20 ZB 08.1278
    Während sie sich bis zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht und dessen Entscheidungsfindung am 13. März 2008 auf ihren schriftsätzlich gestellten Antrag vom 28. Januar 2008 bezog, nach dem bestimmte Gerätearten ohne Angabe einer oder mehrerer Marken aufgeführt worden waren (ursprünglich war nur die Marke Pollin erwähnt), stellte sie unter dem 9. und 14. April 2008 ("Ergänzungsregistrierung") weitere Anträge unter Angabe derselben Gerätearten und der Marken "Pollin, Zhongdi, MASTECH, PremiumBlue" jeweils für alle benannten Gerätearten, wie aus dem Vortrag der Beklagten und Antragsgegnerin im erstinstanziellen einstweiligen Rechtsschutz- und Beschwerdeverfahren Az. 20 CS 08.853 hervorgeht (vgl. dort Beschwerdeerwiderung vom 23.4.2008 sowie Anlagen Bg 1 und Bg 2).

    Die Klägerin erwähnt jedoch nicht, dass diese Vereinbarung durch den Treuhandvertrag (Bürgschaft zugunsten des Treuhänders durch die Raiffeisenbank Riedenburg-Lobsing e.G.) vom 1./8. April 2008 ausdrücklich ersetzt worden ist (vgl. § 8.6 dieses Treuhandvertrages), wie die Beklagte im Beschwerdeverfahren 20 CS 08.853 durch Vorlage von Kopien des Vertrages mitgeteilt hatte.

    Aber auch diese "Garantie" ist von der Beklagten mit E-mail vom 16. April 2008 beanstandet und um die Vorlage ergänzender Unterlagen wie Nachtrag zur Bankbürgschaft vom 7. April 2008 und Nachweis des Eintritts der aufschiebenden Bedingung nach § 8.6 des Vertrages gebeten worden (vgl. Bl. 82 f. der VGH-Akte 20 CS 08.853).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2008 - 20 ZB 08.1278
    Ernstliche Zweifel an einer Gerichtsentscheidung bestehen auch dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 DVBl 2000, 1458).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2008 - 20 ZB 08.1278
    Ernstliche Zweifel an einer Gerichtsentscheidung bestehen auch dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 DVBl 2000, 1458).
  • VGH Bayern, 06.02.2008 - 20 ZB 07.3082

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; keine …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2008 - 20 ZB 08.1278
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind ernstliche Zweifel am Ergebnis der Entscheidung zu fordern (vgl. zuletzt BayVGH vom 4.6.2008 Az. 20 ZB 08.1127; vom 6.2.2008 Az. 20 ZB 07.3082;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., RdNr. 7 a zu § 124;… Eyermann, VwGO, 12. Aufl., RdNrn. 54 ff. zu § 124).
  • VGH Bayern, 02.04.2009 - 20 ZB 08.3013

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Hersteller von batteriebetriebenen Luxusuhren; …

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind ernstliche Zweifel am Ergebnis der Entscheidung zu fordern (vgl. zuletzt BayVGH vom 13.1.2009 Az. 20 ZB 08.3229; vom 24.6.2008 Az. 20 ZB 08.1278; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.11.2008 - 20 C 08.2941

    Streitwertbeschwerde; Registrierung nach dem Elektrogesetz

    Der Senat hält in Verfahren wegen Registrierung einer oder mehrerer Marken/Gerätearten nach dem Elektrogesetz in Anlehnung an die Nummer 2.4.2 des Streitwertkatalogs in der Fassung vom 7./8. Juli 2004 (…Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., Anh § 164 RdNr. 14 = NVwZ 2004, 1327) grundsätzlich einen Streitwert von 20.000,00 EUR für sachgerecht (vgl. BayVGH vom 22.3.2007 Az. 23 BV 06.3012; vom 24.6.2008 Az. 20 ZB 08.1278).
  • VGH Bayern, 01.07.2008 - 20 ZB 08.1059

    Weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils noch besondere …

    Zu dieser Einschätzung eines grundsätzlich angezeigten Verpflichtungsbegehrens auf Registrierung neigt auch der erkennende Senat (vgl. BayVGH vom 24.6.2008 Az. 20 ZB 08.1278).
  • VGH Bayern, 03.08.2009 - 20 C 09.1770

    Streitwertbeschwerde; Registrierung nach dem ElektroG; Gründe für Ablehnung einer …

    = NVwZ 2004, 1327) grundsätzlich einen Streitwert von 20.000,00 EUR für sachgerecht (vgl. BayVGH vom 22.3.2007 Az. 23 BV 06.3012; vom 24.6.2008 Az. 20 ZB 08.1278).
  • VGH Bayern, 29.09.2008 - 20 C 08.2488

    Registrierung nach dem Elektrogesetz; Streitwertbeschwerde

    Denn es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Begehren, wobei darüber hinaus der Senat in seiner Rechtsprechung für die Anfechtung von Bescheiden, die eine Registrierung oder Registrierungspflicht betreffen, im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung der Sache gemäß § 52 Abs. 1 GKG pro Vorgang 20.000,00 EUR ansetzt (vgl. B.v. 19.8.2008 Az. 20 ZB 08.1647; B.v. 24.6.2008 Az. 20 ZB 08.1278).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht