Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.10.2008 - 20 ZB 08.2189 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rückführung von Abfällen; kein Rechtsschutzbedürfnis nach Hauptsacheerledigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 15.09.2008 - 20 ZB 08.1701
Vorauszahlung auf Herstellung zur Wasserversorgung
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2008 - 20 ZB 08.2189
Ihm steht daher insoweit kein Rechtsschutzbedürfnis für ein Rechtsmittel zur Seite, mit dem dem vom Verwaltungsgericht aufgehobenen Bescheid wieder Bestand verschafft werden könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 15.8.2008 Az. 20 ZB 08.1701).
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 1 L 59/08
Einseitige Erledigungserklärung einer beklagten Behörde bezogen auf das von ihr …
Das Verfahren auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 1. April 2008 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 3. April 2008 hat sich in der Hauptsache erledigt, weil nach Anhängigkeit des Zulassungsantrages am 29. April 2008 und dessen Begründung am 4. Juni 2008 ein außerprozessuales Ereignis dem Antragsbegehren die Grundlage entzogen hat und der Antrag auf Zulassung der Berufung daher für den Beklagten gegenstandslos geworden ist (vgl. zum Wegfall des Rechtsschutzinteresses für die Zulassung der Berufung: BayVGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - Az.: 20 ZB 08.2189, zitiert nach juris; OVG LSA, Beschluss vom 10. Juli 2007 - Az.: 4 L 121/07 -, veröffentlicht bei juris).
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