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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.01.2012 - 20 ZB 11.2816   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24471
VGH Bayern, 10.01.2012 - 20 ZB 11.2816 (https://dejure.org/2012,24471)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.2012 - 20 ZB 11.2816 (https://dejure.org/2012,24471)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 20 ZB 11.2816 (https://dejure.org/2012,24471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Herstellungsbeitrag für öffentliche Wasserversorgungseinrichtung;Anschlussbedarf einer Halle nach objektiven Gesichtspunktentypisierend zu entscheidenBaugenehmigung und BetriebsbeschreibungÜberwiegender Aufenthalt einer oder mehrerer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 14.06.2010 - 20 CS 10.1167

    Verbesserungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2012 - 20 ZB 11.2816
    Rn. 5 Zum einen hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 14.6.2010 Az. 20 CS 10.1167; vom 18.8.2005 Az. 23 ZB 05.1054; vom 11.11.2002 Az. 23 ZB 02.1417; vom 11.9.2001 GK 2002 Nr. 25) klar und nachvollziehbar ausgeführt, selbst wenn es sich bei der zu einem Herstellungsbeitrag veranlagten Halle um einen selbständigen Gebäudeteil handle, löse dieser nach der Art seiner Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgungsanlage aus.

    Abgesehen davon wurden konkrete Tatsachen (vgl. BayVGH vom 14.6.2010 a.a.O.) damit nicht vorgetragen, in denen sich diese Behauptungen widerspiegelten.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2012 - 20 ZB 11.2816
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642; vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 DVBl 2000, 1458).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2012 - 20 ZB 11.2816
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642; vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 DVBl 2000, 1458).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2012 - 20 ZB 11.2816
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642; vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 DVBl 2000, 1458).
  • VGH Bayern, 09.08.2010 - 20 ZB 10.1341

    Antrag auf Zulassung der Berufung; sämtliche Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2012 - 20 ZB 11.2816
    Des weiteren sind nach der Rechtsprechung des Senats ernstliche Zweifel am Ergebnis der Entscheidung zu fordern (vgl. BayVGH vom 9.8.2010 Az. 20 ZB 10.1341 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417
    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2012 - 20 ZB 11.2816
    Rn. 5 Zum einen hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 14.6.2010 Az. 20 CS 10.1167; vom 18.8.2005 Az. 23 ZB 05.1054; vom 11.11.2002 Az. 23 ZB 02.1417; vom 11.9.2001 GK 2002 Nr. 25) klar und nachvollziehbar ausgeführt, selbst wenn es sich bei der zu einem Herstellungsbeitrag veranlagten Halle um einen selbständigen Gebäudeteil handle, löse dieser nach der Art seiner Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgungsanlage aus.
  • VG Ansbach, 03.12.2019 - AN 1 K 19.00030

    Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungseinrichtung

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es nicht auf eine gegenwärtige tatsächliche, möglicherweise gerade eingeschränkte Nutzung an, vielmehr ist aufgrund objektivierender Betrachtungsweise nach der bestimmungsgemäßen, baurechtlich genehmigten Nutzung eines Gebäudes oder selbstständigen Gebäudeteils zu fragen (BayVGH, B.v. 10.1.2012 - 20 ZB 11.2816 - juris; VG München, U.v. 6.10.2011 - M 10 K 10.5954 - juris Rn 34; Thimet, Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern, Teil IV Art. 5 Frage 12, Erl. 3.1.2).

    Denn selbst wenn die Löschwasserversorgung vollständig durch das Löschwasserbecken der Klägerin gedeckt werden würde, ergäbe sich ein Wasseranschlussbedarf, da es nicht von Bedeutung ist, ob der Wasserbedarf durch die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung gedeckt wird, oder aber z.B. durch einen eigenen Brunnen der Klägerin (BayVGH, B.v. 10.1.2012 - 20 ZB 11.2816 - juris Rn. 7 f.).

  • VG Würzburg, 24.04.2015 - W 2 S 15.231

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

    Die Frage ist nach objektiven Gesichtspunkten typisierend zu entscheiden (BayVGH, B.v. 10.1.2012 - 20 ZB 11.2816 - juris; BayVGH, U.v. 7.9.2004 - 23 B 04.949 - juris).

    Rn. 34 Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Januar 2012 - 20 ZB 11.2816 - (juris), auf die die Antragstellerin hinweist.

  • VGH Bayern, 23.02.2024 - 20 B 20.2769

    Bescheid zur Duldung der Zwangsvollstreckung wegen Herstellungsbeiträgen für die …

    Für diese Fläche ist zwar nach der maßgeblichen Baugenehmigung eine Nutzung als "Lagerfläche" genehmigt, was grundsätzlich einen Anschlussbedarf auslösen kann, sofern der jeweilige Lagerbetrieb einen ständigen oder zumindest überwiegenden Aufenthalt von Personen erfordert (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2012 - 20 ZB 11.2816 - juris Rn. 5;… B.v. 14.6.2010 - 20 CS 10.1167 - juris Rn. 5;… B.v. 11.9.2001 - 23 ZB 01.401 - juris Rn. 4 f.).
  • VGH Bayern, 06.12.2024 - 20 B 21.1761

    Persönlichen Beitragsschuldners bei identitätswahrender Umwandlung einer …

    Soweit sie im Übrigen vorträgt, bei der Lagerhalle handele es sich um einen funktional selbständigen Gebäudeteil ohne Anschlussbedarf, so lässt sie außer Acht, dass gewerbliche Lagerhallen nach ständiger Senatsrechtsprechung jedenfalls grundsätzlich einen Anschlussbedarf an die Wasserversorgung auslösen, sofern der jeweilige Lagerbetrieb einen ständigen oder zumindest überwiegenden Aufenthalt von Personen erfordert (…vgl. BayVGH, U.v. 23.2.2024 - 20 B 20.2769 - juris Rn. 58; B.v. 10.1.2012 - 20 ZB 11.2816 - juris Rn. 5;… B.v. 14.6.2010 - 20 CS 10.1167 - juris Rn. 5;… B.v. 11.9.2001 - 23 ZB 01.401 - juris Rn. 4 f.).
  • VG Ansbach, 18.10.2016 - AN 1 K 15.01391

    Heranziehung zu Beitrag zur Verbesserung der Wasserversorgungsanlage

    Insoweit dürfte sich aber zum einen aus der Anlage zum Baugenehmigungsbescheid des Landratsamts ... vom 20. September 1996, in der die Zahl der in der Lagerhalle Beschäftigten auf 8 bis 10 männliche Personen und die Art der gewerblichen Tätigkeit auf die "Auslagerung, Sortierung und Demontage von Kunststoffteilen" festgelegt wurde, ergeben, dass die Halle zum längeren Aufenthalt von Personen dient und bei typisierender Betrachtungsweise nach objektiven Gesichtspunkten einen Anschlussbedarf und damit eine Beitragspflicht auslöst, auch wenn die Halle keinen tatsächlichen Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung des Beklagten besitzt (vgl. BayVGH, U. v. 4.8.2010, 20 B 09.2830; B. v. 10.1.2012, 20 ZB 11.2816).
  • VG Bayreuth, 20.07.2016 - B 4 K 15.213

    Verwaltungsgerichte, Geschossfläche, Selbstständiger Gebäudeteil, …

    Es kommt nicht auf eine gegenwärtig tatsächlich möglicherweise gerade einschränkende Nutzung an, vielmehr ist aufgrund objektivierender Betrachtungsweise nach der bestimmungsgemäßen, baurechtlich genehmigten Nutzung eines Gebäudes oder selbstständigen Gebäudeteils zu fragen (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH…, Beschluss vom 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417, juris Rn. 4 und Beschluss vom 10.01.2012 - 20 ZB 11.2816, juris Rn. 5).
  • VG Bayreuth, 20.07.2016 - B 4 K 15.214

    Nachträglicher Herstellungsbeitrag für öffentliche Entwässerungseinrichtung

    Es kommt nicht auf eine gegenwärtig tatsächlich möglicherweise gerade einschränkende Nutzung an, vielmehr ist aufgrund objektivierender Betrachtungsweise nach der bestimmungsgemäßen, baurechtlich genehmigten Nutzung eines Gebäudes oder selbstständigen Gebäudeteils zu fragen (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH…, Beschluss vom 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417, juris Rn. 4 und Beschluss vom 10.01.2012 - 20 ZB 11.2816, juris Rn. 5).
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