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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.1838   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4363
VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.1838 (https://dejure.org/2014,4363)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.2014 - 20 ZB 13.1838 (https://dejure.org/2014,4363)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 2014 - 20 ZB 13.1838 (https://dejure.org/2014,4363)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 26.09.2013 - 20 BV 13.428

    Allgemeines Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.1838
    Darunter fallen nicht Personengesellschaften wie etwa BGB-Gesellschaften ("Arbeitsgemeinschaft") oder Kommanditgesellschaften, weil sie keine juristischen Personen sind (vgl. BayVGH U.v. 26.9.2013 Az. 20 BV 13.428 = BayVBl 2014, 117).

    Die Klägerin hätte nach der Rechtsprechung des Senats ihr Rechtschutzziel, eine gewerbliche Sammlung durchzuführen, mit ihrer Anfechtungsklage gegen den Untersagungsbescheid nicht erreichen können; weil ihr aber auch Verwaltungskosten auferlegt wurden, ist sie anderweitig beeinträchtigt und in ihren Rechten verletzt worden (vgl. BayVGH v. 26.9.2013 a.a.O. Rn. 24 am Ende), so dass der Bescheid zu Recht aufgehoben worden ist (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.1838
    Rn. 4 Der Umstand, dass die Beklagte mit Schriftsatz vom 30. Januar 2014 ihre Kostengrundentscheidung in Nr. 2 ihrer Untersagungsverfügung zurückgenommen und damit nach Ablauf der Zulassungsantragsbegründungsfrist am 30. September 2013 aufgehoben hat, kann im Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. BVerwG B.v. 15.12.2003 NVwZ 2004, 744; B.v. 11.11.2002 NVwZ 2003, 490).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.1838
    Rn. 4 Der Umstand, dass die Beklagte mit Schriftsatz vom 30. Januar 2014 ihre Kostengrundentscheidung in Nr. 2 ihrer Untersagungsverfügung zurückgenommen und damit nach Ablauf der Zulassungsantragsbegründungsfrist am 30. September 2013 aufgehoben hat, kann im Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. BVerwG B.v. 15.12.2003 NVwZ 2004, 744; B.v. 11.11.2002 NVwZ 2003, 490).
  • VGH Bayern, 09.08.2010 - 20 ZB 10.1342

    Antrag auf Zulassung der Berufung; sämtliche Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.1838
    Ernstliche Zweifel sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BayVGH v. 9.8.2010 Az. 20 ZB 10.1342 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.07.2013 - 20 ZB 13.894

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Anzeigeverfahren für Sammlungen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.1838
    Rn. 5 Darüber, ob eine Bestätigung im Rahmen einer Bestandsmeldung gemäß § 72 Abs. 2 Satz 1 KrWG erteilt und damit eine kostenpflichtige Amtshandlung vorgenommen wurde, welche eine Kostenentscheidung rechtfertigte (vgl. BayVGH, B.v. 8.7.2014 Az. 20 ZB 13.894), war hier nicht zu befinden.
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2015 - 7 ME 15/15

    Personengesellschaft; Sammlung; Sammlungsverbot; Strohmann; Träger

    Rn. 5 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird - soweit ersichtlich - bislang übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass Personengesellschaften nicht als Sammler von Abfällen im Sinne vom § 3 Abs. 10 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) tätig sein können (vgl. Bayerischer VGH, Urteile vom 26.09.2013 - 20 BV 13.428 und 20 BV 13.516 -, juris; Beschluss vom 11.03.2014 - 20 ZB 13.1838 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.10.2013 - 10 S 1201/13 -, GewArch 2014, 29, und vom 10.10.2013 - 10 S 1202/13 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.12.2013 - 20 B 319/13 -, juris).
  • VGH Bayern, 01.07.2014 - 20 ZB 14.590

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ergebnis der erstinstanzlichen Entscheidung …

    Weil ihr aber auch Verwaltungskosten auferlegt wurden, ist sie anderweitig beeinträchtigt und in ihren Rechten verletzt worden (…vgl. BayVGH v. 26.9.2013 a.a.O. Rn 24 a.E.), so dass der Bescheid zu Recht aufgehoben worden ist (s.a. BayVGH, B.v. 11.3.2014 Az. 20 ZB 13.1838 Rn 3).
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