Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.08.2014 - 20 ZB 14.576 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Berufungszulassung (abgelehnt); Niederschlagswassergebühr; keine Privilegierung landwirtschaftlicher Grundstücke
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 05.02.2014 - B 4 K 12.756
- VGH Bayern, 04.08.2014 - 20 ZB 14.576
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 05.07.2011 - 20 ZB 11.1146
Antrag auf Zulassung der Berufung; Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2014 - 20 ZB 14.576
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 20 ZB 11.1146 - juris). - VGH Bayern, 08.09.2005 - 23 B 04.2671
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2014 - 20 ZB 14.576
Gegen einen Beitragsmaßstab der befestigten Grundstücksfläche bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. BayVGH, U.v. 8.9.2005 - 23 B 04.2671 - juris).
- BVerwG, 28.07.2015 - 9 B 17.15
Gebühr; Abwassergebühr; Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr; …
In diesem Zusammenhang hat sich das Oberverwaltungsgericht aber nicht mit möglichen Typisierungen bei der Ausgestaltung einer durchgehend flächenbezogenen Niederschlagswassergebühr auseinandergesetzt (vgl. etwa VGH München…, Urteil vom 29. April 1999 - 23 B 97.16 28 - juris Rn. 38 und Beschluss vom 4. August 2014 - 20 ZB 14.576 - ZfW 2015, 20 = juris Rn. 4 m.w.N. zum Maßstab eines "Gebietsabflussbeiwertes" im Sinne eines Mittelwertes für den statistisch zu erwartenden Anteil der bebauten und befestigten Flächen an der Gesamtgrundstücksfläche) und dazu keine tatsächlichen Feststellungen getroffen. - VG Würzburg, 28.11.2018 - W 2 K 17.1452
Pauschale Festlegung des Gebührenmaßstabs "befestigte Grundstücksfläche" in Höhe …
Rn. 29 Dabei wird bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr sowohl ein Wirklichkeitsmaßstab (Ermittlung der tatsächlich versiegelten Fläche für jedes einzelne Grundstück) als auch eine erhebliche Bandbreite von Wahrscheinlichkeitsmaßstäben (angeschlossene versiegelte Fläche wird geschätzt) von der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. BayVGH, U.v. 29.4.1999 - 23 B 97.1628; BayVGH, B.v. 4.8.2014 - 20 ZB 14.576 - juris Rn. 4), denn nur ein flächenbezogener Gebührenmaßstab ist in der Praxis praktikabel.Da sich die "Abflussbeiwerte" nach dem Maß der baulichen Nutzung und insbesondere nach der Grundflächenzahl orientieren, kann so die Größe der bebauten und befestigten Fläche der Grundstücke gebührenrechtlich hinreichend genau ermittelt werden (BayVGH, B.v. 4.8.2014 - 20 ZB 14.576 - juris Rn. 4).
- VG Würzburg, 28.11.2018 - W 2 K 17.1451
Festsetzung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
Dabei wird bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr sowohl ein Wirklichkeitsmaßstab (Ermittlung der tatsächlich versiegelten Fläche für jedes einzelne Grundstück) als auch eine erhebliche Bandbreite von Wahrscheinlichkeitsmaßstäben (angeschlossene versiegelte Fläche wird geschätzt) von der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. BayVGH, U.v. 29.4.1999 - 23 B 97.1628; BayVGH, B.v. 4.8.2014 - 20 ZB 14.576 - juris Rn. 4), denn nur ein flächenbezogener Gebührenmaßstab ist in der Praxis praktikabel.Da sich die "Abflussbeiwerte" nach dem Maß der baulichen Nutzung und insbesondere nach der Grundflächenzahl orientieren, kann so die Größe der bebauten und befestigten Fläche der Grundstücke gebührenrechtlich hinreichend genau ermittelt werden (BayVGH, B.v. 4.8.2014 - 20 ZB 14.576 - juris Rn. 4).
- VG Bremen, 30.06.2023 - 2 K 481/16
Niederschlagswassergebühren, "Freiburger Modell", Urteil vom 30.06.2023 - …
In diesem Zusammenhang hat sich das Oberverwaltungsgericht aber nicht mit möglichen Typisierungen bei der Ausgestaltung einer durchgehend flächenbezogenen Niederschlagswassergebühr auseinandergesetzt (vgl. etwa VGH München…, Urteil vom 29. April 1999 - 23 B 97.1628 - juris Rn. 38 und Beschluss vom 4. August 2014 - 20 ZB 14.576 - ZfW 2015, 20 = juris Rn. 4 m.w.N. zum Maßstab eines "Gebietsabflussbeiwertes" im Sinne eines Mittelwertes für den statistisch zu erwartenden Anteil der bebauten und befestigten Flächen an der Gesamtgrundstücksfläche) und dazu keine tatsächlichen Feststellungen getroffen.
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