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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.08.2015 - 20 ZB 15.1082   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25246
VGH Bayern, 04.08.2015 - 20 ZB 15.1082 (https://dejure.org/2015,25246)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.08.2015 - 20 ZB 15.1082 (https://dejure.org/2015,25246)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. August 2015 - 20 ZB 15.1082 (https://dejure.org/2015,25246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Herstellungsbeitrag Entwässerung;Technische Fertigstellung einer Verbesserungsmaßnahme macht gültige Beitragssatzung nicht nichtig;Keine beliebige Rückwirkung einer Beitragssatzung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 23 ZB 06.3286
    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2015 - 20 ZB 15.1082
    Hierfür gibt es keine tragfähige Erwägung und erst recht keine Notwendigkeit, und insbesondere hat der Senat mit den von der Beklagten angeführten Beschlüssen vom 9. Dezember 2003 23 CS 03.2903, GK 2004 Rn. 118 und vom 26. Februar 2007 23 ZB 06.3286 - juris keine derartige Aussage getroffen.
  • VGH Bayern, 29.01.2018 - 20 CS 17.1824

    Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung

    Deshalb muss im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verbesserungsbeitragssatzung eine Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeitragssätzen für Neuanschließer vorliegen; anderenfalls liegt weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vor (st.Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - juris Rn. 34;… B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 23).
  • VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.213

    Zur Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine kommunale …

    Dass die Satzungen nicht bereits zum Zeitpunkt der Beendigung der Verbesserungsmaßnahmen vorliegen müssen, sondern - wie sich unmittelbar aus Art. 5 Abs. 8 KAG ergibt - erst nach Fertigstellung der Maßnahmen erlassen werden und in Kraft treten können, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zwei Entscheidungen ausdrücklich klargestellt (BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… B.v. 20.9.2017 - 20 ZB 17.942 - juris Rn. 4).

    Deshalb muss im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verbesserungsbeitragssatzung eine Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeitragssätzen für Neuanschließer vorliegen; anderenfalls liegt weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vor (…BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 20 CS 17.1824 - juris Rn. 19; B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - juris Rn. 34;… B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 23).

  • VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.214

    Rechtmäßige Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine öffentliche …

    Dass die Satzungen nicht bereits zum Zeitpunkt der Beendigung der Verbesserungsmaßnahmen vorliegen müssen, sondern - wie sich unmittelbar aus Art. 5 Abs. 8 KAG ergibt - erst nach Fertigstellung der Maßnahmen erlassen werden und in Kraft treten können, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zwei Entscheidungen ausdrücklich klargestellt (BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… B.v. 20.9.2017 - 20 ZB 17.942 - juris Rn. 4).

    Deshalb muss im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verbesserungsbeitragssatzung eine Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeitragssätzen für Neuanschließer vorliegen; anderenfalls liegt weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vor (…BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 20 CS 17.1824 - juris Rn. 19; B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - juris Rn. 34;… B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 31.03.2022 - 20 B 18.422

    Keine Heranziehung zu Verbesserungsbeiträgen bei unwirksamer …

    Deshalb muss im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verbesserungsbeitragssatzung eine Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeitragssätzen für Neuanschließer vorliegen; anderenfalls liegt weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vor (stRspr., vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - juris Rn. 34;… B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 23, B.v. 29.1.2018 - 20 CS 17.1824 - BeckRS 2018, 3078 Rn. 19).
  • VG Ansbach, 25.07.2017 - AN 1 K 15.01781

    Erhebung eines Verbesserungsbeitrags

    Rn. 49 Hieran knüpft zum einen der Beginn der Frist für die Festsetzungsverjährung an, zum anderen muss zum Zeitpunkt des Entstehens eines Verbesserungsbeitrags mit Benutzbarkeit der verbesserten Einrichtung nach Beendigung der Verbesserungsmaßnahme nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der Einrichtungsträger nicht nur über eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung, sondern gleichzeitig auch über eine Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten, entsprechend erhöhten Beitragssätzen für Neuanschließer verfügen, weil anderenfalls weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833; großzügiger: BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082, juris Rn. 3).
  • VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 22.133

    Verbesserungsbeitrag, Entwässerung, Globalkalkulation, unterschiedlicher …

    Deshalb muss im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verbesserungsbeitragssatzung eine Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeitragssätzen für Neuanschließer vorliegen; anderenfalls liegt weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vor (…BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 20 CS 17.1824 - juris Rn. 19; B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - juris Rn. 34;… B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 23).
  • VG Ansbach, 03.05.2018 - AN 1 S 17.01208

    Beitragsnacherhebung nach erstmaliger Schaffung gültigen Beitragsrechts

    Hieran knüpft zum einen der Beginn der Frist für die Festsetzungsverjährung an, zum anderen muss zum Zeitpunkt des Entstehens eines Verbesserungsbeitrags mit Benutzbarkeit der verbesserten Einrichtung nach Beendigung der Verbesserungsmaßnahme nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der Einrichtungsträger nicht nur über eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung, sondern gleichzeitig auch über eine Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten, entsprechend erhöhten Beitragssätzen für Neuanschließer verfügen, weil anderenfalls weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833; großzügiger: BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082, juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 24.08.2017 - AN 1 S 17.855

    Festsetzung des Wasserherstellungsbeitrags für ein Grundstück

    Hieran knüpft zum einen der Beginn der Frist für die Festsetzungsverjährung an, zum anderen muss zum Zeitpunkt des Entstehens eines Verbesserungsbeitrags mit Benutzbarkeit der verbesserten Einrichtung nach Beendigung der Verbesserungsmaßnahme nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der Einrichtungsträger nicht nur über eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung, sondern gleichzeitig auch über eine Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten, entsprechend erhöhten Beitragssätzen für Neuanschließer verfügen, weil anderenfalls weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833; großzügiger: BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082, juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 24.08.2017 - AN 1 S 17.00855

    Festsetzung des Wasserherstellungsbeitrags für ein Grundstück

    Hieran knüpft zum einen der Beginn der Frist für die Festsetzungsverjährung an, zum anderen muss zum Zeitpunkt des Entstehens eines Verbesserungsbeitrags mit Benutzbarkeit der verbesserten Einrichtung nach Beendigung der Verbesserungsmaßnahme nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der Einrichtungsträger nicht nur über eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung, sondern gleichzeitig auch über eine Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten, entsprechend erhöhten Beitragssätzen für Neuanschließer verfügen, weil anderenfalls weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833; großzügiger: BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082, juris Rn. 3).
  • VG München, 11.07.2024 - M 10 K 21.3029

    Vorauszahlungsbescheid für Verbesserungsbeitrag, Verbesserungsmaßnahme …

    Nicht erforderlich ist indes, dass derartige Regelungen mit erhöhten Beiträgen für Neuanschließer punktgenau zu jenem Zeitpunkt vorhanden sein müssen, in dem die Verbesserungsmaßnahme technisch abgeschlossen wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3).
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