Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.08.2015 - 20 ZB 15.1082 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Herstellungsbeitrag Entwässerung;Technische Fertigstellung einer Verbesserungsmaßnahme macht gültige Beitragssatzung nicht nichtig;Keine beliebige Rückwirkung einer Beitragssatzung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 26.02.2007 - 23 ZB 06.3286
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2015 - 20 ZB 15.1082
Hierfür gibt es keine tragfähige Erwägung und erst recht keine Notwendigkeit, und insbesondere hat der Senat mit den von der Beklagten angeführten Beschlüssen vom 9. Dezember 2003 23 CS 03.2903, GK 2004 Rn. 118 und vom 26. Februar 2007 23 ZB 06.3286 - juris keine derartige Aussage getroffen.
- VGH Bayern, 29.01.2018 - 20 CS 17.1824
Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung
Deshalb muss im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verbesserungsbeitragssatzung eine Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeitragssätzen für Neuanschließer vorliegen; anderenfalls liegt weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vor (st.Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - juris Rn. 34;… B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 23). - VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.213
Zur Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine kommunale …
Dass die Satzungen nicht bereits zum Zeitpunkt der Beendigung der Verbesserungsmaßnahmen vorliegen müssen, sondern - wie sich unmittelbar aus Art. 5 Abs. 8 KAG ergibt - erst nach Fertigstellung der Maßnahmen erlassen werden und in Kraft treten können, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zwei Entscheidungen ausdrücklich klargestellt (BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… B.v. 20.9.2017 - 20 ZB 17.942 - juris Rn. 4).Deshalb muss im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verbesserungsbeitragssatzung eine Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeitragssätzen für Neuanschließer vorliegen; anderenfalls liegt weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vor (…BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 20 CS 17.1824 - juris Rn. 19; B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - juris Rn. 34;… B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 23).
- VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.214
Rechtmäßige Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine öffentliche …
Dass die Satzungen nicht bereits zum Zeitpunkt der Beendigung der Verbesserungsmaßnahmen vorliegen müssen, sondern - wie sich unmittelbar aus Art. 5 Abs. 8 KAG ergibt - erst nach Fertigstellung der Maßnahmen erlassen werden und in Kraft treten können, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zwei Entscheidungen ausdrücklich klargestellt (BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… B.v. 20.9.2017 - 20 ZB 17.942 - juris Rn. 4).Deshalb muss im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verbesserungsbeitragssatzung eine Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeitragssätzen für Neuanschließer vorliegen; anderenfalls liegt weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vor (…BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 20 CS 17.1824 - juris Rn. 19; B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - juris Rn. 34;… B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 23).
- VGH Bayern, 31.03.2022 - 20 B 18.422
Keine Heranziehung zu Verbesserungsbeiträgen bei unwirksamer …
Deshalb muss im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verbesserungsbeitragssatzung eine Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeitragssätzen für Neuanschließer vorliegen; anderenfalls liegt weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vor (stRspr., vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - juris Rn. 34;… B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 23, B.v. 29.1.2018 - 20 CS 17.1824 - BeckRS 2018, 3078 Rn. 19). - VG Ansbach, 25.07.2017 - AN 1 K 15.01781
Erhebung eines Verbesserungsbeitrags
Rn. 49 Hieran knüpft zum einen der Beginn der Frist für die Festsetzungsverjährung an, zum anderen muss zum Zeitpunkt des Entstehens eines Verbesserungsbeitrags mit Benutzbarkeit der verbesserten Einrichtung nach Beendigung der Verbesserungsmaßnahme nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der Einrichtungsträger nicht nur über eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung, sondern gleichzeitig auch über eine Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten, entsprechend erhöhten Beitragssätzen für Neuanschließer verfügen, weil anderenfalls weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833; großzügiger: BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082, juris Rn. 3). - VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 22.133
Verbesserungsbeitrag, Entwässerung, Globalkalkulation, unterschiedlicher …
Deshalb muss im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verbesserungsbeitragssatzung eine Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeitragssätzen für Neuanschließer vorliegen; anderenfalls liegt weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vor (…BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 20 CS 17.1824 - juris Rn. 19; B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - juris Rn. 34;… B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 23). - VG Ansbach, 03.05.2018 - AN 1 S 17.01208
Beitragsnacherhebung nach erstmaliger Schaffung gültigen Beitragsrechts
Hieran knüpft zum einen der Beginn der Frist für die Festsetzungsverjährung an, zum anderen muss zum Zeitpunkt des Entstehens eines Verbesserungsbeitrags mit Benutzbarkeit der verbesserten Einrichtung nach Beendigung der Verbesserungsmaßnahme nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der Einrichtungsträger nicht nur über eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung, sondern gleichzeitig auch über eine Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten, entsprechend erhöhten Beitragssätzen für Neuanschließer verfügen, weil anderenfalls weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833; großzügiger: BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082, juris Rn. 3). - VG Ansbach, 24.08.2017 - AN 1 S 17.855
Festsetzung des Wasserherstellungsbeitrags für ein Grundstück
Hieran knüpft zum einen der Beginn der Frist für die Festsetzungsverjährung an, zum anderen muss zum Zeitpunkt des Entstehens eines Verbesserungsbeitrags mit Benutzbarkeit der verbesserten Einrichtung nach Beendigung der Verbesserungsmaßnahme nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der Einrichtungsträger nicht nur über eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung, sondern gleichzeitig auch über eine Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten, entsprechend erhöhten Beitragssätzen für Neuanschließer verfügen, weil anderenfalls weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833; großzügiger: BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082, juris Rn. 3). - VG Ansbach, 24.08.2017 - AN 1 S 17.00855
Festsetzung des Wasserherstellungsbeitrags für ein Grundstück
Hieran knüpft zum einen der Beginn der Frist für die Festsetzungsverjährung an, zum anderen muss zum Zeitpunkt des Entstehens eines Verbesserungsbeitrags mit Benutzbarkeit der verbesserten Einrichtung nach Beendigung der Verbesserungsmaßnahme nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der Einrichtungsträger nicht nur über eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung, sondern gleichzeitig auch über eine Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten, entsprechend erhöhten Beitragssätzen für Neuanschließer verfügen, weil anderenfalls weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833; großzügiger: BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082, juris Rn. 3). - VG München, 11.07.2024 - M 10 K 21.3029
Vorauszahlungsbescheid für Verbesserungsbeitrag, Verbesserungsmaßnahme …
Nicht erforderlich ist indes, dass derartige Regelungen mit erhöhten Beiträgen für Neuanschließer punktgenau zu jenem Zeitpunkt vorhanden sein müssen, in dem die Verbesserungsmaßnahme technisch abgeschlossen wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3).
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