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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8512
VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709 (https://dejure.org/2017,8512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709 (https://dejure.org/2017,8512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. März 2017 - 20 ZB 15.1709 (https://dejure.org/2017,8512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayKAG Art. 5 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2
    Herstellungsbeitrag für eine Entwässerungseinrichtung; Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Vorrauszahlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herstellungsbeitrag für eine Entwässerungseinrichtung; Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Vorrauszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (17)

  • OVG Thüringen, 06.01.2011 - 4 ZKO 548/09

    Entstehen sachlicher Teilbeitragspflichten für Teileinrichtung Kläranlage erst …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709
    Dies sehe auch das OVG Thüringen in rechtlicher Hinsicht in gleicher Weise (B.v. 6.1.2011 - 4 ZKO 548/09).

    Das Thüringer OVG habe in der bereits genannten Entscheidung vom 6. Januar 2011 (4 ZKO 548/09) den Leitsatz aufgestellt, dass eine Teileinrichtung Kläranlage frühestens mit der Bauabnahme betriebsfertig hergestellt sei.

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht stelle im Beschluss vom 6. Januar 2011 (4 ZKO 548/09) sogar fest, dass die betriebsfertige Herstellung frühestens mit der technischen Bauabnahme vorliege.

    Die im Zulassungsantrag zur Begründung der grundsätzlichen Bedeutung angeführte Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 6. Januar 2011 (4 ZKO 548/09) ist hierfür bereits aus dem Grunde ungeeignet, als es sich dabei um eine Entscheidung zum thüringischen Landesrecht handelt.

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709
    Sowohl das Bundesverfassungsgericht (B.v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143 Rn. 2) als auch der Senat (U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 -) verlange für das Entstehen des Beitrags eine "insgesamt betriebsfertige Einrichtung".

    Das Bundesverfassungsgericht halte in seinem Beschluss vom 5. März 2013 (1 BvR 2457/08) unter Randnummer 2 ausdrücklich fest, dass es der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entspreche, dass eine insgesamt betriebsfertige Einrichtung Voraussetzung für die Beitragsentstehung sei.

    Dieser Berufungszulassungsgrund setzt voraus, dass das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung einen Rechts- oder Tatsachensatz aufgestellt hat, der von einem Rechts- oder Tatsachensatz eines in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Obergerichts in einer konkreten Entscheidung abweicht (…Roth in Beck-OK VwGO, Stand 1.1.2017, § 124 Rn. 69 m.w.N.) Eine derartige Divergenz von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (1 BvR 2457/08) liegt bereits aus dem Grunde nicht vor, da das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung keinen Rechtssatz über Voraussetzungen für das Entstehen der Beitragspflicht aufstellt, sondern lediglich die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs insoweit wiedergibt.

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 20 BV 11.133

    Herstellungsbeitrag für öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; Verstöße gegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709
    Sowohl das Bundesverfassungsgericht (…B.v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143 Rn. 2) als auch der Senat (U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 -) verlange für das Entstehen des Beitrags eine "insgesamt betriebsfertige Einrichtung".

    Das Entstehen der Beitragspflicht setzt neben dem Erschlossensein des Grundstücks durch eine betriebsfertige Einrichtung auch das Vorliegen einer wirksamen Abgabesatzung voraus (st.Rspr. d. Senats, U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Auch der Senat spricht in seiner Rechtsprechung von der "insgesamt betriebsfertigen Einrichtung" (U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - BayVBl. 2012, 45 und v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2010 - BayVBl. 2011, 240).

  • VGH Bayern, 27.07.2007 - 23 ZB 07.897
    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709
    Der 23. Senat habe in seinem Beschluss vom 27. Juli 2007 (23 ZB 07.897 - juris Rn. 26) ausgeführt, dass eine "voll funktionsfähige Entwässerungsanlage" notwendig sei.

    Für die Frage, ob im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Entwässerungseinrichtung besteht, ist die werkvertragsrechtliche Abnahme daher ohne direkte Bedeutung oder Aussagekraft (dementsprechend offengelassen im Beschluss des 23. Senats vom 27.7.2007 - 23 ZB 07.897 - juris Rn. 26).

    Gleiches gilt für den ebenfalls im Zulassungsantrag zitierten Beschluss vom 27. Juli 2007 (Az. 23 ZB 07.897).

  • VGH Bayern, 01.02.2001 - 23 ZB 00.3123
    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709
    Im Beschluss vom 1. Februar 2001 (23 ZB 00.3123 - juris Rn. 9) führe der 23. Senat aus, dass bei der Beurteilung, ob eine Entwässerungsanlage ein Provisorium darstelle oder als funktionsfähige und betriebsfertig hergestellte, also endgültig anzusehende Anlage zu betrachten sei, grundsätzlich in erster Linie auf dem Planungswillen des Einrichtungsträgers abzustellen sei.

    Nach der Rechtsprechung des 23. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist für die Beurteilung der Frage, ob eine leitungsgebundene öffentliche Einrichtung (noch) als Provisorium anzusehen ist, mit der Folge, dass hierfür noch keine Beiträge verlangt werden dürfen, in erster Linie auf die Planungsabsichten des Einrichtungsträgers abzustellen (…U.v. 19.4.1993, - 23 B 92.171 - juris, Leitsatz und Rn. 28 bis 30;… -ebenso U.v. 23.7.1998 - 23 B 96.918 - juris Rn. 31/32; B.v. 1.2.2001, - 23 ZB 00.3123 - juris Rn. 9).

    Rn. 31 Entgegen dem Vorbringen in der Antragsbegründung ist eine abweichende Maßstabsbildung auch nicht im Beschluss vom 1. Februar 2011 (23 ZB 00.3123 - juris) erfolgt.

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2010
    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709
    Auch der Senat spricht in seiner Rechtsprechung von der "insgesamt betriebsfertigen Einrichtung" (U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - BayVBl. 2012, 45 und v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2010 - BayVBl. 2011, 240).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838;… BayVGH, B.v. 24.2.2006 - 1 ZB 05.614 - juris Rn. 11;… B.v. 19.3.2013 - 20 ZB 12.1881 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546).
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1881

    Berufungszulassung (abgelehnt); keine ernstlichen Zweifel, wenn Urteil im …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838;… BayVGH, B.v. 24.2.2006 - 1 ZB 05.614 - juris Rn. 11; B.v. 19.3.2013 - 20 ZB 12.1881 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 21.10.2003 - 23 B 03.824

    Rückwirkendes In-Kraft-Treten der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; …

  • VGH Bayern, 24.02.2006 - 1 ZB 05.614
  • VGH Bayern, 17.01.2012 - 20 ZB 11.1948

    Berufungszulassung (abgelehnt)

  • VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.1084

    Aufrechterhaltung eines Vorauszahlungsbescheides für einen Verbesserungsbeitrag …

  • VGH Bayern, 17.09.2001 - 23 CS 01.1517
  • VGH Bayern, 23.07.1998 - 23 B 96.918
  • VGH Bayern, 19.04.1993 - 23 B 92.171
  • VG Potsdam, 26.04.2021 - 8 K 5044/16
    Die Regelung eines Beitragsbescheids, in dem ein Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung festgesetzt wird, beschränkt sich nicht allein auf das Zahlungsverlangen, sondern richtet sich nach der Höhe des festgesetzten Herstellungsbeitrags (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. November 2016 - OVG 9 L 13.16 und OVG 9 L 14.16 -, UA S. 2, beide nicht veröffentlicht; VGH München, Beschluss vom 9. März 2017 - 20 ZB 15.1709 -, juris Rn. 43;… Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 20 C 18.1046 -, juris Rn. 3).
  • VG Augsburg, 28.06.2017 - Au 6 K 16.1240

    Heranziehung zur Zahlung von Herstellungsbeiträgen

    Betriebsbereit ist die Einrichtung, wenn alle Teile fertiggestellt sind, um die unschädliche Beseitigung des Abwassers bzw. hier des Niederschlagswassers zu gewährleisten; eine vollständige Fertigstellung der Anlage ist nicht erforderlich (BayVGH, B.v. 9.3.2017 - 20 ZB 15.1709 - juris Rn. 34).
  • VG Potsdam, 05.03.2021 - 8 K 4477/16
    Die Regelung eines Beitragsbescheids, in dem ein Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung festgesetzt wird, beschränkt sich nicht allein auf das Zahlungsverlangen, sondern richtet sich nach der Höhe des festgesetzten Herstellungsbeitrags (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. November 2016 - OVG 9 L 13.16 und OVG 9 L 14.16 -, UA S. 2, beide nicht veröffentlicht; VGH München, Beschluss vom 9. März 2017 - 20 ZB 15.1709 -, juris Rn. 43;… Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 20 C 18.1046 -, juris Rn. 3).
  • VG Potsdam, 05.03.2021 - 8 K 4437/16
    Die Regelung eines Beitragsbescheids, in dem ein Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung festgesetzt wird, beschränkt sich nicht allein auf das Zahlungsverlangen, sondern richtet sich nach der Höhe des festgesetzten Herstellungsbeitrags (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. November 2016 - OVG 9 L 13.16 und OVG 9 L 14.16 -, UA S. 2, beide nicht veröffentlicht; VGH München, Beschluss vom 9. März 2017 - 20 ZB 15.1709 -, juris Rn. 43;… Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 20 C 18.1046 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 25.10.2018 - 20 C 18.1046

    Streitwert in Beitragsstreitigkeiten

    Rn. 3 Maßgeblich für die Festsetzung des Streitwerts in Beitragsstreitigkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht allein das Zahlungsverlangen, sondern der festgesetzte Beitrag als die angefochtene Regelung des Beitragsbescheides (BayVGH, B.v. 9.3.2017 - 20 ZB 15.1709 - juris Rn. 43;… B.v. 18.7.2017 - 20 ZB 16.624 - juris Rn. 11).
  • VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.213

    Zur Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine kommunale …

    Denn nach dem Grundsatz der Typengerechtigkeit müssen unterschiedliche Vorteile aus der Entwässerungsanlage keine Berücksichtigung in der Satzung finden, wenn sie nicht mehr als 10% der erschlossenen Grundstücke betreffen (Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Stand: Juni 2022, Teil IV, Frage 15, Nr. 4.2;… BayVGH, U.v. 29.11.2007 - 23 BV 07.1906 - juris Rn. 41; B.v. 9.3.2017 - 20 ZB 15.1709 - juris Rn. 27; U.v. 24.2.2005 - 23 B 04.1482 - BeckRS 2005, 39591;… B.v. 17.9.2001 - 23 CS 01.1517 - juris Rn. 41;… B.v. 17.9.2011 - 23 CS 01.1517 - juris Rn. 41 f).
  • VG Bayreuth, 19.04.2017 - B 4 K 15.874

    Beitragspflicht für die Herstellung einer Entwässerungsanlage

    Für die Entstehung der Beitragspflicht im Fall einer (nochmaligen) Neuherstellung der Entwässerungseinrichtung kommt es darauf an, wann für das einzelne Grundstück die (neue) betriebsbereite Einrichtung so zur Verfügung steht, dass es anschließbar ist und alle Teile fertiggestellt sind, die erforderlich sind, um eine unschädliche Beseitigung der Abwässer zu gewährleisten (BayVGH, B. v. 09.03.2017 - 20 ZB 15.1709, juris Rn. 23).
  • VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.214

    Rechtmäßige Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine öffentliche …

    Denn nach dem Grundsatz der Typengerechtigkeit müssen unterschiedliche Vorteile aus der Entwässerungsanlage keine Berücksichtigung in der Satzung finden, wenn sie nicht mehr als 10% der erschlossenen Grundstücke betreffen (Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Stand: Juni 2022, Teil IV, Frage 15, Nr. 4.2;… BayVGH, U.v. 29.11.2007 - 23 BV 07.1906 - juris Rn. 41; B.v. 9.3.2017 - 20 ZB 15.1709 - juris Rn. 27; U.v. 24.2.2005 - 23 B 04.1482 - BeckRS 2005, 39591;… B.v. 17.9.2001 - 23 CS 01.1517 - juris Rn. 41;… B.v. 17.9.2011 - 23 CS 01.1517 - juris Rn. 41 f).
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